Suchbegriff: matthaeus
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* Die Schriftstellen, worinnen alle Ehescheidungen ausser in dem Falle des Ehebruchs, durchgängig verboten werden, finden sich Matth. I, 32. Marc. X, 5 - 12. Luc. XVI, 18. Aber bey gewissen andern Verboten, die eben so allgemein sind, glaubt man, daß entweder etwas ausgelassen sey, oder daß sie dem ohngeachtet mehrere Ausnahmen leiden. So glaubt man, daß Matth. V, 34. &c und Jac. V, 12.etwas ausgelassen sey, und daß diese Stellen auch von denenjenigen, an die sie gerichtet gewesen, so verstanden worden: „Eure Lehrer sagen euch, daß gewisse Formeln, wornach man schwört verbinden, und daßandre nicht verbinden, das gewisse bindend sind und andre nicht. (Siehe Matth. XXIII, 16 - 22.) Aber ich sage euch, schwört niemals anders (in der Absicht euch zu verbinden) als beydem Himmel &c “ Darauf zeigt unser Erlöser, daß alle solche Formeln,und selbst diejenigen, welchen ihre Lehrer die Kraft zu verbinden nicht zugestunden, nichts anders sind, als gleichbedeutende Schwüre bey Gott. Siehe Grotde I. B. & P. l. 2. c. 13. Auf gleiche Weise können wir auch annehmen, daß bey dem Verbote der Ehescheidung etwas ausgelassen sey, ohne die Regel zu beleidigen: Exceptio con- firmat regulam in non ex- ceptis. Die jüdischen Lehrer erkanten viele nichts bedeutende Ursachen für hinlänglich zur Ehescheidung. Einige von diesen musten allemal in dem über die Ehescheidung ausgestellten Dokumente angeführt werden, weil dieses den Weibern zu einer Art von Beglaubigungsbriefe diente, um zu beweisen, daß man sie nicht aus den schändlichsten Ursachen von ihren Männern geschieden hätte. Unter den Fällen die sie für hinlänglich hielten, eine Ehescheidung rechtmässig zu machen, befand sich unstreitig auch der Ehebruch. Nun kan man den ganzen Spruch soverstehen: „Ein jeder der sein Weib aus irgend einer von euren Lehrern erlaubten Ursache (den Grund des Ehebruchs ausgenommen) von sich stöst, begeht einen Ehebruch.“ Dies macht deswegen andre hinlängliche Ursachen nicht ungültig, wie aus Corinth. VII, 15. erhellet, wo erklärt wird, daß die Christen nach einer halsstarrigen Verlassung des ungetreuen Theils von dem Bande des Ehestandes befreyet sind. Die Judenaber wolten dies nicht zu einer Ursache machen, sie begegneten ihren Weibern als Sklaven, und blosdie Männer durften auf die Ehescheidung dringen. Nach einer boshaften Verlassung wolten sie ihre Weiber so wie ihr Vieh wieder in Besitz nehmen, und ihrer Zuneigung wegen waren sie eben so gleichgültig als wegen der Herzen ihrer Sklaven. Nach dem figürlichen Style der Schrift könte man auch den Verstand des Worts Ehebruch bis auf andre Fehler ausdehnen; wenn nämlich das Herz des einen Theils von dem andern durch einen verstockten Has oder eine hartnäckige Bosheit entfernt bleibt. Ein solcher Zustand der einen Parthey vernichtet eine wichtige Absicht die Gottbey der ersten Einsetzung des Ehestandes gehabt hat und eine Bedingung die vorher ausdrücklich zwischen beyden Theilen ausgemachtist, welche darinn besteht, daß sie auf ihr ganzes Leben gemeinschaftliche Gehülffen bey allen ihren Verrichtungen seyn wollen. Geneſ. II, 18 und 24. Viele andre Verbrechen und eine anhaltende grausame Begegnung sind eben so wichtige Uebertretungen der wesentlichen Artikel dieses Contracts, als der Ehebruch.


