Suchbegriff: hof
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Bey dieser Streitigkeit führen einige alle RuchDie Ursa chen des Jrr thums hier innen.losigkeiten und alle Widerwärtigkeiten an, die sie gese hen, und wovon sie gehört oder gelesen haben. Krie ge, Mordthaten, Seeräubereyen, Zerstörungen der Städte, Verheerungen ganzer Länder, grausame Hin richtungen, Kreuzzüge, die heilige Inquisition; alle Betrügereyen und Bosheiten, die vor Gerichte vor gehen; alle Verderbnis, Falschheit, Verstellung, Undankbarkeit, verrätherische Verkleinerungen, Lästerungen und Ausschweifungen an Höfen; als ob diese die gemeinsten Beschäftigungen des mensch lichen Geschlechts wären, oder als ob ein grosser Theil der Menschen vermöge ihres Berufs zu diesen Dingen versehen wären. Die Gefängnisse und Hospitäler, die Wohnungen der Verbrecher und Kranken, waren niemals so volkreich, als die Städte, worinnen sie stehen: sie enthalten kaum den tausenden Theil eines Staats. Miltons Be schreibung eines Krankenhauses mus das härteste Herz rühren: allein wer wird die Gesundheit eines Volks nach einem Krankenhause beurtheilen? Pflan zen oder beseelte Geschöpfe, die unnatürlich gebildet sind, werden lange Zeit zur Unterhaltung der neugieri gen aufbehalten; die Seltenheit macht, daß wir uns mit der Betrachtung derselben beschäftigen und gerne davon reden. Allein Millionen regelmässige Gestalten sind, gegen eine unregelmässige, vorhan den; sie sind so gemein, daß sie weder AufmerkErstes Buch.304 Die Pflichten gegen Gott,samkeit noch Bewunderung rege machen. Wir be halten eine lebhafte Erinnerung an eine harte Krankheit oder Gefahr, welcher wir entgangen sind, an ein schreckliches Unglück, oder an einen Betrug: unsre Seelen werden von Kriegen, Blutvergiessen, Ermordungen, Seuchen, durchdrungen: sie ver gessen die ungleich grössere Anzahl derjenigen, wel che diesen Uebeln entgangen sind, und die gewöhn liche Ruhe des Lebens geniessen. Diejenigen, wel che diese Uebel erfahren, haben selten grössere Schmerzen, als diejenigen sind, welche einen na türlichen Tod begleiten, und sie machen nicht den vierzigsten Theil des menschlichen Geschlechts aus. Kaum fünf mal hundert tausend Menschen sind in einem Jahrhunderte der Brittischen Geschichte, durch diese Uebel umgekommen; und vierzigmal so viel sind denselben, auch in den schlimmsten Zeiten, entgangen.


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Die Geschichten, welche von Kriegen, Em pörungen, Mordthaten, Hinrichtungen, den verDie Ge schichte öfnet uns nur eine Aussicht in einen sehr kleinen Theil des Lebens.dorbenen Sitten und der Falschheit der Höfe erzäh len, schweigen von der ungleich grösseren Anzahl von Menschen, welche, in einer sichern Verbor genheit, ihr Leben mit den natürlichen Geschäften und Vergnügungen der Menschen, tugendhaft und unschuldig zubringen. Wir lesen von den Hand lungen der Grossen, der Menschen, welche allen Versuchungen des Geizes und der Ehrsucht ausge sezt gewesen, welche über das gemeine Loos einer anständigen Arbeit und Emsigkeit, mit Seelen, die, von ihrer Kindheit an, durch ihre vortheilhaften Glücksumstände, und ihre, von Schmeicheley und Ueppigkeit, erregte Leidenschaften, verdorben worden, emporgestiegen sind. Die angenehmen geselligen und unschuldigen Beschäftigungen des grössten Theils der Menschen sind keine Gegenstände der Geschichte; nicht einmal die ordentliche regelmäsige Verwaltung eines Staates in Beschützung des Volks und der Ausübung der Gerechtigkeit. Die Geschichte bleibt bey critischen Zeiten, bey den Krankheiten des Staats, bey Partheyen und Ver schwörungen, und den darüber entstandenen Unei nigkeiten, bey Empörungen, auswärtigen Krie gen und ihren Ursachen, stehen. Diese Gefahren, ihre Ursachen und die dawider angewendeten Mittel müs sen, zum Gebrauch der künftigen Zeitalter, unverges sen bleiben; und ihre Seltenheit, in Vergleichung mit den natürlichen Beschäftigungen des geselligen Lebens, macht sie unterhaltender. So erzählen die medicinischen Schriftsteller nicht die angenehmen ErstesBuch.306 Die Pflichten gegen Gott, Vergnügungen und Beschäftigungen in der Gesund heit. Die Ursachen, die Zufälle und die Vorbe deutungen der Krankheiten, ihre critischen Abwechs lungen, die Wirkungen der verschiedenen Arzeney mittel, sind die eigentlichen Gegenstände ihrer Ab handlungen.


