1 - Fürst Ludwig an Fürst Christian II. von Anhalt-Bernburg / 230809
Am 24. 7. 1623 notierte Christian II. wohl aufgrund
des erwähnten Briefs F. Ludwigs vom 4./14. 7. 1623 in seinem Tagebuch:
Mein g. hl.
h. vatter, ligt gar starck, am podagra darnieder. [...] Meines hn. vattern perdon ist noch
nicht im Kayß. geheimen Raht erlediget, doch hoft man in kurtzen. (
Christian: Tageb.
III; vgl.
KT 151). Am 25. 7. 1623 plante Christian sofort zu seinem Vater F. Christian
I. v. Anhalt-Bernburg (FG 26) zurückzureisen, wurde aber durch Krankheit an der
Ausführung seines Entschlusses gehindert. Vgl. 230913 u. 231006. Nach Italien hatte
Christian I. seinen Sohn im Mai 1623 überhaupt nur widerwillig reisen lassen. Christian
II. wies daher den bernburgischen Oberhauptmann Heinrich v. Börstel (FG 78), der ihn
in
Kulmbach auf den diplomatischen Einsatz beim Kaiser warten lassen wollte, am 22.
5. 1623 auf einen Rat des kaiserlichen Reichshofratspräsidenten F. Johann Georg v.
Hohenzollern-Hechingen (s. 231006) hin:
Das meiste aber so mich in meinem vorhaben
bestätigett, ist, daß mich der Furst von hohenzollern kurtz vor meinem auffbruch, in
meines vatern außöhnungs sache, ausdrucklich, auff den tagk zu Franckfurtt remittiret,
alda möchten wirs ferner suchen, Und soll sich derselbe convent erst im halben Augusto
oder zuende deßelbigen Monats beginnen, Wie lang wirdt denn nochmaln der schlus
währen, Also das Jch nicht absehen kan was Jch indeßen vor sonderlichen nutzen darbei
schaffen kan, vndt solte auch gleich der tagk seinen fortgangk erreichen wirdt doch
mehr durch Gesandten, als durch Persönliche gegenwardt tractiret werden, Weis also
nichtt ob Jch mit reputation mich dahin begeben werde können, Jch bin in nahmen
Gottes entschloßen, mich auf den wegk zu machen, [...]. (LHA Sa.-Anh./ OB: Kö. A
9a Nr. 30, Bl. 44v). Am 19. 5. 1623 hatte Christian II. schon an seinen Oheim Ludwig
geschrieben:
Auf allen fall, kan ich gar leichtlich nach Wien kommen, in 5 tagen von
Venedig, vndt verhoffe es werde sich noch alles ob Gott will, zum besten schicken.
LHA Sa.-Anh./ OB: Kö. A 9a Nr. 30, Bl. 47r. Am 10. 10. 1623 erfuhr Christian II:
Meines herren vattern perdon ist zwar resolviret vndt der salvus conductus bewilliget,
aber mit dem bedinge daß sich M. h. vatter in der person am kayß. hoffe stellen soll.
(
Christian: Tageb. III; 10./20. 10. 1623). Vgl. 231101. Christian I. war zusammen mit
Mgf. Johann Georg v. Brandenburg-Jägerndorf und Gf. Georg Friedrich v. Hohenlohe
(s. Anm. 3) am 22. 1. 1621 n. St. geächtet worden.
Londorp II, 311-314. Er floh nach
Stade, hielt sich einige Zeit bei Kg. Gustav Adolf v. Schweden auf und versteckte sich
schließlich bis 1624 unter dem Schutz des dänischen Königs in Flensburg.
Beckmann V,
330-332. Die Absicht, Christian I. zu verzeihen, hatte Ks. Ferdinand II. im März 1623
auf dem Kollegialtage von Regensburg verkündet und dafür die Zustimmung der Kurfürsten
gefunden.
Klopp: Dreißigjähr. Krieg II, 355f. Die Acht wurde erst am 7. 6. 1624
aufgehoben. Vgl. 240717.