Suchbegriff: natu_mens
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Many of the same considerations depretiate the o ther species of sensual pleasure, which much depends upon the allaying the uneasy craving of a brutal impulse, as the positive good is of itself mean and incon siderable. Conceive the sensation alone, without loveor esteem of any moral qualities, or the thought of communicating pleasure, and of being beloved; it would not equal the delights which some of the finer brute beasts seem plainly conscious of. And then this enjoyment is the most transitory of all. Indulgence, and variety, and incentives, bring upon the mind a miserable craving; an impatient ardour; an incapacity of self-government, and of all valuable improvement; a wretched slavery, which strips the mind of all the severalEnjoyments. 125 candour, integrity, and sense of honour. Add to thisChap. 7.the capriciousness of fancy, the torments of disappointment, which such wandering dissolute desires must be exposed to; and that after the transient sensation, there can scarce remain any thing agreeable, to one who has not lost all manly sense of good. The reflection on any past sensual enjoyments gives no sense of any merit or worth, no ground of self-esteem, or scarce any sort of joy except from the low hopes of repeating the same, which may a little revive the appetite after intervals. The remembrance is no support un der any calamity, chagrin, pain, provocation or sorrow, or any inward disturbance of mind, or outward misfortune. The very nature of these sensations we call sensual, and the inward sentiments of our hearts about them, abundantly declare that the supreme hap piness of human nature must consist in very different enjoyments of a more noble and durable nature.


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VI. To each right there corresponds an obligation,perfect or imperfect, as the right is. The term ob Right, and ob- ligation, rela- tive.ligation is both complex and ambiguous. We primarily say one is obliged to an action „when he must find from the constitution of human nature that he and every attentive observer must disapprove the omission of it as morally evil.“ The word is sometimes taken for „a strong motive of interest constituted by the will of some potent superior to engage us to act as he requires.“ In the former meaning, obligation is founded on our moral faculty; in the later, it seems to abstract from it. But in describing the superior who can constitute obligation, we not only include sufficient force or power, but also a just right to govern; and this justice or right will lead us again to our moral faculty. Through this ambiguity † ingenious men have contradicted each other with keenness; some asserting an obligation antecedent to all views of interest, or laws; others deriving the original source of all obligation from the law or will ofan omnipotent Being. This leads us to consider the general doctrine of laws, and the foundation of the right of governing rational agents, to which corresponds their obligation to obedience.


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X. As the laws of nature comprehend not merely How the law of nature is perfect.the original moral determinations of the mind, but likeways the practical conclusions made by the reasoning and reflection of men upon the constitution of nature, shewing what conduct is worthy and tends to publick good, there needs be little controversy about their perfection, as all must own that the reason even of the most ingenious and most improved is still imperfect. And that it may be very possible that a superior being could see a certain rule of conduct to be conducive to the publick good, which none of human race could ever have discovered to be useful: and as to the bulk of mankind, they may indeed ea sily discover the general and most necessary rules, but they seldom can find out or even apprehend well the reasons upon which some of the more special laws which yet have a substantial foundation in nature are built. If one by the system of the laws of nature means the very constitutions of nature itself, or the objective evidence laid before rational beings in the whole; this no doubt is perfect: but its perfection doesnot supersede the usefulness of the revelation of laws 272 TheNature ofLaws.Book II. to mankind by words or writing, or of the discoveries of the wiser human legislators or moralists, or of precepts positive as to their matter; since so few of man kind can attain any great knowledge of this constitution, and none can pretend to understand it compleatly.