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The original of these laws is easily found in history.The causes of them in history.During the early persecutions, some melancholy no-tions of sanctity in all sufferings, and of impurity inmany of our most innocent enjoyments generally pre-vailed. Worldly business was thought inconsistentwith the heights of piety, tho' piety is never moresincere and lively than when it engages men in all so-cial and kind offices to others, out of a sense of dutyto God: and* just philosophy, as well as religion,could teach that true devotion, tranquillity, resigna-tion, and recollection too, may be practised even in acourt or camp, as well as in a wilderness. But celi-bacy was early admired as sacred, and the chastestmarriage was reputed at best a state incapable of thehighest purity. The ecclesiasticks affecting to be ex-amples of perfection, both generally practised celiba-cy, and recommended it. When by the establishmentof Christianity they got access to wealth and power,they grew as corrupt as the layety; and yet, not torenounce their old known maxims, and to retain theirauthority and veneration with the layety, they mustkeep up this shew of sanctity, and of disengagement from the world, tho' contrary to the express doctrine of the apostles. Celibacy was enjoined on the cler-gy in some early councils, and these injunctions oftenrepeated in corrupt ages, while they were generallyframing one canon after another to prevent their in-famy by keeping concubines and whores, and with lit-tle success. Under such restraints from lawful en-

* See Marc. Antonin. in a variety of passages.

theStateofMarriage. 183 joyments, no doubt, much debauchery was secretlyChap. 1.practised by a corrupt generation, supported in easeand luxury: and by their artifices, in the eleventhand twelfth centuries, the ages of ignorance and su-perstition, the cognisance of matrimonial causes, andof all venerial crimes, was wrested from the secularjudges, and assumed by the spiritual. The punish-ments they appointed were some useless and often trif-ling pennances, and donations to ecclesiasticks. Theformer laws were too severe for their purposes. Adul-tery was the most convenient crime for such clergy,with less danger of discovery, and free from the chargeof maintenance to the spurious offspring. The proofrequisite for conviction must be made difficult, or al-most impossible; and all prosecutions must be discou-raged. The injured prosecutor must be restrainedfrom marriage, after divorce obtained upon the fullestproof. It must have been monstrous, and even shock-ing to a Popish nation, to have relaxed all penaltiesupon adulteresses and their gallants, without a likelenity to the adulteries of husbands. Thus the pu-nishments were made light to all. And the clergy wellknew their own superior advantages, by their reputa-tion for sanctity, and their access to great intimaciesby confession, and other religious artifices.


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VII. Nothing can be more ruinous to a state than toIndependency from foreign power of any kind.depend, in the exercise of any part of supreme power, u- pon any foreign princes or courts, which may have views opposite to its interest. We must not in this matter 326 OfCivil LawsBook III. be deluded by names of offices. That person or courtwhich levies taxes, decides contraversies about pro-perty, or the conveyances of it, either during life or upon the event of death, imposes fines, or corporalpunishments, prohibits or commands the taking upof arms, determines or confirms civil rights to landsor revenues, decides the rights of princes, and judgesof the obligations of subjects to obedience, and as-sumes to exempt them from it, that advances to pla-ces of profit and power, is certainly assuming and ex-ercising the highest secular powers. The object ofthem are secular and civil. And if the person or courtact in their own name and not by delegated powerfrom civil sovereigns, they act as civil sovereigns; bethey popes, colleges of cardinals, high priests and el-ders, convocations or assemblies of any kind: and letthem inforce their sentences by what artifices theyplease: if they derive not their power from the state,they assume a civil sovereignty. A prince or statewhich submits to them, gives up to them so much ofthe supreme power, and becomes subject to an inter-nal or external civil jurisdiction.


