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1 - Des Abts du Bos Ausschweifung von den theatralischen Vorstellungen der Alten /

Sobald man einmal einen Begriff von dergetheilten Declamation auf den Bühnender Alten hat, so findet man auch die Beweisedavon in mehr als einem Buche, wo man sievorher nicht wahrnahm, ehe man einige Kenntniß von diesem Gebrauche hatte. Man verstehet zum Exempel nunmehr die Stelle deutlich, wo Sveton sagt, daß Caligula das Singen undTanzen so sehr geliebt habe, daß er sich auch beyöffentlichen Schauspielen nicht enthalten, mitdem recitirenden Schauspieler zugleich zu singen,und mit dem andern, welcher die Gebehrdenmachen mußte, zugleich die Gebehrden zu machen, um diese Gebehrden entweder dadurch zubilligen, oder auch etwas daran zu verbessern. (*)Canendi ac saltandi voluptate ita efferebatur,ut ne publicis quidem spectaculis temperaretquominus & Tragœdo pronuntianti concineret, & gestum Histrionis quasi laudans velcorrigens palam effingeret. Man wird bemerkt haben, daß Svetonius hier die Wortesingen und aussprechen, als gleichgeltendeWorte in der Sprache des Theaters braucht,(*) Suet. in Caio Cæsare.von den theatr. Vorstell. der Alten.und daß er sich auf gleiche Weise der AusdrückeTanzen und Gebehrden machen bedienet. Er thut damit weiter nichts, als daß er den Namen der Gattung der Art beylegt; denn bey denAlten, wie wir schon gesagt haben, war die KunstGebehrden zu machen, eine von den Gattungen,in welchen sich die Kunst zu tanzen theilte. UnserTanzen war gleichfalls nur eine von den Gattungen der Kunst, welche die GriechenΟρχησιςund die RömerSaltatio nennten. Weil aberdie Uebersetzer diese zwey Worte durch Tanzengeben, so sind durch diese Zweydeutigkeit eineMenge falscher Begriffe entstanden. Wir wollensehen, was man hiervon wissen kann.


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Il y avoit un autre Impôt distingué des précédens, que l'on appelloit vicesima manumissorum: c'étoit le vingtiéme du prix auquel on estimoit un Esclave que l'on affranchissoit, & qui étoit porté au Trésor Liv. VII.16.public. Il fut établi par le Consul Cn. Manlius dans le camp, ce qui étoit sans exemple. Le Sénat néanmoins ratifia cette loi, parce que cet impôt étoit d'un grand revenu pour la République. Cicéron (a) marque qu'il subsistoit encore de son tems, après même qu'on eut ôté les droits de péa Dio inExcerpt.LXXII.ge de toute l'Italie. L'Empereur Caligula doubla cet impôt de la moitié.


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Es gab noch einen andern Impost, dervon den vorigen unterschieden war, welchenman vicesiman manumissorum nennt.Das ist der zwanzigste Theil von dem Werthe, den ein Sklave der seine Freyheit vonseinem Herrn erhielt, geschätzt wurde, undden man in den öffentlichen Schatz brachte.Libr. VII.16.Er wurde von dem Consul Cn. Manlius imLager gestifftet, welcher ganz ohne Exempelwar. Der Senat bestätigte unterdessendieses Gesetz, weil dieser Impost der Republik viel einbrachte. Cicero macht dieDio in Exe cerpt. LXXII.Anmerkung, (*) daß er noch zu seiner Zeitüblich gewesen sey, selbst nachdem alle Zollein ganz Italien aufgehoben worden waren.Der Kaiser Caligula verdoppelte diesen Impost auf die Hälfte.