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III. Rights, according as they are more or less ne- Rights perfect. and imperfect.cessary to be maintained and observed in society, are divided into perfect, and imperfect. Every proper right is some way conducive to the publick interest, and is founded upon some such tendency. The observing and fulfilling every proper right of others is matter of conscience, necessary to obtain the appro bation of God, and our own hearts. But some of them are of such a nature that the interest of society requires they should ever be maintained and fulfilled to all who have them, and that even by methods offorce, where gentler measures prove ineffectual; theseare called perfect rights; such as every innocent man has to his life; to a good name; to the integrity and soundness of his body; to the acquisitions of his honest industry; to act according to his own choice with in the limits of the law of nature: this right we call natural liberty, of which liberty of conscience is not only an essential but an unalienable branch. These rights should be maintained to all men, when no more general interest of mankind requires any abridgement of them. Society cannot subsist unless these rights are 258 GeneralDivisions ofRights.Book II. sacred. No individual can be happy where such rights of his are promiscuously violated.


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III. As men are said to „have rights to do, possess, or demand from others whatsoever the happiness of the individual requires and the publick interest of mankind permits that they should be allowed to do, possess, or obtain from others;“ and all rights and obligations are founded in some tendency either to the general happiness, or to that of individuals consistently with the general good, which must result from the happiness of individuals; rights may be divided, according to the subject or persons in whom they reside or to whom they belong, and for whose good they are immediately constituted, into those of individuals, those of particular societies or corporations, and those in general belonging to all mankind as a system. Thefirst sort are constituted immediately for the behoof of individuals, by the law of nature; the second for the common interest of a corporation or state, tho' not more immediately for any one member of it than another; in the third sort of rights neither any one individual, or any one corporation, may be more concerned than another, and yet it may be for the general interest of mankind that such rights be asserted andmaintained. And each of these three classes may be either perfect, or imperfect, according as they are moreor less necessary to be maintained for the publick interest, and of such a nature as to admit of compulsion and violence in the defence or prosecution of them;or, on the other hand, such as must be left to each TheState ofLiberty. 285 one's conscience and sense of duty: this division weChap. 4.explained above.


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Tho' the duties of mere humanity to persons under no special attachment should give place to the more special tyes, yet when they can be discharged, consistently with more sacred duties, they have great moralbeauty, and are of more general importance, than one at first imagines. Such offices raise high gratitude, and by the example encourage the more extensive af fections: they give amiable impressions of a whole na tion, nay of the human species. Thus courtesy and hospitality to strangers, a general civility and obligingness of deportment, even to persons unknown, are justly esteemed high evidences of sweetness of temper, and are the more lovely, that they are unsuspected of interested views.


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Nirgends zeigte sich sein grosser fähiger Geist in einem hellern Glanze, als in dem Umgange mit seinen Freunden. Man mochte sich unterreden, wovon man nur wollte; so kosteten ihm seine Gedanken so wenig Mühe, sein Ausdruck war so faslich, und seine Wissen schaft von so grossem Umfange, daß ihm jedermann mit Vergnügen zuhörete. Es giebt Leute, die wirklich ei nen grossen Vorrath von Gelehrsamkeit besitzen; allein sie scheinen ihn in so weit von einander entlegenen Ge20 Vorrede.genden ihres Verstandes beygelegt zu haben, daß es Zeit erfordert, ehe sie ihn zusammen schaffen und davon Gebrauch machen können. Bey andern scheint es, daß ihre grosse Gelehrsamkeit nur Finsternis über ihre Gedanken verbrei tet, und daß sie von den untermengten Begriffen, die sich in ihren Verstand auf einmal eindrängen, verhin dert werden, die Dinge zu unterscheiden. Aber der ganze Schatz seiner Wissenschaft lag immer vor ihm, und war beständig zu seinem Dienst bereit. Er über sah auf einen Augenblick alles, was mit seinem itzigen Gegenstand zusammenhieng, und verwarf dasjenige, was keine Verwandschaft mit demselben hatte. Er sprach von den schwersten und tiefsinnigsten Sachen mit einer Leichtigkeit und Deutlichkeit, die vielleicht Leuten von nicht geringerer Geschicklichkeit wiederholte Bemü hungen gekostet haben würde, ohne ihn zu erreichen. Es kostete ihm wenig Arbeit, betrügerische Vernunftschlüsse aufzulösen. Er unterschied die wahre Gelehrsamkeitvon der falschen; die Gegenstände unserer Erkäntnis, welche der unwidersprechlichsten Beweise fähig sind, von solchen, welche es nicht sind; nützliche und wichtige Fra gen, von solchen, welche blos die Neugier befriedigen und zum Zeitvertreib dienen. Er hatte nichts so sehr und so beständig vor Augen, als den wirklichen Nu tzen, den die Wissenschaften im menschlichen Leben schaf fen können. Seine Absicht war nicht, mit unerhebli chen Dingen sich zu belustigen, sondern er hatte bey al len seinen Untersuchungen den wahren Vortheil des menschlichen Geschlechts zum Augenmerk. Selbst von methaphysischen Streitigkeiten, wovon er keinen an dern Nutzen hoffen konte, nahm er Gelegenheit, dem Stolz und der Eitelkeit der jungen Leute EinVorrede. 21halt zu thun, die von ihrer grossen Gelehrsamkeit so voll sind; und er zeigte, wie unfähig auch die scharf sinnigsten Sterblichen wären, in die geheime Naturund in das Wesen der Dinge einzudringen.


