Suchbegriff: luta
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Ausser dem Privatinteresse, das Lutatiusdabey hatte, seinem Nachfolger die Ehre nichtzu lassen, einem so wichtigen Kriege ein Ende C. Lutat. Catulus, u. A. Postum. Albinus, Cons. 167 gemacht zu haben, so wußte er wohl, daßd. 510. J. n. E. R. d. 242. J. v. C. G.das Römische Volk eines so verderblichenKrieges müde war, der seine Kräfte undSchatzkammern gantz erschöpft hatte. Ererinnerte sich auch der unglücklichen Folgenvon dem unvorsichtigen und unerbittlichenStolze des Regulus. Er war also so unerbittlich nicht, und schloß folgenden Vergleich:Es soll, wenn das Römische Volkdarein willigt, auf folgende Bedingungen Friede und Freundschaft zwischen Rom und Carthago seyn. DieCarthaginenser sollen ganz Sicilienräumen. Sie sollen den König Hiero, und die Syrakusaner und ihreBundsgenossen nicht bekriegen. Siesollen alle im Kriege gefangne Römer ohne Ranzion los geben. Siesollen innerhalb zwanzig Jahren zweytausend und zwey hundert TalenteSilbers (*) an sie bezahlen. Es istnicht undienlich, das Ungekünstelte, dieKürze und die Deutlichkeit dieses Vertrages zu bemerken, der so viel Sachen in wenig Worten sagt, und in wenig Zeilen dasInteresse von zwey mächtigen Völkern undihrer Alliirten zu Wasser und zu Lande bestimmt.


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Als diese Bedingungen nach Rom warengesendet worden, so billigte sie das Volknicht in allen Stücken, und schickte zehn Abgeordnete an den Ort der Friedensunterhandlungen, welche sie völlig aufs Reinebringen sollten. Sie änderten den Friedensvergleich im Grunde nicht, sie verkürtztennur den Termin der Bezahlung, den sie aufæzehn Jahre ansetzten; sie setzten auch noch über die Summe, welche der Consul verlangt hatte, noch tausend Talente hinzu,welche auf der Stelle für die Kriegs-Unkosten gezahlt werden sollten; sie verlangtenauch von den Carthaginensern die Räumung aller Inseln zwischen Italien undSicilien.“ Es ist zu merken, daß Sardinien nicht in diesem Friedensvergleiche begriffen war. Man verlängerte dem Lutatiusdas Commando in Sicilien, damit er denZustanZustand und die Regierung dieses erobertenLandes einrichten sollte.


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Q. Lutatius Cerco.d. 511. J. n. E. R. d. 241. J. v. C. G.A. Manlius Atticus.


