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* This point is so little debated in these Northern nations that these reasonings may seem needless. But 'tis well known,that many great sects and nations, at this day, deny this right of mankind. And some great names among ourselves have alledged that without revelation, or an ex press grant from God, we would have had no such right. Their reasons indeed, if they were solid, would make any grant of it by revelation appear incredible.

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III. But as property is constituted to encourage and reward industry, it can never be so extended as to prevent or frustrate the diligence of mankind. No person or society therefore can by mere occupation acquire such a right in a vast tract of land quite beyond their power to cultivate, as shall exclude others who may want work, or sustenance for their numerous hands, from a share proportioned to the colonies they can send. Thus it would be vain for a private man with his domesticks to claim a property, upon the circumstance of his having first discovered or arrived at it, in a country capable of maintaining ten thousand families, and requiring so many to cultivate it. Equally vain would it be in a nation of eight or ten millions of souls to claim, upon the like foundation, a property in a vast continent capable of maintaining three times that number; as no nation can send a HowProperty is acquired. 327 third part of their people for colonies in one age.Chap. 7.such capricious claims, beyond all possible use or conveniency of the claimants, must not keep large tracts of the earth desolate, and exclude nations too populous from obtaining for some of their people that use of the earth which God intended for mankind. At this rate the caprice or vain ambition of one state might keep half the earth desolate, and oppress the rest of mankind.


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'Tis scarce conceivable upon what other foundation than compact, or consent of neighbouring states, any one can claim any property in the sea, or any right in it superior to that of other nations. Each nation indeed for its own defence, seems to have a right to prevent any ships of force of other nations to sail so near its coast that they could annoy any of its subjects intheir possessions. But this property can extend no further than a gun-shot. Hovering indeed without necessity upon our coasts, tho' at a greater distance, maygive just suspicion of some hostile design, and may bea just reason for expostulation and demanding security, or obliging them by force to withdraw to a greater distance.


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All nations agree in having some publick formali- DerivedProperty. 343 ties for transferring full property or real rights, notChap. 8.to be defeated by prior latent personal rights. These formalities should intimate the transaction publickly, or some way prevent the person who transfers to impose afterwards upon others. Delivery answers this end in moveables; and some publick symbolical deeds giving possession, in such as are immoveable; or some publick registration of the conveyance. Where these confirm a contract, a real right is constituted, which no personal one should defeat. And yet the person thus defrauded of his personal right by means of the subsequent real one transferring the property, has a just claim upon the seller who defrauded him not only for compensation of all the damage* he sustains, but for the † full value of all the profit he could have made had he not been deceived. But without this preference of real rights to personal, there could be no commerce.


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Das Vergnügen dieser feinern Empfindun gen* ist von keiner geringen Wichtigkeit in dem Leben der Menschen. So sehr auch dasselbe von denjenigen, welche nach Reichthum und Ansehn streben, oft hindangesetzt zu werden scheint: so ha ben sie es doch für sich, auf ihre künftige Lebenszeit, oder für ihre Nachkommenschaft eben so wohl zur Absicht, als andere, welche einen bessern Geschmack haben, und dasselbe zum Endzweck ihrer meisten Bemühungen machen. Bey dem grössten Theil

* Wenn man dieselben alle zu Empfindungen der äusserlichen Sinne machen und läugnen wollte, daß es eine von denselben unter schiedene Empfindungskraft gebe: so würde man eben

sowohl behaupten müssen, daß das Vergnügen der Geometrie oder Perspectiv, sinnlich wären, weil wir durch die Sinne den Be grif von Figur empfan gen.

Empfindungskräften. 65Zweyter Abschnitt. der Menschen, welche vor unruhigen Begierden ei nigermassen gesichert sind, äussert sich ein Gefallen an diesem Vergnügen. So bald die Nationendem Frieden im Schoos sind: so bald fangen sie an, sich in den Künsten zu üben, welche dieses Ver gnügen verschaffen; wie wir aus den Geschichtenaller Zeiten und Völker lernen.