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* Die Schriftstellen, worinnen alle Ehescheidungen ausser in dem Falle des Ehebruchs, durchgängig verboten werden, finden sich Matth. I, 32. Marc. X, 5 - 12. Luc. XVI, 18. Aber bey gewissen andern Verboten, die eben so allgemein sind, glaubt man, daß entweder etwas ausgelassen sey, oder daß sie dem ohngeachtet mehrere Ausnahmen leiden. So glaubt man, daß Matth. V, 34. &c und Jac. V, 12.etwas ausgelassen sey, und daß diese Stellen auch von denenjenigen, an die sie gerichtet gewesen, so verstanden worden: „Eure Lehrer sagen euch, daß gewisse Formeln, wornach man schwört verbinden, und daßandre nicht verbinden, das gewisse bindend sind und andre nicht. (Siehe Matth. XXIII, 16 - 22.) Aber ich sage euch, schwört niemals anders (in der Absicht euch zu verbinden) als beydem Himmel &c “ Darauf zeigt unser Erlöser, daß alle solche Formeln,und selbst diejenigen, welchen ihre Lehrer die Kraft zu verbinden nicht zugestunden, nichts anders sind, als gleichbedeutende Schwüre bey Gott. Siehe Grotde I. B. & P. l. 2. c. 13. Auf gleiche Weise können wir auch annehmen, daß bey dem Verbote der Ehescheidung etwas ausgelassen sey, ohne die Regel zu beleidigen: Exceptio con- firmat regulam in non ex- ceptis. Die jüdischen Lehrer erkanten viele nichts bedeutende Ursachen für hinlänglich zur Ehescheidung. Einige von diesen musten allemal in dem über die Ehescheidung ausgestellten Dokumente angeführt werden, weil dieses den Weibern zu einer Art von Beglaubigungsbriefe diente, um zu beweisen, daß man sie nicht aus den schändlichsten Ursachen von ihren Männern geschieden hätte. Unter den Fällen die sie für hinlänglich hielten, eine Ehescheidung rechtmässig zu machen, befand sich unstreitig auch der Ehebruch. Nun kan man den ganzen Spruch soverstehen: „Ein jeder der sein Weib aus irgend einer von euren Lehrern erlaubten Ursache (den Grund des Ehebruchs ausgenommen) von sich stöst, begeht einen Ehebruch.“ Dies macht deswegen andre hinlängliche Ursachen nicht ungültig, wie aus Corinth. VII, 15. erhellet, wo erklärt wird, daß die Christen nach einer halsstarrigen Verlassung des ungetreuen Theils von dem Bande des Ehestandes befreyet sind. Die Judenaber wolten dies nicht zu einer Ursache machen, sie begegneten ihren Weibern als Sklaven, und blosdie Männer durften auf die Ehescheidung dringen. Nach einer boshaften Verlassung wolten sie ihre Weiber so wie ihr Vieh wieder in Besitz nehmen, und ihrer Zuneigung wegen waren sie eben so gleichgültig als wegen der Herzen ihrer Sklaven. Nach dem figürlichen Style der Schrift könte man auch den Verstand des Worts Ehebruch bis auf andre Fehler ausdehnen; wenn nämlich das Herz des einen Theils von dem andern durch einen verstockten Has oder eine hartnäckige Bosheit entfernt bleibt. Ein solcher Zustand der einen Parthey vernichtet eine wichtige Absicht die Gottbey der ersten Einsetzung des Ehestandes gehabt hat und eine Bedingung die vorher ausdrücklich zwischen beyden Theilen ausgemachtist, welche darinn besteht, daß sie auf ihr ganzes Leben gemeinschaftliche Gehülffen bey allen ihren Verrichtungen seyn wollen. Geneſ. II, 18 und 24. Viele andre Verbrechen und eine anhaltende grausame Begegnung sind eben so wichtige Uebertretungen der wesentlichen Artikel dieses Contracts, als der Ehebruch.


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* Die Schriftstellen, worinnen alle Ehescheidungen ausser in dem Falle des Ehebruchs, durchgängig verboten werden, finden sich Matth. I, 32. Marc. X, 5 - 12. Luc. XVI, 18. Aber bey gewissen andern Verboten, die eben so allgemein sind, glaubt man, daß entweder etwas ausgelassen sey, oder daß sie dem ohngeachtet mehrere Ausnahmen leiden. So glaubt man, daß Matth. V, 34. &c und Jac. V, 12.etwas ausgelassen sey, und daß diese Stellen auch von denenjenigen, an die sie gerichtet gewesen, so verstanden worden: „Eure Lehrer sagen euch, daß gewisse Formeln, wornach man schwört verbinden, und daßandre nicht verbinden, das gewisse bindend sind und andre nicht. (Siehe Matth. XXIII, 16 - 22.) Aber ich sage euch, schwört niemals anders (in der Absicht euch zu verbinden) als beydem Himmel &c “ Darauf zeigt unser Erlöser, daß alle solche Formeln,und selbst diejenigen, welchen ihre Lehrer die Kraft zu verbinden nicht zugestunden, nichts anders sind, als gleichbedeutende Schwüre bey Gott. Siehe Grotde I. B. & P. l. 2. c. 13. Auf gleiche Weise können wir auch annehmen, daß bey dem Verbote der Ehescheidung etwas ausgelassen sey, ohne die Regel zu beleidigen: Exceptio con- firmat regulam in non ex- ceptis. Die jüdischen Lehrer erkanten viele nichts bedeutende Ursachen für hinlänglich zur Ehescheidung. Einige von diesen musten allemal in dem über die Ehescheidung ausgestellten Dokumente angeführt werden, weil dieses den Weibern zu einer Art von Beglaubigungsbriefe diente, um zu beweisen, daß man sie nicht aus den schändlichsten Ursachen von ihren Männern geschieden hätte. Unter den Fällen die sie für hinlänglich hielten, eine Ehescheidung rechtmässig zu machen, befand sich unstreitig auch der Ehebruch. Nun kan man den ganzen Spruch soverstehen: „Ein jeder der sein Weib aus irgend einer von euren Lehrern erlaubten Ursache (den Grund des Ehebruchs ausgenommen) von sich stöst, begeht einen Ehebruch.“ Dies macht deswegen andre hinlängliche Ursachen nicht ungültig, wie aus Corinth. VII, 15. erhellet, wo erklärt wird, daß die Christen nach einer halsstarrigen Verlassung des ungetreuen Theils von dem Bande des Ehestandes befreyet sind. Die Judenaber wolten dies nicht zu einer Ursache machen, sie begegneten ihren Weibern als Sklaven, und blosdie Männer durften auf die Ehescheidung dringen. Nach einer boshaften Verlassung wolten sie ihre Weiber so wie ihr Vieh wieder in Besitz nehmen, und ihrer Zuneigung wegen waren sie eben so gleichgültig als wegen der Herzen ihrer Sklaven. Nach dem figürlichen Style der Schrift könte man auch den Verstand des Worts Ehebruch bis auf andre Fehler ausdehnen; wenn nämlich das Herz des einen Theils von dem andern durch einen verstockten Has oder eine hartnäckige Bosheit entfernt bleibt. Ein solcher Zustand der einen Parthey vernichtet eine wichtige Absicht die Gottbey der ersten Einsetzung des Ehestandes gehabt hat und eine Bedingung die vorher ausdrücklich zwischen beyden Theilen ausgemachtist, welche darinn besteht, daß sie auf ihr ganzes Leben gemeinschaftliche Gehülffen bey allen ihren Verrichtungen seyn wollen. Geneſ. II, 18 und 24. Viele andre Verbrechen und eine anhaltende grausame Begegnung sind eben so wichtige Uebertretungen der wesentlichen Artikel dieses Contracts, als der Ehebruch.