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IV. The private rights of individuals are obvious- How private rights are known.ly intimated to us in the constitution of our nature, by these two circumstances, jointly; first, natural de sires and senses pointing out the gratifications we are fitted to receive as parts of that happiness the author of our nature has intended for us, and secondly, by the powers of reason and reflection which can discover how far the gratification of our natural desires is consistent with the finer principles in our constitution,which, as we shewed above, are destined to govern andcontroll all our particular desires. These principlesshew the limits to be put, not only to the selfish desires aiming at the private happiness of the agent, but to the several narrower generous affections, and the gratifications which they pursue; and plainly discover thatthe grand end of our being is indeed the promoting the most universal happiness, but that our heart at the same time may approve our conduct not only in acts of particular beneficence toward persons especially dear to us in some of the nearer relations, while this beneficence does not in terfere with more extensive interests; but also in the pursuit of all private gratifications which are consistent with these interests, and do not engross the mind or contract it too much within itself.


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2. As nature has implanted in each man a desire To liberty of ac- tion.of his own happiness, and many tender affections to 294 Natural Rights of allMen.Book II. ward others in some nearer relations of life, and gran ted to each one some understanding and active powers, with a natural impulse to exercise them for the purposes of these natural affections; 'tis plain each onehas a natural right to exert his powers, according tohis own judgment and inclination, for these purposes,in all such industry, labour, or amusements, as are not hurtful to others in their persons or goods, while no more publick interests necessarily requires his labours, or requires that his actions should be under the direction of others. This right we call natural liberty.Every man has a sense of this right, and a sense of the evil of cruelty in interrupting this joyful liberty of others, without necessity for some more general good. Those who judge well about their own innocent interests will use their liberty virtuously and honourably;such as have less wisdom will employ it in meaner pursuits, and perhaps in what may be justly censured as vicious. And yet while they are not injurious to others, and while no wise human institution has for the publick good subjected them to the controll of magistrates or laws, the sense of natural liberty is so strong, and the loss of it so deeply resented by human nature, that it would generally create more misery to deprive men of it because of their imprudence, than what is to be feared from their imprudent use of it. The weakest of mankind are not so void of forethought but that it would occasion to them exquisite distress, and sink their souls into an abject sorrow, or kindle all the passions of resentment, to deprive them Natural Rights of allMen. 295 of their natural liberty, and subject their actions, andChap. 5.all interests dear to them, to the pleasure of others about whose superior wisdom and good intentions they were not thoroughly satisfied. Let men instruct, teach, and convince their fellows as far as they can about the proper use of their natural powers, or persuade them to submit voluntarily to some wise plans of civil power where their important interests shall be secured. But till this be done, men must enjoy their natural liberty as long as they are not injurious, and while no great publick interest requires some restriction of it.


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Wenige Jahre nach der Untersuchung kam die Abhandlung über die Leidenschaften heraus. Da diese beyden Bücher schon lange in der Welt sind, und man davon schon unterschiedene neue Auflagen gesehn hat, woraus die Aufnahme derselben hinlänglich beurtheilet werden kan: so würde es unnöthig seyn, von densel ben etwas zu sagen. Um diese Zeit verfertigte er einige philosophische Abhandlungen, worinnen er auf eine an dere, und der menschlichen Natur anständigere Art, als Herr Hobbs, die Ursachen des Lachens aufsuchte. Diese Abhandlungen kamen in einer Sammlung unter der Auf schrist<Aufschrift>: Briefe des Hibernicus, heraus. Einige Briefe in dem Londoner Journal von 1728. mit der Unterschrift Phi laretus, welche Einwürfe wider verschiedene Lehren in der Untersuchung enthielten, veranlassten Hutcheson, dieselben in dieser öffentlichen Schrift zu beantworten. Die Briefe und die Beantwortung sind hernach beson ders gedruckt worden. Der Streit blieb unentschieden, weil der Briefwechsel, welchen sie nachgehends, nur un ter sich, fortzusetzen beschlossen hatten, durch den Tod des Philaretus unterbrochen wurde.