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VI. Einige argwohnen, daß das moralische Gefühl und die Empfindung der Ehre nicht natür lich seyn könten, weil unter den verschiedenen Na tionen so unterschiedene und einander so entgegen gesezte Begriffe von dem, was moralisch ist, anzu treffen wären. Allein, wenn man ihnen auch zu giebt, daß der Geschmack verschieden sey, daß ver schiedene Menschen und Völker gewisse Handlun gen, unter verschiedenen Betrachtungen und Be griffen, billigen und misbilligen: so beweiset dieses und ihre Gleichförmigkeit. 161Fünfter Abschnitt. doch blos so viel, daß ihre Empfindungen einan der nicht gleich sind; nicht aber, daß ihnen weder das moralische Gefühl, noch die Empfindung der Ehre natürlich wären. Viele halten etwas für wohlschmeckend, welches für andere einen unange nehmen Geschmack hat; wer wollte aber deswegen läugnen, daß der Sinn des Geschmacks uns na türlich ist?


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Der Beweis, daß entweder gar kein mora lisches Gefühl in den Menschen angetroffen wer de, oder daß es doch von einer grossen Verschieden heit sey, kan anders nicht geführet werden, als wenn dargethan wird, daß ganze Völker oder eine ErstesBuch.164 Das Gefühl der Ehre und Schande, grosse Anzahl von Menschen entweder alle Hand lungen, welche ihren eigenen Vortheil nicht zu be treffen scheinen, für gleichgültig halten; oder daß sie an Grausamkeit, Verrätherey, Undankbarkeit, ohne Anlas verübten Mordthaten und Martern, wenn dieselben nicht sie selbst betreffen, eben so viel Vergnügen finden als an dem Gegentheil: daß sie dieselben für eben so anständig und liebens würdig halten, als die Menschenliebe, das Mit leiden, die Freygebigkeit, die Treue: daß sie das Verbrechen des Tarqvins<Tarquin>, oder des Decemvirs, Claudius, eben so sehr billigen, als das Verhalten des Scipio gegen seine gefangne Spanierin. Allein, solche Nationen sind uns selbst von Leuten, welche Reisen in die entferntesten Länder gewagt haben, noch nicht entdeckt worden.


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Die wahre Ehre ist auch dauerhaft, und gleichet nicht den sinnlichen Ergötzungen, welche, wie der Schatten einer Wolke, vergehen, und keine Spur hinter sich zurücklassen. Der Beyfall und die Hochachtung anderer, wenn sie sich auf die Tu gend gründen, können, wahrscheinlicher Weise, so lange, als das Leben, währen, und uns überleben: und der Beyfall Gottes wird von ewiger Dauer seyn. Die Bestrebungen nach einem allgemeinen Ruhme, wegen ausserordentlicher Fähigkeiten und Tugenden, können wirklich mislingen, mit Beunsrer verschiedenen Vergnügungen. 221Siebender Abschnitt.schwerlichkeit verknüpft seyn, und übertrieben wer den. Gemeine Tugenden, oder auch die höchsten Tugenden in niedrigen Ständen, werden nicht den allgemeinen Beyfall der Nationen erhalten. Aber ein weiser und tugendhafter Mann, kan sowohl in einer eingeschränktern als in einer weitern Sphäre allemal eine solche Ehre erlangen, die ihm grosse Freude verschaft. Und ein gutgeartetes Herz, wel ches von einer Vorsehung, die alle Dinge bemerkt, überzeuget ist, versichert sich des ewigen Beyfalls des besten Richters.


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Wenn man ein noch unvollendetes Gebäude sieht, dessen verschiedene Theile eine ungemeine Kunst verrathen, an welchem aber noch ein anderer Theil fehlt, um es vollkommen und bequem zu machen; wenn für diesen Theil Raum gelassen worden, und auch einige Anzeigen vorhanden sind, daß man die Vollendung des Baues zur Absicht gehabt hat: wird nicht alsdenn ein billiger Zuschauer den Schlus machen, daß dieser ermangelnde Theil auch in dem Plan des Baumeisters enthalten war, ob gleich einige Ursachen die Vollführung gehindert haben? Dieses ist der Fall in der moralischenWelt. Der Bau ist vortreflich, aber noch nicht vollendet. Wir bemerken, daß Raum für einen weitern Bau vorhanden ist, und wir finden von der Absicht, ihn zu vollenden, hinlängliche Merkma le in dem Verlangen und den Hofnungen aller Al ter und Nationen, in unserm natürlichen Gefühl der Gerechtigkeit, und in unsern edelsten und allge meinsten Neigungen gegen andre, und gegen das und Begriffe von seiner Natur. 317Neunter Abschnitt. Ganze; und sollen wir auch nicht zu der Kunst, der Güte, und dem unerschöpflichen Reichthum des grossen Baumeisters, Vertrauen und Hofnung haben?