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Lutatius und Valerius waren in Sicilien geblieben, der erste in der Würde einesProconsuls, der andre in der Würde einesProprätors. Sie machten mit einander die 172 Q. Lutat. Cerco, u. A. Manlius Atticus, Cons.d. 511. J. n. E. R. d. 241. J. v. C. G. Einrichtungen, welche nöthig waren, einegute Ordnung einzuführen, und bestimmtendie Gaben und Schutzgelder, welche eine jede Stadt den Römern erlegen sollte. Vornehmlich suchten sie allen Anlaß und alle Ursachen zu Unruhen und Empörungen aus demWege zu räumen. Sie nahmen deswegendenen Einwohnern in Sicilien, welche sichfür den Hamilkar erklärt hatten, die Waffen, und befahlen den Galliern, welche dieParthey des Hamilkars während der Zeit,daß sie in Eryx zur Besatzung gelegen, verlassen hatten, um sich zur Parthey der Römer zu schlagen, aus Sicilien wegzugehen,und sich an einem andern Orte niederzulassen, wozu sie ihnen in der That die dazu nöthigen Schiffe gaben. Der Vorwand zudiesem Befehle, der ihnen sehr hart vorkommen mußte, war das Verbrechen, daß siedurch die Plünderung des Tempels der Venus auf dem Berge Eryx begangen hatten;ein Verbrechen, wodurch sie bey allen Einwohnern der Insel verhaßt worden waren.Seit der Zeit wurde der Theil von Sicilien, welcher erst unter der Bothmäßigkeit derCarthaginenser gewesen war, eine RömischeProvinz. Der Rest der Insel machte dasKönigreich des Hiero aus. Nachdem allesin Ordnung gebracht war, kehrten Lutatius und Valerius nach Rom zurück. DieEhre des Triumphes wurde dem LutatiusQ. Lutat. Cerco, u. A. Manlius Atticus, Cons. 173 zuerkannt. Valerius stellte vor, daß er ebend. 511. J. n. E. R. d. 241. J. v. C. G.so viel zu dem glücklichen Fortgange der Römischen Waffen beygetragen hätte. Er setzte hinzu, es wäre billig, da er mit dem Lutatius die Sorgen und die Gefahren derSchlachten getheilt hätte, daß er auch dieBelohnung dafür mit ihm theilte. Wasder Sache des Prätors noch günstiger war,und was er auch geltend zu machen suchte,war dieses, daß der Consul in der Schlachtnicht hatte selbst die Flotte anführen können,weil er von seiner Wunde noch nicht völligwieder hergestellt war. Valerius hatte alsodie Verrichtungen des Generals über sichnehmen müssen. Lutatius widersetzte sich diesem Verlangen als einem ungewöhnlichenund ungerechten Verlangen. Er behauptete, es stritte wider den Gebrauch und widerdie Gesetze, daß zwey Würden, die einanderungleich und untergeordnet wären, eine gleiche Ehre bey dem Triumphe erhalten sollten.Als sich der Streit auf beyden Seiten erhitzte, so wurde man eins, den Attilius Calati nus zum Schiedsrichter zu nehmen, welcherdem Lutatius wegen der grössern Würdeund des grössern Ansehens, das ihmValerius nicht streitig machen konnte, gewonnen gab. Diesem Urtheil ungeachtetwurde dem Valerius, welcher in diesem Kriege nicht wenig Verdienste erworben hatte,die Ehre des Triumphes zugestanden.


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Lutatius und Valerius waren in Sicilien geblieben, der erste in der Würde einesProconsuls, der andre in der Würde einesProprätors. Sie machten mit einander die 172 Q. Lutat. Cerco, u. A. Manlius Atticus, Cons.d. 511. J. n. E. R. d. 241. J. v. C. G. Einrichtungen, welche nöthig waren, einegute Ordnung einzuführen, und bestimmtendie Gaben und Schutzgelder, welche eine jede Stadt den Römern erlegen sollte. Vornehmlich suchten sie allen Anlaß und alle Ursachen zu Unruhen und Empörungen aus demWege zu räumen. Sie nahmen deswegendenen Einwohnern in Sicilien, welche sichfür den Hamilkar erklärt hatten, die Waffen, und befahlen den Galliern, welche dieParthey des Hamilkars während der Zeit,daß sie in Eryx zur Besatzung gelegen, verlassen hatten, um sich zur Parthey der Römer zu schlagen, aus Sicilien wegzugehen,und sich an einem andern Orte niederzulassen, wozu sie ihnen in der That die dazu nöthigen Schiffe gaben. Der Vorwand zudiesem Befehle, der ihnen sehr hart vorkommen mußte, war das Verbrechen, daß siedurch die Plünderung des Tempels der Venus auf dem Berge Eryx begangen hatten;ein Verbrechen, wodurch sie bey allen Einwohnern der Insel verhaßt worden waren.Seit der Zeit wurde der Theil von Sicilien, welcher erst unter der Bothmäßigkeit derCarthaginenser gewesen war, eine RömischeProvinz. Der Rest der Insel machte dasKönigreich des Hiero aus. Nachdem allesin Ordnung gebracht war, kehrten Lutatius und Valerius nach Rom zurück. DieEhre des Triumphes wurde dem LutatiusQ. Lutat. Cerco, u. A. Manlius Atticus, Cons. 173 zuerkannt. Valerius stellte vor, daß er ebend. 511. J. n. E. R. d. 241. J. v. C. G.so viel zu dem glücklichen Fortgange der Römischen Waffen beygetragen hätte. Er setzte hinzu, es wäre billig, da er mit dem Lutatius die Sorgen und die Gefahren derSchlachten getheilt hätte, daß er auch dieBelohnung dafür mit ihm theilte. Wasder Sache des Prätors noch günstiger war,und was er auch geltend zu machen suchte,war dieses, daß der Consul in der Schlachtnicht hatte selbst die Flotte anführen können,weil er von seiner Wunde noch nicht völligwieder hergestellt war. Valerius hatte alsodie Verrichtungen des Generals über sichnehmen müssen. Lutatius widersetzte sich diesem Verlangen als einem ungewöhnlichenund ungerechten Verlangen. Er behauptete, es stritte wider den Gebrauch und widerdie Gesetze, daß zwey Würden, die einanderungleich und untergeordnet wären, eine gleiche Ehre bey dem Triumphe erhalten sollten.Als sich der Streit auf beyden Seiten erhitzte, so wurde man eins, den Attilius Calati nus zum Schiedsrichter zu nehmen, welcherdem Lutatius wegen der grössern Würdeund des grössern Ansehens, das ihmValerius nicht streitig machen konnte, gewonnen gab. Diesem Urtheil ungeachtetwurde dem Valerius, welcher in diesem Kriege nicht wenig Verdienste erworben hatte,die Ehre des Triumphes zugestanden.


