Suchbegriff: pufendorf_droit
Treffer: 1

1 - /

ob es nicht zu dem un schuldigen Vergnügen der Menschen nothwendig ist, daß ihre lezte Willen nach ihrem Tode beobachtet wer den; und ob dieses nicht der Vortheil der Gesell schaft erfordert? Dieses ist unläugbar. Man sehe BarbeyracsAnmerkun gen über Pufend.de iure nat. et gent. lib. IV. c. 10.und die daselbst angeführ ten Schriftsteller.