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VI. Es giebt zwo ruhige natürliche BestimDie zwo ruhigen Be stimmungen des Willens. Selbstliebemungen des Willens, welche bey dieser Gele genheit besonders betrachtet werden müssen. Erstlich ein unveränderlicher und immerwährender Trieb nach unserer eigenen höchsten Vollkommen heit und Glückseligkeit. Dieser natürliche Trieb wirkt in dem ganzen Geschlechte der Menschen. Da sie über ihre eigene Beschaffenheit und über ihre Kräfte, zu handeln und zu empfinden, nicht nachErstesBuch.52 Von der Beschaffenheitdenken, noch darauf merken: so haben wenige die verschiedenen angenehmen Empfindungen, deren sie fähig sind, oder die verschiedenen Kräfte zu han deln, betrachtet und verglichen. Wer aber dieses thut, wird ein ruhiges Verlangen nach der Voll kommenheit aller unsrer thätigen Kräfte, und nach den höchsten angenehmen Empfindungen, welche, wie wir bey der Vergleichung finden, den wichtig sten Einflus auf unsre Glückseligkeit haben, in uns wahrnehmen. Diejenigen, welche diese Betrach tungen und Vergleichungen nicht angestellt haben, tragen ein natürliches Verlangen nach solchen Ar ten von angenehmen Empfindungen, wovon sie durch ihre Sinne oder höhere geübte Kräfte einige Begriffe erlangt haben, in sofern dieselben neben einander bestehen, oder zu bestehen scheinen; und begehren die Vollkommenheit solcher Kräfte, die ihre Erwartung erfüllen können. Wenn diese Empfin dungen einander zuwider zu seyn scheinen: so wird die Seele, wenn sie ruhig ist, vor allen andern die jenigen verlangen, welche den wichtigsten Einflus auf ihre Glückseligkeit zu haben scheinen. So weit sind alle einig.


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Man wird ohne Mühe einsehen, daß wir hier nicht von der ordentlichen Beschaffenheit der Menschen reden. Wir sind nicht in den Gedan ken, daß diese ruhigen Bestimmungen, allemal ausge übet werden, und daß sie die besondern Leidenschaftenbeständig zurück zu halten pflegen. Wir reden von der Beschaffenheit unserer Natur, zu welcher sie, durch gehörige Bildung, gelangen kan; und von und dessen Gegenständen. 145Vierter Abschnitt. den ursprünglichen Trieben, welche in uns wirken können und sollen, wenn wir der Seele solche Ge genstände vorstellen, welche fähig sind, dieselben zu erregen. Ohne Zweifel haben einige gutartige Menschen nur die besondern liebreichen Neigungen in ihrem Leben ausgeübt, und eine innere Zufrie denheit darüber empfunden, ohne daß sie auf das ganze System gesehen, und die allgemeinste Wohl gewogenheit zu ihrem Gegenstand gemacht haben. Kaum haben einige Lasterhafte jemals ihre höchste eigene Glückseligkeit vor Augen gehabt, und in der Absicht sie zu befördern, sich der ruhigen, überlegten Selbstliebe überlassen; sie haben vielmehr ihren ei gennützigen Begierden und Leidenschaften, ohne die se Ueberlegung, die Herrschaft eingeräumt. Noch weniger haben alle tugendhafte Menschen wirklich alle ihre eigennützigen und gemeinnützigen Neigun gen auf die allgemeinste Wohlgewogenheit gerich tet, ob es gleich der Seele möglich ist. Eben so wenig haben jemals alle bösartige Menschen alle ihre Neigungen der ruhigen Selbstliebe unterwür fig gemacht.


