Suchbegriff: maria_th
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1 - Anmerkungen eines unpartheyischen Fremden über die gegenwärtige Streitigkeit zwischen England und Preussen /

29. Drittens wendet man ein, daß die Königin von Ungarn , vermöge des Contracts, gehalten gewesen, das Schlesische Darlehnohne Aufschub, Ausnahme, Abzug oder irgend eine andre Verringerung, zu bezahlen; und daß also der König von Preussen, welcher an ihre Stelle getreten, eben dieselben Verbindungen habe. Die Antwort hierauf ist klar und leicht; denn da die Abrechnung, Bezahlung ist, und allezeit dafür ist gehalten worden, so hat derjenige, welcher einen Theil seiner Schuld, durch Abrechnung, und den ganzen Ueberrest, sobald als es gefordert wird, in baaren Gelde bezahlt, die ganze Summe ohne Aufschub, Ausnahme, Abzug oder irgend eine andre Verringerung bezahlt. Und wenn die Königin von Ungarn in dem Besitze von Schlesien geblieben wäre, und die Regierung oder die Unterthanen von England ihr, oder ihren Unterthanen mit einer Schuld wären verhaftet worden, so würde sie das Recht gehabt haben diese Schuld auf das schlesische Darlehn zu schlagen, und würde sie wahrscheinlicher Weise auch gewiß darauf geschlagen haben; denn bis jezt haben die Engländer noch niemals einenAlliirten gefunden, welcher Lust gehabt hätte ihnen die Bezahlung eines einzigen Schillings, den er mit Recht fordern zu können geglaubt, zu erlassen, oder deswegen Nachsicht zu haben, ob sie gleich ihrer Seits noch so großmüthig verfahren sind, indem sie einzig und allein zum besten derjenigen, die sie ihre Alliirten zu nennen belieben, Schlachten gehalten und Kriege geführt haben.


2 - Anmerkungen eines unpartheyischen Fremden über die gegenwärtige Streitigkeit zwischen England und Preussen /

29. Drittens wendet man ein, daß die Königin von Ungarn , vermöge des Contracts, gehalten gewesen, das Schlesische Darlehnohne Aufschub, Ausnahme, Abzug oder irgend eine andre Verringerung, zu bezahlen; und daß also der König von Preussen, welcher an ihre Stelle getreten, eben dieselben Verbindungen habe. Die Antwort hierauf ist klar und leicht; denn da die Abrechnung, Bezahlung ist, und allezeit dafür ist gehalten worden, so hat derjenige, welcher einen Theil seiner Schuld, durch Abrechnung, und den ganzen Ueberrest, sobald als es gefordert wird, in baaren Gelde bezahlt, die ganze Summe ohne Aufschub, Ausnahme, Abzug oder irgend eine andre Verringerung bezahlt. Und wenn die Königin von Ungarn in dem Besitze von Schlesien geblieben wäre, und die Regierung oder die Unterthanen von England ihr, oder ihren Unterthanen mit einer Schuld wären verhaftet worden, so würde sie das Recht gehabt haben diese Schuld auf das schlesische Darlehn zu schlagen, und würde sie wahrscheinlicher Weise auch gewiß darauf geschlagen haben; denn bis jezt haben die Engländer noch niemals einenAlliirten gefunden, welcher Lust gehabt hätte ihnen die Bezahlung eines einzigen Schillings, den er mit Recht fordern zu können geglaubt, zu erlassen, oder deswegen Nachsicht zu haben, ob sie gleich ihrer Seits noch so großmüthig verfahren sind, indem sie einzig und allein zum besten derjenigen, die sie ihre Alliirten zu nennen belieben, Schlachten gehalten und Kriege geführt haben.