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In seinem neuen Amte war er nicht, wie auf sei ner Akademie, verbunden, die Sprachen und verschiede nen Theile der Philosophie zu lehren, sondern er hatte Musse, der Wissenschaft, die er vorzüglich liebte, der menschlichen Natur, feine<seine> vornehmste Aufmerksamkeit zu widmen. Er hatte hohe Gedanken von ihrer ursprüng lichen Würde, und war überzeugt, daß sie, selbst in die sem verdorbenen Zustande, durch eine richtige Unterwei sung und fleissige Bildung, grosser Verbesserungen fä hig wäre. Es wurde ihm das Lehramt der philosophiVorrede. 11schen Sittenlehre angewiesen. Er verfuhr bey der wei tern Nachforschung in dieser Wissenschaft, auf keine an dere Art, als bey ihrer Erlernung. Er setzte alle Un tersuchungen über die abgesonderten Beziehungen der Dinge auf einander, über die ewige Uebereinstimmung und Mishelligkeit derselben, bey Seite, und richtete seine Betrachtungen nur auf das, was uns immer vor Augen ist, und unmittelbar durch Wahrnehmungen und Er fahrungen erkant werden kan; nämlich, was wir von der gegenwärtigen Beschaffenheit der menschlichen Natur, durch die Erfahrung lernen; welcher Zustand des Her zens, und welche Art zu leben, unserer ganzen Bestim mung am gemässesten sey.


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Einige gütige Richter werden, und vielleicht nicht ohne Grund, den Ausspruch thun, daß von dem Character Hutche sons, als Schriftsteller betrachtet, viel zu wenig gesagt wor den. Sie werden sagen, „man habe von ihm nur erwähnt, daß er die menschliche Seele, als ein moralisches Ganzes, untersuchet, und darinnen eine Reihe von Neigungen, wel che sich alle auf das Beste anderer, als den letzten Endzweck, beziehen, und ein moralisches Gefühl, welches uns gewisse Neigungen und Handlungen für gut, und die entgegenge setzten für böse erkennen lässt, wahrgenommen habe. Dieses alles aber habe er mit allen Philosophen gemein, die mit ihm uneigennützige Neigungen in der menschlichen Na tur zugeben. Er verdiene hingegen, in Ansehung der mei sten und vornehmsten Artikel, die sich auf die Känt nis der menschlichen Natur und der Sittlichkeit beziehen, der Welt als ein Original vorgestellt zu werden. Denn obgleich alle Anhänger der grosmüthigen Philosophie, in unsrer Natur gewisse Neigungen annehmen, welche die Glückseligkeit anderer zum letzten Gegenstand ha ben: so wird und mus doch alsdenn, wenn die handelnde Person sich nach den wichtigsten Regeln des menschlichen Verhaltens umsieht, und die Fragen aufwirft: warum soll ich dieses gegenwärtige Verlangen befriedigen? oder warum soll ich mich ihm, zum Vortheil eines andern, widerse tzen? von Hutcheson eine ganz andre Antwort erfolgen, als die übrigen Philosophen bisher gegeben haben. Nach diesen letztern ist die handelnde Person der Betrachtung ihrer per sönlichen Glückseligkeit, welche aus der Herrschaft der tu gendhaften Neigungen entspringt, überlassen, und durch die Vorrede. 39selbe wird ihre Wahl bestimmt; denn diese Philosophen neh men für ausgemacht an, daß das ruhige und überlegte Be streben der handelnden Person, nur einen letzten Zweck ha ben könne, nämlich ihren eigenen höchsten Vortheil, oder ih re persönliche Glückseligkeit. Hutchesons Lehre ist von ei nem ganz andern Inhalt. Vermöge derselben giebt es drey ruhige Bestimmungsgründe in unserer Natur, nämlich, das ruhige Verlangen nach unserer eigenen Glückseligkeit; das ruhige Verlangen nach der Glückseligkeit anderer Wesen, und das ruhige Verlangen nach der sittlichen Vollkommen heit. Jeder von diesen Bestimmungsgründen ist als ein letzter Zweck anzusehen. Zwischen dem zweyten und dritten kan schwerlich ein Widerspruch entstehen; aber zwischen dem ersten und den übrigen beyden kan oft, wenig stens ein scheinbarer Streit, vorfallen, und in allen diesen Fällen ist es so fern, daß unsere Natur darauf eingerichtet seyn sollte, dem Verlangen nach unsrer eignen Glückseligkeit, zum Nachtheil der andern Bewegungsgründe, nachzugeben, daß vielmehr das moralische Gefühl allemal der handelnden Person gebietet, einem jeden von den letzten Bestimmungs gründen den erstern willig aufzuopfern. Alles dieses sind Sachen, welche auf die Erfahrung ankommen, und ein je der mus hiervon, nach sich selbst, urtheilen. Nichts ist so sehr streitig, als ob das Verlangen nach der sittlichen Vollkom menheit, oder das Verlangen nach der eignen Glückseligkeit für den höchsten Bestimmungsgrund angesehen werden müsse, der mit der gegenwärtigen Beschaffenheit unsrer Na tur übereinkommt. Vor unserm Verfasser ist niemals ein Philosoph darauf gefallen, eine solche Vorstellung von un srer Natur zu machen, daß der Trieb nach der sittlichen Vor treflichkeit dafür angesehen werden müsse. Die Natur hat die Eintracht zwischen den letztern beyden der drey höchsten“ 40 Vorrede. „Bestimmuugsgründe<Bestimmungsgründe> der menschlichen Seele gestiftet; aber die Religion allein kan, nach unserm Verfasser, alle drey in eine unveränderliche Harmonie bringen, und alle Mishel ligkeit unter ihnen verhüten.