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XIII. There are humane reasons for one custom, al-Ambassadors to a state not sub- ject to its courts.most universally received of late, that „ambassadors,envoys and all who act for nations independent ofthe state to which they are sent,* are not subjecton account of their residing in any state, to thecourts of that state, in any action civil or criminal.“Nothing more is allowed than barely the necessary de-fence against any outrage of theirs, or any conspira-cy. All right of judging and punishing is referred tothe prince or court to which they were formerly sub-ject. There is an equitable reason for extending this privilege beyond the ambassador's person even to all his proper family; such as his wife, children, secreta- ries and necessary domesticks; since by the want ofthem, or by any vexatious processes against them, hemight be distressed or hindered in his business. Iftheir conduct is offensive they may be ordered to with-draw, and justice be demanded against them from thestate which sent them, the refusal of which would bea just cause of war. The reason for the privilege isthis, the most vigilant ambassadors do generally mostoppose the interests of the courts where they reside,and are the least popular in that country; and there-

* Legatus non mutat forum.

370 RightsofAmbassadors.Book III. fore would have the worst prospect of a fair trial, orof a just sentence upon any civil action or criminalprocess against them.


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Den Ursprung dieser Gesetze entdeckt man sehr leicht in der Geschichte. Zur Zeit der ersten Verfolgungen waren einige melancholische Begriffe von der Heiligkeit die im Leiden bestünde, und eine Unreinigkeit in unsern unschuldigsten Vergnügungen, beynahe durchgängig eingerissen. Man glaubte, daß weltliche Verrichtungen, mit der höchsten Frömmigkeit nicht bestehen könten, da doch die Frömmigkeit niemals aufrichtiger und lebhafter ist, als wenn sie uns zu allen gefälligen und liebreichenDiensten gegen andre, aus einer Empfindung von unsrer Pflicht gegen GOtt, geneigt macht. Und die wahre*Weltweisheit lehrt uns sowohl als die Religion daß eine wahre Gottesfurcht, Ruhe, Ergebung in den göttlichen Willen, und sogar auch die Abwendung unsrer Gedanken von irrdischen Dingen, so gut an einem Hofe, oder in einem Feldlager, als in einer Wüsteney gefunden werden können.

* Siehe Mark. Antonin: an vielen Stellen.