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6. Wenn durch die Dispensation von einem Gesetz blos„ eine Erlassung der äusserlichen Strafe solcher Handlungen, die wirklich böse, oder den Vorschriften der gesunden Vernunft, welche uns die vollkommensten und tugendhaftesten Handlun gen bezeichnen, entgegen sind,“ verstanden wird: so müssen die menschlichen Gesetzgeber, wie wir her nachmals sehen werden, die äusserlichen Strafen sehr oft erlassen. Es wird angeführet, daß viele von den Rechten und Gesetzen. 415Dritter Abschnitt. solche Fälle in dem mosaischen Gesetz vorkom men, welche durch die Umstände dieses Volks und der benachbarten Nationen gerechtfertigt werden könten, weil eine strengere Einrichtung sie, von der Verehrung des wahren Gottes, abgeleitet haben würde. Allein alsdenn kan eine solche Befreyung von den äusserlichen Strafen die moralische Schändlichkeit der Handlungen bey solchen Men schen weder entfernen noch vermindern, welche die schädlichen Folgen dieser Handlungen und ihren Streit mit den vollkommensten und tugendhaftesten Einrichtungen kennen. Dergleichen Befreyungen können das gemeine Volk gewöhnt haben, auf das Lasterhafte der Handlungen weniger aufmerksam und deswegen ganz sicher zu seyn, so, daß die Schuld durch eine gewaltige Unwissenheit, welche bey Menschen von der untersten Ordnung unüber windlich geworden seyn kan, sehr vermindert wird. Allein weil diese Schuld, durch dergleichen Befrey ungen, nicht ganz entfernt werden kan: so sind sie das nicht, was die Theologen und Canonisten ge meiniglich durch die Befreyungen von dem Gesetz der Natur verstehen, welche, wie sie voraussetzen, die darauf erfolgten Handlungen vollkommen un schuldig machen.


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Die Macht der Erziehung ist erstaunlich! Dieser Verfasser ist, in seinen so billig bewunderten Büchern von der Politik, ein eifriger Vertheidiger der Freyheit, und er hat die feinsten und die den Menschen vortheilhaftesten Gründe zu einer bessern Einrichtung der bürgerlichen Macht eingesehen. Er lebte in dem merkwürdigen Jahrhundert, da Griechenland mehr grosse und vortrefliche Geister und natürl. Gleichheit der Menschen. 447Fünfter Abschnitt. hervorbrachte, als vielleicht jemals die Welt auf ein mal gesehn hatte. Wenn er aber bis zu unsern Zei ten gelebt hätte: so würde er erfahren haben, daß dieses so geliebte Land, vor sechszehn Jahrhunder ten, selten etwas hervorgebracht hat, das in der Tugend, der Politik, den Künsten oder Waffen ausserordentlich gewesen wäre, da unterdessen viel grosse Geister unter Nationen entstanden, die er zur Sclaverey und Barbarey verurtheilt hatte.


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Obgleich die Pflichten der blosen Höflichkeiten, gegen Personen, mit welchen wir in keiner besondern Verbindung stehen, andern besondern nachzusetzen sind, wenn sie auch, neben heiligern Pflichten, beste hen, und, ihnen unbeschadet, ausgeübet werden kön ten: so sind sie doch überhaupt von mehrerer Wich tigkeit, und von einer grössern moralischenSchön heit, als man sich anfangs einbildet. Pflichten die ser Art erregen die Dankbegierde, und durch die Ge walt des Beyspiels erwecken sie die Neigungen von weiterm Umfange: sie geben einer ganzen Nation, ja dem ganzen menschlichen Geschlecht, eine liebens würdige Gestalt. So werden ein gefälliges Betra

