Suchbegriff: stalmann_johannes
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1 - Fürst Ludwig an Herzog Johann Ernst d. J. von Sachsen-Weimar / 181207

Ludwig ist um zwölf Uhr nachts am 3. 12. 1618 wohlbehalten von einer Reise [nach Weimar und Rudolstadt] wieder in Köthen angelangt. Er hat Johannes Stalmann (FG 214) am 5. Dezember zu Verhandlungen über die Geräte der geplanten Münzstätte und die Arbeitsaufnahme der säumigen Münzwerker abgesandt. Nach anfänglichen Verzögerungen beim Druck des ersten Bogens der Terenz-Ausgabe ist nun der zweite Bogen fertiggestellt. Von einem ersten Probedruck der verschiedenen Schriftgrade könne Hz. Johann Ernst (FG 3) zusätzliche Exemplare erhalten. Wolfgang Ratke holt den Setzer und etwas zum Drucken Benötigtes aus Wittenberg ab. Ludwig bittet, den Maler und gewisse Kästen und Bücher zu schicken, darunter Conrad Agricolas Bibelkonkordanz und Michael Wolfs Tafeln. Johann Ernst könne Friedrich v. Kospoth (FG 55, 1622) mitteilen, was LudwigRatke über dessen Bücher und andere Angelegenheiten ausrichten solle. Die Ankunft der Brüder Johann Ernsts, Hz. Albrecht (FG 17) und Hz. Johann Friedrich (FG 18), bittet Ludwig auf die Zeit nach seiner Rückkehr (18./19. 12. 1618) von der Taufe Pzn. Johannas v. Anhalt (TG 46b) in Plötzkau zu verschieben.