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Lutatius und Valerius waren in Sicilien geblieben, der erste in der Würde einesProconsuls, der andre in der Würde einesProprätors. Sie machten mit einander die 172 Q. Lutat. Cerco, u. A. Manlius Atticus, Cons.d. 511. J. n. E. R. d. 241. J. v. C. G. Einrichtungen, welche nöthig waren, einegute Ordnung einzuführen, und bestimmtendie Gaben und Schutzgelder, welche eine jede Stadt den Römern erlegen sollte. Vornehmlich suchten sie allen Anlaß und alle Ursachen zu Unruhen und Empörungen aus demWege zu räumen. Sie nahmen deswegendenen Einwohnern in Sicilien, welche sichfür den Hamilkar erklärt hatten, die Waffen, und befahlen den Galliern, welche dieParthey des Hamilkars während der Zeit,daß sie in Eryx zur Besatzung gelegen, verlassen hatten, um sich zur Parthey der Römer zu schlagen, aus Sicilien wegzugehen,und sich an einem andern Orte niederzulassen, wozu sie ihnen in der That die dazu nöthigen Schiffe gaben. Der Vorwand zudiesem Befehle, der ihnen sehr hart vorkommen mußte, war das Verbrechen, daß siedurch die Plünderung des Tempels der Venus auf dem Berge Eryx begangen hatten;ein Verbrechen, wodurch sie bey allen Einwohnern der Insel verhaßt worden waren.Seit der Zeit wurde der Theil von Sicilien, welcher erst unter der Bothmäßigkeit derCarthaginenser gewesen war, eine RömischeProvinz. Der Rest der Insel machte dasKönigreich des Hiero aus. Nachdem allesin Ordnung gebracht war, kehrten Lutatius und Valerius nach Rom zurück. DieEhre des Triumphes wurde dem LutatiusQ. Lutat. Cerco, u. A. Manlius Atticus, Cons. 173 zuerkannt. Valerius stellte vor, daß er ebend. 511. J. n. E. R. d. 241. J. v. C. G.so viel zu dem glücklichen Fortgange der Römischen Waffen beygetragen hätte. Er setzte hinzu, es wäre billig, da er mit dem Lutatius die Sorgen und die Gefahren derSchlachten getheilt hätte, daß er auch dieBelohnung dafür mit ihm theilte. Wasder Sache des Prätors noch günstiger war,und was er auch geltend zu machen suchte,war dieses, daß der Consul in der Schlachtnicht hatte selbst die Flotte anführen können,weil er von seiner Wunde noch nicht völligwieder hergestellt war. Valerius hatte alsodie Verrichtungen des Generals über sichnehmen müssen. Lutatius widersetzte sich diesem Verlangen als einem ungewöhnlichenund ungerechten Verlangen. Er behauptete, es stritte wider den Gebrauch und widerdie Gesetze, daß zwey Würden, die einanderungleich und untergeordnet wären, eine gleiche Ehre bey dem Triumphe erhalten sollten.Als sich der Streit auf beyden Seiten erhitzte, so wurde man eins, den Attilius Calati nus zum Schiedsrichter zu nehmen, welcherdem Lutatius wegen der grössern Würdeund des grössern Ansehens, das ihmValerius nicht streitig machen konnte, gewonnen gab. Diesem Urtheil ungeachtetwurde dem Valerius, welcher in diesem Kriege nicht wenig Verdienste erworben hatte,die Ehre des Triumphes zugestanden.


