Suchbegriff: justi
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clined in the name of the state, and the pe-nalty to the man was relegation, or a sortof banishment, and confiscation of the cri-minal's estate. Constantine made adulterycapital. Cod. l. 9. tit. 9. l. 30. The fol-lowing Emperors abated this severity.Nov. 134. 10. Justinian confined the adul-teress for life in a monastery; and conti-nued the capital punishment on the adul- terer.

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* Siehe Levit. XX, 10. Deut. XXII, 22. Die alten römischen Gesetze bestraften den Ehebruch, und die Befleckung freyer unverheyratheter Bürgerinnen sehr scharf, wenn diese letztern auch ohne Gewaltthätigkeit vollzogen war. Wir finden, daß sie bey einigen Fällen die Todesstrafe für billig hielten; und daß die Verschneidung die gemeineStrafe war. Die alte Art darüber zu klagen, ist nicht gar zu deutlich. Die Lex Julia de adulteriis verstattete actionem publicam,oder daß jeder der dazu geneigt war, im Namen des Staats klagen durfte:und die Strafe, womit man den Schuldigen belegt, war die Verbannung und Einziehung seiner Güter. Constantin sezte die Todesstrafe auf den Ehebruch. Cod. 1. 9. tit. 9. b. 30. Die nachfolgenden Kaiser liessen etwas von dieser Strengenach. Nov. 134. 10. verordnet Justin, daß die Ehebrecherin auf lebenslang ins Kloster gesperrt, und der Ehebrecher mit dem Tode bestraft werden solle.