2 - Fürst Ludwig an Herzog Johann Ernst d. J. von Sachsen-Weimar / 181207

Hochgeborner furst, freundtlicher hertzlieber herr Vetter, bey dieser gelegenheitt habe EL. ich freundtvetterlichen zu besuchen,Brieflich besuchen. nichtt vnterlassen mögen, wan E.L. vnd dero vorreisendeD. i. verreisende. gebrüdere, als die andern, ihre Sachen alleEingefügt woll vorrichtett, vnd noch woll auff sein, vornehme ich es von hertzen gerne. Donnerstags zu nachtt vmb zwölff vhr bin ich frisch vnd gesundt hier zu den meinigen angelangett,Für den 21. 11. 1618 hatte Ludwig Hz. Johann Ernst (FG 3) seine Ankunft in Weimar angekündigt. Spätestens am 28. 11. wollte er seine Schwester, Gfn. Anna Sophia v. Schwarzburg (TG 1), in Rudolstadt besuchen. Thür. HSTA Weimar: Fl. Haus A 285, Bl. 45r. Am 3. 12. kehrte er nach Köthen zurück. habe dieselben, Gott lob woll auffgefunden. Stalman habe ich vmb gewißheitt des MuntzwesensJohann Ernst betrieb von Ende Dezember 1618 an zu Weimar auf herzogliche Rechnung eine Kippermünze, die offenbar auch der Finanzierung der ratichianischen Reformen dienen sollte. Noch mehrere andere Heckenmünzen in anderen sachsen-weimarischen Städten und Dörfern trugen im Lauf der nächsten Jahre zur Steigerung der Inflation bei. Vgl. Viktor Bornemann: Die Kippermünzen der Herzöge von Sachsen-Weimar. Halle 1930. Auch in: Bll. f. Münzfreunde, Bd. 17, NF 4, Jg. 64 (1929), 476-479, 506-511, 512-526 u. 547-553. Zum benötigten Gerät und zum Abschluß eines Vertrags über das Münzunternehmen vgl. 181222, 181225 u. 190220. Ludwigs Kanzler Stalmann (FG 214) verließ Köthen am 5. 12. 1618 und wurde am 12. oder 13. 12. zurückerwartet. vndBis darzu eingefügt. der Jnstrumenten darzu zu haben, vorgestern Sonnabendts noch verschickett, hoffe ehr soll mittwochs oder donnerstages wieder hier sein, die bewusten leutte hatten sich damitt entschuldigett, das sie theils schwach, theils das grosse schneewetter sie zurücke gehalten. Der andere Bogen im Terentio,Pubiii Terentii comoediae sex, pro Didactica Ratichii recensitae; cum tribus Indicibus. Cothenis Anhaltinorum 1619. 8°. Der Druck wurde laut Kolophon am 12. 3. 1619 beendet. Die Beilage fehlt im Bestand. als aus der beylage zusehen, ist nun getrucktt, weill wegen des vortrucksBezieht sich wohl nicht auf einen vorausgehenden Druck (s. Anm. 7 oder Dünnhaupt: Druckerei, Nr. 1: die in keinem Exemplar nachgewiesenen Regulae vitae), sondern auf verdruckte erste Bögen. man mitt den ersten innegehalten, wan El. dieses also gefiele, vornehme ich es gerne, also do sie etwas mehr von den ersten patenten,Probedrucke wie die einseitig (nach Art eines Patents, DW VII 1502) bedruckten Blätter mit 30 Schriftgraden, von denen sich im LHA Sa.-Anh./ OB ein Exemplar (Kö. C 18 Nr. 53, Bl. 85r) erhalten hat. zu vorzeigungen der schriften haben woltten, soll deren unterschiedene exemplar baldt, weill es noch beysammen,Im Satz. auffgelegett werden. Ratichius ist nach Wittenberg noch ettwas zur Drückerey, mitt dem setzer heruberzubringen; Wan El. nun gelegenheitt hetten mitt dem MahlerVgl. die in 181023 genannten gemelde. die laden, vnd noch hinterbliebene, doch von El. auffgezeichnete bücher,Zur Abfassung der Köthener Lehrbücher benötigte Werke, die noch nicht von Zacharias Brendel d. Ä., Balthasar Walther und Michael Wolf aus der UB Jena nach Köthen gebracht worden waren. Vgl. 181023 u. 181225. darunter die deutsche concordantzen zu Nuremberg gedrucktt,Concordantiae Bibliorvm, Das ist Biblische Concordantz ... auff D. Martin Luthers/ Anno 1545. am letzten reuidirte Bibel/ gerichtet. ... durch Conradum Agricolam, Typographum zu Nörmberg... . Gedruckt zu Franckfurt am Mayn/ bey Wolffgang Richtern/ Sumptibus Rvlandiorvm. Jm Jahr M. DC. X .; Appendix Concordant. Bibliorvm, Das ist Biblische Concordantz vnd Verzeichnuß (ebd. 1612). Die bis zu diesem Zeitpunkt umfangreichste deutschsprachige Bibelkonkordanz, die allen Herzögen v. Sachsen gewidmet ist, war also von einem Nürnberger Drucker kompiliert, aber nicht in Nürnberg gedruckt worden. sein sollen, als des Wulffij seine tabeln,Wohl Tafeln Michael Wolfs zu seinen damals geplanten Köthener Lehrbüchern Physica Vniversalis (Cothenis Anhaltinorum 1619) bzw. Allgemeine Naturkündigung (Cöthen 1619). In den jeweils einzigen ermittelten Exemplaren der beiden Werke (SUB Göttingen, Did. 368/35) finden sich keine Tafeln. Vgl. 181023. heruber zuschicken, geschehe mir es zu sondern gefallen: Wollen sie auch was ich ettwa Ratichio seiner vndvnd seiner eingefügt seiner bücherSchon vorher von F. Ludwig erbeten. Vgl. 181023. halben anzeigen soll mitt dem CammerrahtEingefügt für (hoffmeister)Kospott reden, vnd mir dan eines vnd das ander zu wissen thuen, richte ich es mitt allem fleiss gerne aus, bis daher habe ich derentwegen noch nichts gedencken wollen. Weill auch die teuffteTaufmahl. Stieler, 2263 zu PlötzkawTaufe Johannas, der am 24. 11. 1618 geborenen Tochter F. Augusts v. Anhalt-Plötzkau (FG 46) und seiner Gemahlin Sibylla (Al 1622; TG 23). den 16. dieses sein wirdt, als wollen E. L. der Vettern, h. Albrechts, vnd h. Hans Friederichen reiseVgl. 181222. anhero darnach anstellen, ich werde mich dar nichtt lange auffhalten, sondern den 18. oder 19. gewiss wieder hier sein, auff die zeitt ich dan der Vettern auch gerne, do es sein kan Jll. seits, erwarten will. El. entbiete ich mich nochmals zu allen bereittwilligen diensten, vnd thue sie hiermitt in den schutz göttlicher Almachtt zu aller gedeylichen wollfartt befhelen. Geben Cöthen den 7. des Christmonats im Jhar 1618.