im Ehestande. 765ErsterAbschnitt. Man bewunderte in den uralten Zeiten den ehelosen Stand als heilig, und glaubte von der keuschesten Ehe, wenn man noch am besten davon urtheilte, daß sie ein der höchsten Reinigkeit ein unfähiger Stand wäre. Die Geistlichen, die für Muster der Vollkommenheit angesehen seyn wollten, lebten beynahe durchgängig unverheyrathet, und priesen einen solchen Stand an. Da sie nach der Einführung des Christenthums Reichthum und Gewalt in die Hände bekamen, wurden sie so verderbt als die Layen, um aber ihren alten bekanten Grundsätzen uicht<nicht> zu widersprechen, und ihr Ansehen bey denLayen und die Ehrerbietung, die man ihnen durchgängig erwies, zu behaupten, musten sie diesen Schein der Heiligkeit und Entfernung von der Welt beybehalten, ob er gleich der ausdrücklichen Lehre der Apostel zuwider ist. Auf einige von deu<den>ersten Kirchenversamlungen, ward den Geistlichen anbefohlen, im ehelosen Stande zu leben, und diese Befehle wurden in den verderbten Zeiten oft widerholt. Dagegen aber schmiedeten sie ein Gesetz nach dem andern, um sich vor der Schande, die sie wegen Unterhaltung ihrer Veyschläferinn<Beyschläferinn>nnd<und> Huren verdienten, zu sichern. Es ist sehr begreiflich, daß nach einem solchen Verbote der erlaubtesten Ergetzlichkeiten ins geheim die grösten Wollüste von einer verderbten Art Menschen musten getrieben werden, die über dies noch in aller Ruhe und Ueppigkeit lebte. Jn dem eilften und zwölften Jahrhunderte, den Zeiten der Unwissenheit und des Aberglaubens, ward alles Recht, Ehe und andre Liebessachen zu untersuchen, und darüber zu erkennen, der weltlichen Drittes Buch.766 Die Rechte und Pflichten Obrigkeit entzogen, und der geistlichen zugeeignet. Die Strafe, womit sie die Verbrecher belegten, waren vielerley unnütze, und zuweilen lächerlicheBussen, oder Geschenke, die sie den Geistlichen machen musten. Die vorigen Gesetze waren für ihre Absichten zu strenge. Der Ehebruch war für einesolche Geistlichkeit die bequemste Art zu sündigen; sie durften nicht fürchten, entdeckt zu werden, und eben so wenig für den Unterhalt ihrer erzeugten Kinder sorgen. Die Beweise, die man zu Gewismachung eines Ehebruchs erforderte, musten also schwer, und beynahe unmöglich gemacht, und allen, die auf eine solche Art Art beleidiget worden, so viel möglich, die Lust benommen worden, ihre Genugthuung gerichtlich zu suchen. Dem beleidigten Kläger muste man nach einer Ehescheidung, die er durch die deutlichsten Beweise erhalten, alles anderweitigen Heyrathen verbieten. Es würde gar zu widersprechend gewesen, und selbst einer papistischen Nation, als unrecht in die Augen gefallen seyn, wenn man den Ehebrecherinnen und ihren Liebhabern, alle Strafe erlassen hätte, ohne bey den Ehebrüchen der Männer eine gleiche Gelindigkeit zu gebrauchen. Aus diesen Ursachen wurden die Strafen für alle nur sehr leicht eingerichtet, und die Geistlichkeit kante die vorzüglichen Vortheile sehr gut, die für sie aus den Vorurtheilen, die man von ihrer Heiligkeit hatte, und der guten Gelegenheit durch ihre Beichten, und andre unter dem Schein der Religion vorgenommene Betrügereyen, vertraut zu werden, entstanden.


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VII. Nichts kan einem Staate nachtheiliger seyn, als wenn ein Theil der höchsten Gewalt vonDie Unabhängigkeit von aller fremden Macht.fremden Prinzen oder Höfen, die ein ganz andres Jnteresse haben, abhängt. Wir müssen uns in dieser Sache nur durch die Nahmen der Aemter nicht verführen lassen. Derjenige Herr oder Hof, welcher Auflagen macht, Streitigkeiten die das Eigenthum betreffen, entscheidet, oder es auf Lebenszeit oder auf dem Sterbefall vergiebt, Geldstrafen oder andere Strafen auflegt, die Waffen zu ergreifen verbietet oder anbefiehlt, bürgerliche Rechte, die das Land oder dessen Einkünfte angehen, bestimmt, die Rechte der Prinzen entscheidet, und über die Verbindlichkeit der Unterthanen zu gehorchen, urtheilet, und diejenigen davon ausnimmt, welche er zu angesehnen Ehrenstellen erhebt, besitzt ohne Zweifel die höchste weltliche Macht und Gewalt. Die Dinge, worauf sich diese Macht erstreckt, sind weltlich und bürgerlich. Und wenn ein Herr oder Hof in seinem Nahmen und nicht durch Abgeordnete handelt, so verfährt er als ein bürgerlicher Oberherr; es mögen Päbste, Cardinäle, Oberpriester und Aeltesten oder andere Versamlungen seyn; und gesetzt, daß er seine Aussprüche durch allerhand Kunstgriffe gültig zu machen sucht, so stellt er so lange, als sie ihre Gültigkeit nicht von dem Staate erhalten, einen Oberherrn vor. Ein Prinz oder Staat, der sich ihnen unterwirft, übergiebt ihnen so viel von der höchsten Gewalt, und wird einer innerlichen, oder äusserlichen bürgerlichen Gerichtsbarkeit unterthänig.