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Wir haben alle von der Einrichtung der menschlichen Natur und von einem gewissen Ver hältnis der Neigungen, welches zu einem untadel haften Character erfordert wird, durch das Be wustseyn und die Erfahrung einen Begrif erlanget. Die eigennützigen Neigungen werden alsdenn ge misbilligt, wenn wir sehen, daß sie dieses untadel hafte Verhältnis aufheben, die liebreichen Neigun gen ausschliessen und überwältigen, die ganze Seelemit Entschlüssen, die ihren eigenen Vortheil zum Zweck haben, ausfüllen, und verursachen, daß die handelnde Person den grosmüthigen Neigungen, welche sie, ihrem Zustand gemäs, hätte ausüben können, sich nicht überlassen kan.


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Einige von diesen Betrachtungen vermin dern auch den Werth der andern Art von sinnlichenVergnügungen, welche von der Befriedigung eines unruhigen Triebes, der uns mit den unvernünftiunsrer verschiedenen Vergnügungen. 207Siebender Abschnitt.gen Thieren gemein ist, eben so sehr abhängen, als das wirkliche Gute an sich selbst gering und unbe trächtlich ist. Wenn man sich die Empfindung al lein, ohne Liebe oder Hochachtung moralischer Ei genschaften, ohne Absicht auf die Mittheilung des Vergnügens, ohne die Gedanke, geliebt zu seyn, vorstellt: so wird dieselbe dem Vergnügen nicht gleichkommen, dessen einige unvernünftige Thiere von einer feinern Art, sich bewust zu seyn scheinen. Und alsdenn ist dieses Vergnügen flüchtiger als al le andere. Gewohnheit, Verschiedenheit und An reizungen bringen die Seele in einen beklagens würdigen Zustand, in eine ungedultige Hitze; sie machen dieselbe unfähig, sich selbst zu beherrschen, und zu verbessern; sie stürzen dieselbe in eine Scla verey, welche ihr alle Aufrichtigkeit, Rechtschaffen heit und alles Gefühl der Ehre entzieht. Zu die sem allen komt noch eine seltsame Einbildungskraft, das Misvergnügen über widrige Zufälle, welchem solche ausschweifende Begierden ausgesezt seyn müs sen; und daß nach der vorüberfliehenden Empfin dung kaum etwas übrig seyn kan, das einem, wel cher nicht alles männliche Gefühl der Tugend ver lohren hat, angenehm seyn könte. Die Erinne rung an vergangene sinnliche Vergnügungen ver hilft uns zu keiner Empfindung eines Verdienstes oder einer Würde, zu keiner Ursache der Selbst zufriedenheit, und kaum verschaft sie uns eine Art von Freude, ausser der niedrigen Hofnung, dieses sinnliche Vergnügen zu wiederholen, welche die Be gierde, nach Verlauf einiger Zeit, wiederum ein wenig lebhaft machen kan. Die Erinnerung darErstesBuch.208 Vergleichungan kan uns bey keinem Ungemach, Verdrus, Schmerz oder Kummer, bey keiner innerlichen Un ruhe der Seele oder äusserlichem Unglück aufrich ten. Wir nennen die Natur dieser Vergnügun gen sinnlich, und die innern Empfindungen unsrer Herzen überzeugen uns sattsam, daß die höchste Glückseligkeit der menschlichen Natur in ganz an dern Vergnügungen von einer edlern und dauerhaf tern Art bestehen mus.