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Der ungerechte Abscheu, welcher aus einem Die Gefahr eines unge gründeten Abschenes<Abscheues>.irrenden Gewissen und falschen Begriffen von Re ligion und Tugend, die uns Aberglaube und ei ne üble Erziehung beygebracht haben, herrühret, mus uns in unzähliche Widerwärtigkeiten verwi ckeln. Wenn die Menschen nicht allem Nachsin nen entsagt haben: so müssen sie eine schmerzhafte Gewissensangst und ein inneres Misvergnügen fühlen. Ein Scheinheiliger, ein Verfolger, ein Räuber, welcher aus einer Art von Pflicht, die er in seinem Gewissen seiner Partey oder seinem Sy stem schuldig zu seyn glaubt, dem natürlichen Mit leiden und den deutlichsten Vorschriften der Gerech tigkeit widerstrebt, kan nur niedrige und eingeschränk te Vergnügungen haben. Was sind die Dienste, die wir einer Partey oder einer Sache leisten, wenn wir keine gewisse Ueberzeugung von dem Werth derselben haben, und dem Vortheil vieler andern entgegen handeln? Was ist es, wenn wir einem Geiste gefallen, von dessen moralischen Vollkom menheiten wir keinen richtigen und zusammenhan genden Begrif haben? Der Streit zwischen allen ursprünglichen Trieben der Menschlichkeit und die sem falschen Gewissenstriebe, mus erschrecklich seyn. Die Ueberlegung mus in uns den quälenden Arg wohn erregen, daß alles böse sey. Alles dauerhaf te Vergnügen mus verloren seyn, oder die Men schen müssen Vernunft und Nachdenken verbannt haben.


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Wenn Leidenschaften dieser Art unmässig sind, so haben sie die gefährlichsten Folgen. Sie schwä chen die Gesundheit des Körpers und der Seele, und hindern alle männliche Verbesserungen: die Ver schwendung der Zeit, die Weichlichkeit, die Faulheit, und tausend unordentliche Leidenschaften vermin dern die natürliche Stärke der Tugend, und ma chen uns unfähig, uns selbst zu beherrschen. Der schädliche Einflus, welchen die Ausschweifungen in der Liebe auf die Gesellschaft haben; das bittere Elend, welches sie unsern theuresten Anverwand ten verursachen; das Unglück und die Unehre, wel chem diese verrätherische Liebe ihren Gegenstand aussezt, müssen bey der geringsten Aufmerksamkeit in die Augen fallen, und sie müssen die grausamste Gewissensangst verursachen, wenn noch einiges Gefühl von Tugend und Menschlichkeit zurück ge blieben ist. Wir übergehen die Verwüstung, wel che diese Leidenschaft in der Ehrbarkeit, Rechtschaf fenheit und Sittsamkeit unsrer Natur anrichtet, mit Stillschweigen. Mus es also nicht unserm Vortheil entgegen seyn, solche heftige Leidenschaften zu haben?


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Sehen wir dieses nicht durch die Erfahrungbestätigt? Wir haben keinen Grund, zu glauben, daß diese Erde Wesen von höherer Ordnung, als die Menschen, ernähren könte. Eine Kugel dieser Art kan in dem System nothwendig seyn; und sie muste solche Einwohner haben, oder öde bleiben. Ausser allen den Menschen, die sie unterhält, hat sie auch noch für niedrige Wesen Raum und Nah rung. Wir finden, daß alle Oerter mit solchen lebendigen und empfindenden Wesen angefüllet sind, als sie unterhalten können. Die untern nehmen das ein, was für die obern sich nicht schicket, oder was von ihnen nicht geachtet wird. Lasst uns auf gleiche Art zu den höhern Ordnungen hinaufsteigen: es können ihrer so viel seyn, als das beste System des Ganzen zulässt; und doch sind in diesem gros sen Hause unsers Vaters viele Wohnungen, welche für höhere Wesen sich nicht schicken, und doch zu gut sind, öde zu bleiben; und sie werden von Menschen und niedrigern beseelten Geschöpfen bewohnt. Dieses war ihr Platz, oder sie hätten in dem System nicht daseyn dürfen. Diese Erde kon te keine Körper unterhalten, die vor dem Verfall sicher gewesen wären; und wenn dieser Verfall komt: so verlieren wir unsre heftigen Begierden und den Genus der Güter des Lebens. Der Schau platz ekelt uns; wir verlassen ihn, und treten un sern Platz neuen Zuschauern ab, deren lebhaftere Empfindungen und Begierden und Kräfte ihnen denselben angenehmer machen.