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Lutatius und Valerius waren in Sicilien geblieben, der erste in der Würde einesProconsuls, der andre in der Würde einesProprätors. Sie machten mit einander die 172 Q. Lutat. Cerco, u. A. Manlius Atticus, Cons.d. 511. J. n. E. R. d. 241. J. v. C. G. Einrichtungen, welche nöthig waren, einegute Ordnung einzuführen, und bestimmtendie Gaben und Schutzgelder, welche eine jede Stadt den Römern erlegen sollte. Vornehmlich suchten sie allen Anlaß und alle Ursachen zu Unruhen und Empörungen aus demWege zu räumen. Sie nahmen deswegendenen Einwohnern in Sicilien, welche sichfür den Hamilkar erklärt hatten, die Waffen, und befahlen den Galliern, welche dieParthey des Hamilkars während der Zeit,daß sie in Eryx zur Besatzung gelegen, verlassen hatten, um sich zur Parthey der Römer zu schlagen, aus Sicilien wegzugehen,und sich an einem andern Orte niederzulassen, wozu sie ihnen in der That die dazu nöthigen Schiffe gaben. Der Vorwand zudiesem Befehle, der ihnen sehr hart vorkommen mußte, war das Verbrechen, daß siedurch die Plünderung des Tempels der Venus auf dem Berge Eryx begangen hatten;ein Verbrechen, wodurch sie bey allen Einwohnern der Insel verhaßt worden waren.Seit der Zeit wurde der Theil von Sicilien, welcher erst unter der Bothmäßigkeit derCarthaginenser gewesen war, eine RömischeProvinz. Der Rest der Insel machte dasKönigreich des Hiero aus. Nachdem allesin Ordnung gebracht war, kehrten Lutatius und Valerius nach Rom zurück. DieEhre des Triumphes wurde dem LutatiusQ. Lutat. Cerco, u. A. Manlius Atticus, Cons. 173 zuerkannt. Valerius stellte vor, daß er ebend. 511. J. n. E. R. d. 241. J. v. C. G.so viel zu dem glücklichen Fortgange der Römischen Waffen beygetragen hätte. Er setzte hinzu, es wäre billig, da er mit dem Lutatius die Sorgen und die Gefahren derSchlachten getheilt hätte, daß er auch dieBelohnung dafür mit ihm theilte. Wasder Sache des Prätors noch günstiger war,und was er auch geltend zu machen suchte,war dieses, daß der Consul in der Schlachtnicht hatte selbst die Flotte anführen können,weil er von seiner Wunde noch nicht völligwieder hergestellt war. Valerius hatte alsodie Verrichtungen des Generals über sichnehmen müssen. Lutatius widersetzte sich diesem Verlangen als einem ungewöhnlichenund ungerechten Verlangen. Er behauptete, es stritte wider den Gebrauch und widerdie Gesetze, daß zwey Würden, die einanderungleich und untergeordnet wären, eine gleiche Ehre bey dem Triumphe erhalten sollten.Als sich der Streit auf beyden Seiten erhitzte, so wurde man eins, den Attilius Calati nus zum Schiedsrichter zu nehmen, welcherdem Lutatius wegen der grössern Würdeund des grössern Ansehens, das ihmValerius nicht streitig machen konnte, gewonnen gab. Diesem Urtheil ungeachtetwurde dem Valerius, welcher in diesem Kriege nicht wenig Verdienste erworben hatte,die Ehre des Triumphes zugestanden.