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VI. Auf ein jedes Recht bezieht sich eine VerRecht und Verbind lichkeit be ziehen sich auf einan der.bindlichkeit, welche vollkommen oder unvollkom men ist, wie das Recht. Der Ausdruck Verbind lichkeit ist unbestimmt und zweydeutig. Wir sa gen, es sey jemand zu einer Handlung verbunden, „wenn er aus der Einrichtung der menschlichen Natur, erkennen mus, daß er und jeder aufmerk samer Zuschauer die Unterlassung dieser Handlung als moralisch böse misbilligen müsste.“ Dieses Wort bedeutet auch zuweilen „einen starken Be wegungsgrund eines Vortheils, der von dem Wil len eines mächtigen Obern herkomt, um uns zu bewegen, daß wir so, wie er verlangt, handeln sol len.“ Im ersten Verstande gründet sich die Ver bindlichkeit auf unser moralisches Gefühl; in dem leztern scheint sie sich von ihm abzusondern. Allein die Beschreibung eines Obern, der eine Verbind lichkeit hervorbringen kan, schliesst nicht nur eine hinlängliche Macht oder Gewalt in sich, sondern auch ein gegründetes Recht, zu regieren; und die ses Recht wird uns zu unserm moralischen Ge fühl zurückleiten. Von dieser Zweydeutigkeit rühret es her, daß viele scharfsinnige Männer ein ander so heftig widersprochen haben, weil einige ei ne Verbindlichkeit, welche eher da ist, als alle Be trachtungen des Vortheils, und als alle Gesetze, be hauptet, andere aber die ursprüngliche Quelle aller Verbindlichkeit, von dem Willen oder dem Gesetze eines allmächtigen Wesens, abgeleitet haben. DieZweytes Buch.398 Allgemeine Begriffeses führt uns, zu der allgemeinen Lehre von den Ge setzen, und von den Gründen des Rechts, vernünf tig handelnde Wesen zu regieren, auf welches sich ihre Verbindlichkeit zu gehorsamen, bezieht.