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III. Die Rechte, in so fern die BeschützungVollkom mene und unvollkom mene Rechteund Beobachtung derselben in der Gesellschaft mehr Zweytes Buch388 Allgemeine Begriffe oder weniger nöthig ist, werden in vollkommne und unvollkommne eingetheilet. Jedes eigentliches Recht trägt zu dem öffentlichen Vortheil etwas bey, und ist auf die Absicht, denselben zu befördern, ge gründet. Unser Gewissen überzeugt uns von der Nothwendigkeit, die Rechte anderer zu beobachten und zu erfüllen, wenn wir den Beyfall Gottes und unsrer eignen Herzen erlangen wollen. Einige von diesen Rechten sind so beschaffen, daß der Vor theil der Gesellschaft erfordert, daß alle diejenigen, welche sie haben, dabey ungekränkt gelassen werden müssen, und es können andre, wenn ein gelinderes Verfahren nicht helfen will, mit Gewalt angehal ten werden, diese Rechte zu beobachten und zu er füllen. Diese werden vollkommene Rechte ge nennet; dergleichen sind das Recht eines jeden un schuldigen Mannes zu seinem Leben; zu einem gu ten Nahmen; zu der Gesundheit und dem Wohl stand seines Körpers; zu demjenigen, was er sich, durch erlaubte Mühe und Arbeit, erworben; seiner eigenen Wahl, in den Schranken des Gesetzes der Natur, gemäs zu handeln; dieses Recht nennen wir die natürliche Freyheit, von welchem die Frey heit des Gewissens ein wesentlicher und unzertrenn licher Theil ist. Bey diesen Rechten müssen alle Menschen gelassen werden, wenn kein allgemeinerer Vortheil des menschlichen Geschlechts eine Schmä lerung derselben erfordert. Keine Gesellschaft kan bestehen, wenn diese Rechte nicht heilig und unver letzlich sind. Keine einzelne Person kan glücklich seyn, wenn diese ihre Rechte, ohne Unterschied, ge kränkt werden.


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III. Da man sagt, die Menschen „haben einDie Rechte werden, in die Rechte einzelner Personen, ganzer Ge sellschaften, und aller Menschen eingetheilet.Recht zu thun, zu besitzen, oder von andern zu ver langen, was die Glückseligkeit der einzelnen Person erfordert, und wovon der öffentliche Vortheil des menschlichen Geschlechts zulässt, daß sie es thun, besitzen, und von andern erlangen dürfen;“ und da alle Rechte und Verbindlichkeiten, in einer Rich tung auf die allgemeine Glückseligkeit, oder auf das Beste einzelner Personen, ihren Grund haben, in so fern es, neben der allgemeinen Wohlfahrt, besteht, welche eine Folge der Glückseligkeit einzelner Per sonen seyn mus: so können die Rechte in Ansehung derjenigen, welchen sie zustehen, und auf deren Be stes sie unmittelbar abzielen, in die Rechte einzel ner Personen, in die Rechte besonderer Gesellschaf ten, und in die Rechte des ganzen menschlichen Ge schlechts, als ein System betrachtet, eingetheilet werden. Die von der ersten Art werden, durch das Gesetz der Natur, unmittelbar zum Besten einzel ner Personen; die von der andern Art aber zum gemeinschaftlichen Vortheil einer Gesellschaft oder eines Staats eingeführet, obgleich nicht unmittel bar mehr zu dem Besten des einen Mitglieds, als des andern. Die von der dritten Art gehen weder eine einzelne Person noch eine Gesellschaft mehr, als die andere, an, und doch gereicht es zum allgemei nen Besten des menschlichen Geschlechts, daß diese Rechte behauptet, und aufrecht erhalten werden. Jede von diesen drey Classen kan entweder vollkomZweytes Buch.424 Die verschiedenen Ständemen oder unvollkommen seyn, nachdem es mehr oder weniger nöthig ist, daß sie, zum öffentlichen Vortheil, aufrecht erhalten werden, und nachdem sie von einer solchen Natur sind, daß sie, entweder bey ihrer Vertheidigung und Verfolgung, Gewalt und Zwang zulassen, oder aber dem Gewissen und dem Gefühl der Pflicht anderer Menschen überlassen werden müssen. Diese Eintheilung haben wir oben erkläret.