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Lutatius und Valerius waren in Sicilien geblieben, der erste in der Würde einesProconsuls, der andre in der Würde einesProprätors. Sie machten mit einander die 172 Q. Lutat. Cerco, u. A. Manlius Atticus, Cons.d. 511. J. n. E. R. d. 241. J. v. C. G. Einrichtungen, welche nöthig waren, einegute Ordnung einzuführen, und bestimmtendie Gaben und Schutzgelder, welche eine jede Stadt den Römern erlegen sollte. Vornehmlich suchten sie allen Anlaß und alle Ursachen zu Unruhen und Empörungen aus demWege zu räumen. Sie nahmen deswegendenen Einwohnern in Sicilien, welche sichfür den Hamilkar erklärt hatten, die Waffen, und befahlen den Galliern, welche dieParthey des Hamilkars während der Zeit,daß sie in Eryx zur Besatzung gelegen, verlassen hatten, um sich zur Parthey der Römer zu schlagen, aus Sicilien wegzugehen,und sich an einem andern Orte niederzulassen, wozu sie ihnen in der That die dazu nöthigen Schiffe gaben. Der Vorwand zudiesem Befehle, der ihnen sehr hart vorkommen mußte, war das Verbrechen, daß siedurch die Plünderung des Tempels der Venus auf dem Berge Eryx begangen hatten;ein Verbrechen, wodurch sie bey allen Einwohnern der Insel verhaßt worden waren.Seit der Zeit wurde der Theil von Sicilien, welcher erst unter der Bothmäßigkeit derCarthaginenser gewesen war, eine RömischeProvinz. Der Rest der Insel machte dasKönigreich des Hiero aus. Nachdem allesin Ordnung gebracht war, kehrten Lutatius und Valerius nach Rom zurück. DieEhre des Triumphes wurde dem LutatiusQ. Lutat. Cerco, u. A. Manlius Atticus, Cons. 173 zuerkannt. Valerius stellte vor, daß er ebend. 511. J. n. E. R. d. 241. J. v. C. G.so viel zu dem glücklichen Fortgange der Römischen Waffen beygetragen hätte. Er setzte hinzu, es wäre billig, da er mit dem Lutatius die Sorgen und die Gefahren derSchlachten getheilt hätte, daß er auch dieBelohnung dafür mit ihm theilte. Wasder Sache des Prätors noch günstiger war,und was er auch geltend zu machen suchte,war dieses, daß der Consul in der Schlachtnicht hatte selbst die Flotte anführen können,weil er von seiner Wunde noch nicht völligwieder hergestellt war. Valerius hatte alsodie Verrichtungen des Generals über sichnehmen müssen. Lutatius widersetzte sich diesem Verlangen als einem ungewöhnlichenund ungerechten Verlangen. Er behauptete, es stritte wider den Gebrauch und widerdie Gesetze, daß zwey Würden, die einanderungleich und untergeordnet wären, eine gleiche Ehre bey dem Triumphe erhalten sollten.Als sich der Streit auf beyden Seiten erhitzte, so wurde man eins, den Attilius Calati nus zum Schiedsrichter zu nehmen, welcherdem Lutatius wegen der grössern Würdeund des grössern Ansehens, das ihmValerius nicht streitig machen konnte, gewonnen gab. Diesem Urtheil ungeachtetwurde dem Valerius, welcher in diesem Kriege nicht wenig Verdienste erworben hatte,die Ehre des Triumphes zugestanden.