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X. Da die Gesetze der Natur nicht blos die ursprünglichen moralischen Bestimmungen der See le, sondern auch die, aus der Einrichtung der menschlichen Natur, vermittelst der darüber ange stellten Betrachtungen, hergeleitete practische Fol gerungen, wodurch wir erkennen, welches Verhal ten anständig sey, und auf das allgemeine Beste abziele, in sich fassen: so darf über ihre Vollkom menheit nicht gestritten werden, da jedermann gestehen mus, daß selbst die Vernunft der scharfsinnigsten und geübtesten Menschen immer noch unvollkom men ist. Es ist möglich, daß ein höheres Wesen den wichtigen Einflus einer gewissen Richtschnur des Verhaltens auf die allgemeine Wohlfahrt einse hen kan, welchen niemals ein Mensch hat entdecken von den Rechten und Gesetzen. 407Dritter Abschnitt. können; und Menschen von der gemeinen Gattungkönnen zwar leicht die allgemeinen und nothwen digsten Regeln entdecken, allein sie können selten die Gründe ausfindig machen, oder nur fassen, auf welchen einige besondere Gesetze beruhen, die ihren wesentlichen Grund in der Natur haben. Wenn man unter dem System der Gesetze der Na tur, die Einrichtung der Natur selbst, oder die Ge wisheit, welche jedem vernünftigen Wesen in dem Ganzen vor Augen liegt, verstehen: so ist es ohne Zweifel vollkommen. Allein seine Vollkommen heit kan weder die nützliche Bekantmachung der Ge setze durch Worte und Schriften, noch die Entde ckungen weiser Gesetzgeber und Sittenlehrer unter den Menschen, noch die, ihrem Inhalte nach, will kührlichen Vorschriften entbehren; weil so wenige Menschen zu einer richtigen Erkäntnis dieser Ein richtung gelangen können; und niemand im Stande ist, dieselbe vollständig einzusehen.


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IV. Die Privatrechte einzelner Personen wer den uns, durch die Beschaffenheit unsrer Natur, vermittelst dieser beyden Umstände, zusammenge nommen, bekant gemacht: Erstlich, durch die na türlichen Begierden und Empfindungen, welche die Befriedigungen bezeichnen, deren wir fähig sind, und welche einen Theil der Glückseligkeit ausma chen, die der Urheber der Natur für uns bestimmt hat; zweytens, durch die Kräfte der Vernunft und des Nachdenkens, welche uns unterrichten können, in wie weit die Befriedigung unsrer natürlichen Begierden, neben den feinern Grundtrieben in unsrer Natur, bestehen kan, welche, wie wir oben gezeigt haben, bestimmt sind, unsre besondern Begierden zu beherrschen, und ihnen Einhalt zu thun. Diese Grundtriebe zeigen, welche Grän zen nicht nur den eigennützigen Begierden, die auf die eigene Wohlfahrt der handelnden Person ab zielen, sondern auch den verschiedenen eingeschränk tern grosmüthigen Neigungen, und der Befriedi gung, auf welche sie gerichtet sind, gesetzet werden müssen. Sie lernen uns deutlich einsehen, daß der Menschen. 425Vierter Abschnitt. zwar der grosse Endzweck unsers Wesens die Beför derung der allgemeinsten Glückseligkeit ist, daß aber auch unsre Herzen zu gleicher Zeit unser Verhalten billigen, wenn wir nicht nur gegen Personen, die uns, durch nähere Verknüpfungen, vorzüglich werth sind, besondere liebreiche Neigungen zu erkennen ge ben, so lange dieses Verfahren nicht einem allge meinen Vortheil zuwider ist; sondern, wenn wir uns auch um die Befriedigung der auf uns selbst gerichteten Neigungen bemühen, so lange diese Befriedigung neben dem allgemeinen Vortheil beste hen kan, und die Seele nicht zu sehr auf sich selbst und auf ihren Eigennutz einschränkt.