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Obgleich die Pflichten der blosen Höflichkeiten, gegen Personen, mit welchen wir in keiner besondern Verbindung stehen, andern besondern nachzusetzen sind, wenn sie auch, neben heiligern Pflichten, beste hen, und, ihnen unbeschadet, ausgeübet werden kön ten: so sind sie doch überhaupt von mehrerer Wich tigkeit, und von einer grössern moralischenSchön heit, als man sich anfangs einbildet. Pflichten die ser Art erregen die Dankbegierde, und durch die Ge walt des Beyspiels erwecken sie die Neigungen von weiterm Umfange: sie geben einer ganzen Nation, ja dem ganzen menschlichen Geschlecht, eine liebens würdige Gestalt. So werden ein gefälliges Betra

* Man sehe den Ciceroim vierzehnten, funfzehn ten, sechszehnten, sieben

zehnten und achtzehnten Abschnitt des ersten Buchs de officiis.

und natürl. Gleichheit der Menschen. 455Funfter Abschnitt. gen und die Gastfreyheit gegen Fremde ein verbindli ches und höfliches Verhalten, gegen alle, auch unbe kante Personen, mit allem Rechte für unfehlbare Kennzeichen einer menschenfreundlichen und leutse ligen Gemüthsart angesehen, und sie sind desto lie benswürdiger, je weniger sie einen Argwohn eigen nütziger Absichten voraussetzen.


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For tho' men are obliged to social offices, yet theyThe necessity of them.are not bound, except humanity to the indigent re-quires it, to give their goods or labours to others fornothing. Such obligation would have all the bad ef-fects of a community of goods. The wealthy needmore frequently the labours of the indigent, and theindigent must be supported by the compensations theyget for them. There must be mutual agreements a-bout these things.


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II. Tho' men are on all occasions obliged to actthe humane prudent part toward others, and not tograsp at unreasonable advantages from their rash orweak engagements; yet so great is the necessity ofmaintaining faith in contracts, and the detriment tosociety from diminishing it, by allowing many evasi-ons and inextricable disputes about contracts; that inall matters of commerce about which men are valid 4 ContractsandCovenants.Book II. disposers, whatever contracts we make, not induced byany fraud or error in the known and professed conditi-ons or unjust violence, we are obliged to observe and ful-fil, tho' we have contracted imprudently for our own in-terest, or even contrary to some imperfect obligationstoward others. The other party acquires an externalright, with which we are obliged to comply when it isinsisted on; tho' he is acting against humanity and realjustice in insisting upon it. To such cases the commonmaxim* is applicable, that „many things which oughtnot to have been done, yet when done, are obliga-tory.“.


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This rule holds generally in all matters of com-merce † committed to human prudence, in all alien-able rights, in such actions or performances as are notdirectly impious toward God, nor opposite to someperfect right of another, nor to some special law prohi- biting our transactions about them: contracts in which men sin against some general law may be obligatory;or such as are against the interests of their friends or families, where their right is only imperfect: such con-tracts too must like wise be of some detriment to the publick. But the allowing men to recede from all im- prudent contracts would be of far greater detriment, as it would obstruct all commerce, or occasion innu- merable inextricable debates. Whoever repented ofa bargain, could always plead the imprudence of it,

* Plurima fieri non debent, quae sactavalent.

† Here moral writers regard chiefly themoral power, or right of administration or

managing such matters: the principium velfacultas dans validitatem actui, more thanthe prudence of what is done.

ContractsandCovenants. 5 the loss his friends or family would sustain, its opposi-Chap. 9.tion to the general command of providing for ourown, and to our obligations of humanity. All nationsappear sensible of this, by confirming imprudent con-tracts about matters of commerce, and seldom allow-ing redress, except where the inequality or the loss sus-tained by one party is very great and manifest.