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Lutatius und Valerius waren in Sicilien geblieben, der erste in der Würde einesProconsuls, der andre in der Würde einesProprätors. Sie machten mit einander die 172 Q. Lutat. Cerco, u. A. Manlius Atticus, Cons.d. 511. J. n. E. R. d. 241. J. v. C. G. Einrichtungen, welche nöthig waren, einegute Ordnung einzuführen, und bestimmtendie Gaben und Schutzgelder, welche eine jede Stadt den Römern erlegen sollte. Vornehmlich suchten sie allen Anlaß und alle Ursachen zu Unruhen und Empörungen aus demWege zu räumen. Sie nahmen deswegendenen Einwohnern in Sicilien, welche sichfür den Hamilkar erklärt hatten, die Waffen, und befahlen den Galliern, welche dieParthey des Hamilkars während der Zeit,daß sie in Eryx zur Besatzung gelegen, verlassen hatten, um sich zur Parthey der Römer zu schlagen, aus Sicilien wegzugehen,und sich an einem andern Orte niederzulassen, wozu sie ihnen in der That die dazu nöthigen Schiffe gaben. Der Vorwand zudiesem Befehle, der ihnen sehr hart vorkommen mußte, war das Verbrechen, daß siedurch die Plünderung des Tempels der Venus auf dem Berge Eryx begangen hatten;ein Verbrechen, wodurch sie bey allen Einwohnern der Insel verhaßt worden waren.Seit der Zeit wurde der Theil von Sicilien, welcher erst unter der Bothmäßigkeit derCarthaginenser gewesen war, eine RömischeProvinz. Der Rest der Insel machte dasKönigreich des Hiero aus. Nachdem allesin Ordnung gebracht war, kehrten Lutatius und Valerius nach Rom zurück. DieEhre des Triumphes wurde dem LutatiusQ. Lutat. Cerco, u. A. Manlius Atticus, Cons. 173 zuerkannt. Valerius stellte vor, daß er ebend. 511. J. n. E. R. d. 241. J. v. C. G.so viel zu dem glücklichen Fortgange der Römischen Waffen beygetragen hätte. Er setzte hinzu, es wäre billig, da er mit dem Lutatius die Sorgen und die Gefahren derSchlachten getheilt hätte, daß er auch dieBelohnung dafür mit ihm theilte. Wasder Sache des Prätors noch günstiger war,und was er auch geltend zu machen suchte,war dieses, daß der Consul in der Schlachtnicht hatte selbst die Flotte anführen können,weil er von seiner Wunde noch nicht völligwieder hergestellt war. Valerius hatte alsodie Verrichtungen des Generals über sichnehmen müssen. Lutatius widersetzte sich diesem Verlangen als einem ungewöhnlichenund ungerechten Verlangen. Er behauptete, es stritte wider den Gebrauch und widerdie Gesetze, daß zwey Würden, die einanderungleich und untergeordnet wären, eine gleiche Ehre bey dem Triumphe erhalten sollten.Als sich der Streit auf beyden Seiten erhitzte, so wurde man eins, den Attilius Calati nus zum Schiedsrichter zu nehmen, welcherdem Lutatius wegen der grössern Würdeund des grössern Ansehens, das ihmValerius nicht streitig machen konnte, gewonnen gab. Diesem Urtheil ungeachtetwurde dem Valerius, welcher in diesem Kriege nicht wenig Verdienste erworben hatte,die Ehre des Triumphes zugestanden.


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278 L. Veturius und L. Lutatius, Consuln.

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L. Veturius und L. Lutatius, Consuln. 279

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Sagunt lag in Ansehung der Stadt Carthagena disseits des Ebro ungefähr tausendSchritte vom Meere, in dem Lande, wo esden Carthaginensern erlaubt war, Krieg zuführen. Allein die Saguntiner hatten sichPolyb. III. 170-173. Liv. XXI.6- 15.einige Jahre vorher unter den Schutz derRömer begeben, und waren als ihre Bundesgenossen von dem mit dem Hasdrubal gemachten Vergleiche ausgenommen; sie wurden darinn mit Nahmen genannt; sie genossen aber dieses Vorrecht selbst schon durchden Vergleich des Lutatius, nach welchemes beyden Völkern untersagt war, die beyderseitigen Bundesgenossen anzugreifen. Ubrigens war ihre Lage vortrefflich und schafte ihnen alle Vortheile, die man vom Lande und von der See haben kann; die Anzahl der Einwohner war sehr groß, die Disciplin war in der Regierung dieses kleinenStaates scharf; sie waren wegen der Grundsätze der Ehre und Redlichkeit sehr berühmt,wovon sie durch ihre unveränderliche Treuegegen die Römer die herrlichsten Proben ablegten; alles dieses hatte ihnen in kurzerZeit große Reichthümer zu wege gebracht,und ihnen eine solche Macht verschafft, daßsie sich wider alle benachbarte Völker behaupten und ihnen die Spitze bieten konnten.


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Es gehört uns das Recht nur, überunsern Mitbürger zu urtheilen, undzu untersuchen, ob er von sich selbst,oder auf unsern Befehl den Krieg unternommen hat. Alles, was ihr mituns auszumachen habt, beruht darauf, ob durch die Belagerung vonSagunt die Verträge zwischen euchund uns verletzt worden sind. Itztda ihr uns selbst den Unterschied andie Hand gebt zwischen dem, was dieGenerale von sich selbst, und zwischen dem, was sie auf Befehl ihrerObern thun, so räume ich ein, daßder Consul Lutatius einen Vergleichmit uns gemacht hat, worinnen bedingt ist, daß die Bundsgenossen vonbeyden Seiten vor allen Anfällen sicher seyn sollen. Darinnen steht nunkein Wort von den Saguntinern, diedamals eure Bundsgenossen nochnicht waren. Ihr werdet mir unstreitig antworten, daß in dem Vertrage, den ihr bald darauf mit demAsdrubal aufrichtetet, die Saguntiner ausdrücklich genannt sind. Ichräume es ein. Allein auf diesen Einwurf habe ich weiter nichts zu antworten, als was ihr mir selbst angegeben habt. Ihr habt nicht wollenan den Tractat des Lutatius gebun