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2. Da die Natur einem jeden Menschen ein Verlangen nach seiner eigenen Glückseligkeit und viele zärtliche Neigungen gegen andre, welche mit ihm in naher Verbindung stehen, eingepflanzt, und jeden mit Verstand und thätigen Kräften, nebst ei nem natürlichen Antrieb, dieselben zu den Endzwe cken dieser natürlichen Neigungen anzuwenden, ver sehen hat: so ist es klar, daß jeder Mensch ein na türliches Recht hat, seine Kräfte, nach seinem eige nen Gefallen, zu diesen Endzwecken, bey solchen Ar beiten oder Belustigungen, zu gebrauchen, woraus den Personen oder Gütern anderer, kein Nachtheil erwächset; so lange kein allgemeiner Vortheil die se Arbeit nothwendig haben will, oder aber erfor dert, daß seine Handlungen, nach der Vorschrift an derer, eingerichtet werden müssen. Dieses Recht nennen wir die natürliche Freyheit. Jedermann hat eine Empfindung von diesem Recht, und eine Empfindung von dem Uebel, welches in der Grau samkeit liegt, andern diese angenehme Freyheit zu rauben, wenn kein allgemeinerer Vortheil dieses nothwendig macht. Diejenigen, welche von ihren eigenen unschuldigen Vortheilen richtig urtheilen und natürl. Gleichheit der Menschen. 437Fünfter Abschnitt. werden sich ihrer Freyheit, auf eine tugendhafte und anständige Art bedienen; diejenigen, welche weniger Vortheil besitzen, werden sie zu geringen Endzwecken, und vielleicht zu solchen Unternehmun gen anwenden, welche einem gerechten Tadel unter worfen, oder gar lasterhaft sind. Dem ungeach tet aber, so lange andere dadurch nicht beleidiget werden, und so lange keine weisen menschlichen Ein richtungen dieselben zu Beförderung des allgemei nen Besten, der Einschränkung der Obrigkeiten oder Gesetze unterworfen haben, ist das Gefühl der na türlichen Freyheit so stark, und der Verlust dersel ben fällt der menschlichen Natur so empfindlich, daß es gemeiniglich für die Menschen ein grösseres Elend ist, sich derselben, wegen ihres unvorsichtigen Verhaltens, beraubt zu sehn, als sie, von einem un bedachtsamen Gebrauch derselben, zu befürchten ge habt hätten. Die geringsten Sterblichen sind nicht von aller Ueberlegung so leer, daß es ihnen nicht eine ungemeine Bekümmernis verursachen, und ihre Seelen nicht in eine tiefe Traurig keit versenken, noch alle Leidenschaften der Ahndung in ihnen erregen sollte, wenn sie ihrer natürlichen Freyheit beraubt, wenn alle ihre Handlungen, alle ihre geliebten Vortheile den Vergnügungen ande rer unterworfen werden, von deren höherer Weis heit und guten Absichten sie keine vollkommene Ue berzeugung hatten. Lasst die Menschen ihre Mit brüder, von dem eigentlichen Gebrauch ihrer natür lichen Kräfte, unterrichten und überzeugen, oder sie überreden, dieselben den weisen Entwürfen der bürZweytes Buch.438 Die angebohrnen Rechtegerlichen Macht, wodurch ihre wichtigen Vortheile gesichert werden können, freywillig zu unterwerfen. So lange aber dieses nicht geschehen ist, so lange müssen sie ihrer natürlichen Freyheit geniessen, in so weit sie andere nicht beleidigen, und in so fern kein grosser allgemeiner Vortheil eine Einschrän kung derselben erfordert.


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Some more immediate principles in our nature firstsuggest our obligation. Nature has given us the saga-city to contrive means by speech, or sounds appointedto be the signs of thoughts, to communicate our sen-timents, designs, and inclinations to others, and hasmade us prone to communicate them by a natural o-penness of mind, till some experience of inconveni-ence from too much openness restrain us; we have al-so an immediate natural approbation of this disposi-tion, and a yet higher approbation of a stedfast vera-city and candour in speech, whether we are relatingfacts, or assuring others of our designs and intentions; and on the other hand have a natural immediate dis-like of a selfish sullen dark taciturnity, and a yet high- er disapprobation of falshood and insincerity in narra- tions or profesiions of our intentions or engagements, and of all intentions of deceiving others, and disap- pointing them of what by our speech we caused them ContractsandCovenants. 3 to expect from us. Such conduct also appears plainlyChap. 9.injurious and affronting to our fellows, who have anatural desire to know the truth, and an aversion toerror and deception; and who from our social con-stitution have a claim upon us that we shall not dis-appoint the hopes we have given them about any of-fices we undertake for them. These parts of our con-stitution more immediately suggest our obligation tofaith in contracts, and the moral turpitude of violating them.