* Man sehe den Ciceroim vierzehnten, funfzehn ten, sechszehnten, sieben

zehnten und achtzehnten Abschnitt des ersten Buchs de officiis.

und natürl. Gleichheit der Menschen. 455Funfter Abschnitt. gen und die Gastfreyheit gegen Fremde ein verbindli ches und höfliches Verhalten, gegen alle, auch unbe kante Personen, mit allem Rechte für unfehlbare Kennzeichen einer menschenfreundlichen und leutse ligen Gemüthsart angesehen, und sie sind desto lie benswürdiger, je weniger sie einen Argwohn eigen nütziger Absichten voraussetzen.


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* Diese Sache ist unter den nördlichen Völkern so wenig streitig, daß diese Betrachtungen unnöthig zu seyn scheinen können. Allein es ist auch bekant, daß vie le grosse Secten und Na tionen, bis auf diesen Tag, den Menschen dieses Recht streitig machen. Und eini ge grosse Männer unter


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III. Da aber das Eigenthum in der Absicht eingeführet worden, den Fleis zu ermuntern und zu belohnen: so kan es niemals so weit ausgedehnt werden, daß die Unternehmungen und Bemühun gen der Menschen dadurch gestört und fruchtlos ge macht werden könten. Keine Person oder Gesell schaft kan dahero, durch die blosse Besitznehmung, an einem grossen Strich Landes, welchen sie zu be bauen ausser Stande sind, ein solches Recht erlan gen, durch welches viele andre, denen es an Arbeit und Unterhalt fehlt, von einem Antheil daran aus geschlossen werden könten, der mit den Colonien, das Eigenthum zu erlangen. 481Siebenter Abschnitt. die sie dahin absenden würden, in einem Verhält nis stünde. So würde es vergebens seyn, wenn eine Privatperson mit ihrer Familie um deswillen auf das Recht des Eigenthums Anspruch machen wollte, weil sie ein Land, welches zehntausend Fa milien erhalten kan, und eben so viel zur Bebauung erfordert, zuerst entdeckt, oder weil sie zuerst dahin gekommen. Gleichergestalt würde es vergebens seyn, wenn in einer Nation von acht bis zehn Millionen Seelen, aus einem ähnlichen Grunde, das Eigenthum an einem grossen Lande, das diese Anzahl dreymal unterhalten könte, verlangt werden wollte. Da keine Nation den dritten Theil ihres Volks, zu einer Zeit, in Pflanzstädte ausschi ckeuausschi cken kan; so dürfen dergleichen eigensinnige Forde rungen, welche allen möglichen Gebrauch und Nu tzen derer, die sie machen, übersteigen, nicht ganze Länder zu Wüsteneyen machen, und andre zu volk reiche Nationen von dem Gebrauch des Erdbodens ausschliessen; welchen Gott für das menschliche Ge schlecht bestimmt hat. Auf diese Art könte der Ei gensinn oder die eitle Habsucht eines Staats den halben Erdkreis zu Wüsteneyen machen, und die übrigen Menschen unterdrücken.


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Es ist kaum zu begreifen, aus was für einen andern Grund, als aus Verträgen und der Ein willigung benachbarter Staaten, jemand ein Ei genthum in der See, oder ein höheres Recht, als andere Nationen darinnen haben, verlangen kan. Jede Nation scheint, zu ihrer eigenen Vertheidi gung ein Recht zu haben, daß sie den Kriegsschiffen andrer Nationen verwehren kan, so nahe an ihren Zweytes Buch.486 Die Mittel Küsten zu segeln, daß sie einige von ihren Unter thanen hinwegnehmen könten. Allein dieses Ei thum kan sich nur auf die Weite eines Büchsen schusses erstrecken. Ein unnöthiges Streifen an unsern Küsten, wenn es auch in einer grössern Entfernung geschieht, kan einen gerechten Argwohn einer feindlichen Absicht veranlassen, und kan eine gegründete Ursache abgeben, Beschwerden zu füh ren, und entweder Sicherheit zu verlangen, oder aber sie durch Gewalt zu zwingen, in einer grössern Entfernung zu bleiben.