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XIII. Eine von diesen Gewohnheiten, die meistentheils an allen Orten eingeführt ist, gründet sich auf vernünftige Sätze, nämlich daß „die Gesandten, die für andere von dem Staate unabhängige Nationen handeln, den Gerichtshöfen des Staats, zu den sie geschickt sind, weder in bürgerlichen noch peinlichen Sachen während ihres Auffenthalts daselbst unterworfen sind.“** Es ist ihnen nichts mehr, als blos eine nothwendige Vertheydigung wider die Gewaltthätigkeit oder Zusammenverschwörung der ihrigen erlaubet. Alles

* Man kan dieses in WiquefortsAmbaſſador, und bey dem Bynkershoekde foro legati und andern nachsehen.

** Legatus non mutat forum.

und Friedens. 1005Zehnter Abschnitt. Recht zu richten oder zu strafen, wird dem Prinzen, dessen Unterthanen sie vorhero gewesen sind, überlassen. Es ist billig, daß man die Freyheiten der Gesandten auch auf die Personen ihrer Familie und ihr Gefolge z. E. Frau, Kinder, Secretair undBedienten ausdehnet, weil er sonst in Ermangelung derselben, oder durch ihre Verletzung und Beleidigung beunruhigt und in seinen Geschäften gehindert würde. Wenn aber ihre Aufführung anstössig ist, so kan man ihnen andeuten sich wegzubegeben, und von dem Staate, der sie geschickt hat, Gerechtigkeit fordern; da man hernach bey Versagung derselben eine gerechte Ursache zum Kriegehat. Die Ursache der Freyheiten ist diese: die behutsamsten Gesandten handeln gemeiniglich wider das Jnteresse der Höfe, wo sie sich aufhalten, und sind dem Lande selbst nicht günstig; dahero würde man auch hinwiederum ihre Sachen in bürgerlichen oder peinlichen Processen wider sie auch bey einen gerechten Ausspruche, doch auf der schlimsten Seite betrachten.


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He will waste no money in gilded roofs, or costly furniture: He will not be carried from pleasure to pleasure, in expensive state and equipage, because an inspired Apostle hath said, that ‘all that is in the world, the lust of the flesh, the lust of the eyes, and the pride of life, is not of the Father, but is of the world.’


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court;

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It is granted, the world now professeth Christianity. But will anyone say, that this Christian world is of the spirit of Christ? Are its general, tempers the tempers of Christ? Are thepassions of sensuality, self-love, pride, covetousness, ambition, ------------------------------------------------------------

* John xv. 19.

A Serious Call to and vain-glory, less contrary to the spirit of the Gospel, now they are amongst Christians, than when they were amongstheathens? Or will you say, that the tempers and passions of the heathen world are lost and gone?


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alles, was in der Welt ist, Augenlust, Fleischeslust und hoffärtiges Leben nicht vom Vater ist, sondern von der Welt

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Hofe

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Ich gebe es zu, die Welt bekennet ietzt das Christenthum. Doch wird wohl iemand sagen, daß die christliche Welt der Geist Christi sey? Sind denn ihre allgemeine Neigungen die Neigungen Christi? Sind die Leidenschaften derSinnlichkeit, die Selbstliebe, der Stolz, der Geitz und Ehrgeitz, die Hoffarth, dem Geiste desEvangelii ietzt weniger zuwider, da sie unter den Christen herrschen, als da sie unter denHeyden waren? Oder will man behaupten, daß die Neigungen und Begierden der heydnischen Welt verlohren gegangen sind?


30 - Histoire des Arabes sous le gouvernement des Califes /

Mogaïrah négocia donc si adroi-Moavias.Hégire 43.Ere Chr. 663. tement auprès de Ziad, & il lui fit d'ailleurs des propositions si avantageuses de la part du Calife, qu'il réussit enfin à le ramener. Moavias le reçut à sa cour avec toutes les marques possibles de considération, & il l'assura que dans peu il le mettroit en situation d'occuper les premières places de l'Etat, sans crainte qu'on pût lui faire plus long-tems les reproches qu'on lui avoit faits par le passé.