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Es gehört uns das Recht nur, überunsern Mitbürger zu urtheilen, undzu untersuchen, ob er von sich selbst,oder auf unsern Befehl den Krieg unternommen hat. Alles, was ihr mituns auszumachen habt, beruht darauf, ob durch die Belagerung vonSagunt die Verträge zwischen euchund uns verletzt worden sind. Itztda ihr uns selbst den Unterschied andie Hand gebt zwischen dem, was dieGenerale von sich selbst, und zwischen dem, was sie auf Befehl ihrerObern thun, so räume ich ein, daßder Consul Lutatius einen Vergleichmit uns gemacht hat, worinnen bedingt ist, daß die Bundsgenossen vonbeyden Seiten vor allen Anfällen sicher seyn sollen. Darinnen steht nunkein Wort von den Saguntinern, diedamals eure Bundsgenossen nochnicht waren. Ihr werdet mir unstreitig antworten, daß in dem Vertrage, den ihr bald darauf mit demAsdrubal aufrichtetet, die Saguntiner ausdrücklich genannt sind. Ichräume es ein. Allein auf diesen Einwurf habe ich weiter nichts zu antworten, als was ihr mir selbst angegeben habt. Ihr habt nicht wollenan den Tractat des Lutatius gebun

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Alsdann zeigte ihnen Fabius den einenSchoos seines Rockes, den er zusammengenommen hatte, und sprach mit einer trotzigen Stimme: Ich trage hierinnen denKrieg und den Frieden, wählt eucheins von beyden. Auf die Antwort, daßer selbst wählen könnte, antwortete er: Ichgebe euch also den Krieg, und ließ denSchoos fallen. Wir nehmen ihn vonHertzen gern an, und wollen ihn selbstführen, antworteten die Carthaginensermit eben diesem Trotze. Diese freymüthigePolyb. III. 175. 176. Liv. XXI.und ungekünstelte Art, die Carthaginenserzu fragen, und ihnen auf ihre Antwort denKrieg anzukündigen, schien den Römern der Vom andern Punischen Kriege. 339 Würde ihres Charakters anständiger zuseyn, als sich mit einer spitzfündigen Untersuchung wegen der Auslegung der Tractatenaufzuhalten, zumal da die Einnahme undder Ruin von Sagunt alle Hoffnung zu einem Frieden unterbrochen hatte. Dennwenn sie sich in einen Streit deswegen hätten einlassen wollen, so wäre es leicht gewesen, dem Carthaginensischen Senator zu antworten, daß er den ersten Vergleich des Lutatius, welcher geändert wurde, mit demVergleiche des Asdrubal mit Unrecht vergliche, weil in jenem ausdrücklich stund,daß er nicht eher gültig seyn sollte, alsbis er von dem Römischen Volke gebilligt seyn würde; in dem Vergleichedes Asdrubal aber keine solche Ausnahmesich befand, und derselbe durch ein so vieljähriges Stillschweigen bey den Lebzeiten undnach dem Tode des Asdrubal war gebilligt worden. Gesetzt auch, daß man sichan den Vergleich des Lutatius hätte haltenwollen, so waren die Saguntiner schon zurGnüge in dem allgemeinen Ausdrucke derBundesgenossen beyder Völker begriffen. Dieser Artikel bemeinte nicht die,so es damals waren, und schloß diejenigennicht aus, die es künftig werden würden.Da nun also beyde Völker wegen des Zukünftigen sich ihre völlige Freyheit vorbehalten hatten, war es gerecht, daß sie entwe 340 Vom andern Punischen Kriege.der keine Nation in ihren Bund mehr aufnehmen sollten, wenn sie ihnen auch noch sogroße Dienste geleistet hätte, oder daß sie denen ihren Schutz versagen sollten, die sie dareinaufnehmen würden? Alles was die Römerund Carthaginenser von einander fodernkonnten, war dieses, daß sie nicht suchensollten, einander ihre Bundesgenossen abtrünnig zu machen, oder daß sie diejenigen,welche von einer Partey zur andern übergehen wollten, nicht annehmen durften.