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* Matt. xviii. 10.


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* Matt. xviii. 22].


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IT is a very remarkable saying of our Lord and Saviour to his disciples, in these words: ‘Blessed are your eyes, for they see, and your ears, for they hear.’ They teach us two things: First, That the dulness and heaviness of men’s minds, with regard to spiritual matters, is so great, that it may justly be compared to the want of eyes and ears.


22 - /

* Matt. v. 28


23 - /

* Matt. v 22.


24 - /

* Matt. v. 36.


25 - /

* Matt. xxiii. 20.


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Nähret sie mit guten Werken, beruhiget sie in der Einsamkeit, erhaltet sie stark imGebet, macht sie weise durch fleißiges Lesen, erleuchtet sie durch Nachdenken, macht siezärtlich durch Liebe, erweichet sie durch Demuth, erniedriget sie durch Busse, erhebet sie V Hauptst. die größre Verbindlichkeit durch Psalme und Lobgesänge, und stärket sie durch die öftere Betrachtung der künftigen Herrlichkeit. Erhaltet sie in der Gegenwart Gottes, und lehret sie diejenigen Schutzengel nachahmen, welche, ob sie gleich menschlicher Angelegenheiten und der Kleinsten unter den Menschen warten, dennoch allezeit das Angesicht unsers Vaters im Himmel sehen. [Matth. XVIII. 10].


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Der Apostel Petrus legte unserm Heilande die Frage vor: Herr wie oft muß ich meinem Bruder, der an mir sündiget, vergeben? Ists genug siebenmal? Jesus sprach zu ihm: ich sage dir nicht siebenmal, sondern siebzigmal siebenmal. [Matth. XVIII. 21. 22]. Dieses ist nicht so zu verstehen, als ob, nach dieser Anzahl von Beleidigungen, ein Mensch zu vergeben aufhören dürfe; sondern der Ausdruck siebzigmal siebenmal, soll uns nur anzeigen, daß wir unsre Vergebung in keine Anzahl von Beleidigungen einschränken, sondern ohne Unterlaß vergeben sollen, wenn wir VI Hauptst. von dem rechten auch noch so oft beleidiget worden. Eben so sagt unser Heiland an einem andern Orte: und wenn dein Bruder siebenmal des Tages an dir sündigen würde, und siebenmal des Tages wiederkäme zu dir, und spräche, es reuet mich; so sollt du ihm vergeben. [Luc. XVII. 4]. Wenn derohalben iemand seinem Bruder nicht mehr vergeben will, weil er ihm schon oft vergeben hat; wenn er deswegen diesem zu vergeben nicht nöthig zu haben glaubt, weil er schon verschiednen andern vergeben hat: so übertritt er das Gesetz Christi, betreffend die Vergebung gegen unsre Brüder.


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Es war ihm ungelegen, sein Pfund dem Willen desjenigen gemäß zu brauchen, von welchem er es erhalten hatte, und wollte sich lieber auf eine Art glücklich machen, die er selbst für die beste hielt: Herr, sprach er, ich wußte, daß du ein harter Mann bist; du schneidest, wo du nicht gesäet hast, und sammelst, da du nicht gestreuet hast; und furchte mich, und ging hin, und verbarg dein Pfund in die Erde: siehe da hast du das Deine! Hierauf überzeugte ihn der Herr seines Unrechts aus seinen eignen Worten, und wies ihn mit diesem Urtheile von sich: werffet diesen unnützen Knecht in die Finsterniß hinaus, da wird seyn Heulen und Zähnklappen, [Matth. XXV. 24, 30].