3 - Fürst Ludwig an Herzog Johann Ernst d. J. von Sachsen-Weimar / 181207

Johann Ernst betrieb von Ende Dezember 1618 an zu Weimar auf herzogliche Rechnung eine Kippermünze, die offenbar auch der Finanzierung der ratichianischen Reformen dienen sollte. Noch mehrere andere Heckenmünzen in anderen sachsen-weimarischen Städten und Dörfern trugen im Lauf der nächsten Jahre zur Steigerung der Inflation bei. Vgl. Viktor Bornemann: Die Kippermünzen der Herzöge von Sachsen-Weimar. Halle 1930. Auch in: Bll. f. Münzfreunde, Bd. 17, NF 4, Jg. 64 (1929), 476-479, 506-511, 512-526 u. 547-553. Zum benötigten Gerät und zum Abschluß eines Vertrags über das Münzunternehmen vgl. 181222, 181225 u. 190220. Ludwigs Kanzler Stalmann (FG 214) verließ Köthen am 5. 12. 1618 und wurde am 12. oder 13. 12. zurückerwartet.

4 - Fürst Ludwig an Herzog Johann Ernst d. J. von Sachsen-Weimar / 190220

Unbekannt. F. Ludwig fügte seinem Brief an Hz. Johann Ernst d. J. (FG 3) vom 19. 6. 1619, (Thür. HSTA Weimar: Fürstl. Haus A 285, Bl. 103) abschriftlich eine (im Bestand fehlende) Mitteilung David Israels in der Münzangelegenheit bei. Da das Geld am 28. Juni zu Naumburg sein müsse, könne er (seinen Kanzler) Johannes Stalmann (FG 214), der dort zu tun habe, damit beauftragen. Am 16. 7. 1619 informierte der Fürst den Weimarer Neffen über eine nicht näher bekannte Schwierigkeit. Stalmann hatte Israel befohlen, nach Weimar zu ziehen und sich wegen des Silberkaufs zu rechtfertigen. Man müsse zu Erfurt bei den Pantzen, zu Ilmenau oder andernorts Bruchsilber aufzutreiben suchen. A. a. O., Bl. 107.

5 - Fürst Ludwig an Herzog Johann Ernst d. J. von Sachsen-Weimar / 190220

Unbekannt. F. Ludwig fügte seinem Brief an Hz. Johann Ernst d. J. (FG 3) vom 19. 6. 1619, (Thür. HSTA Weimar: Fürstl. Haus A 285, Bl. 103) abschriftlich eine (im Bestand fehlende) Mitteilung David Israels in der Münzangelegenheit bei. Da das Geld am 28. Juni zu Naumburg sein müsse, könne er (seinen Kanzler) Johannes Stalmann (FG 214), der dort zu tun habe, damit beauftragen. Am 16. 7. 1619 informierte der Fürst den Weimarer Neffen über eine nicht näher bekannte Schwierigkeit. Stalmann hatte Israel befohlen, nach Weimar zu ziehen und sich wegen des Silberkaufs zu rechtfertigen. Man müsse zu Erfurt bei den Pantzen, zu Ilmenau oder andernorts Bruchsilber aufzutreiben suchen. A. a. O., Bl. 107.

6 - Fürst Ludwig an Herzog Wilhelm IV. von Sachsen-Weimar / 221214

Hermann Frenck (Franck, Fränck), ehedem Oberst des Mansfelders und Gesandter der Generalstaaten, damals in Diensten Christians von Halberstadt; zur Zeit der Vereinigung der Truppen Hz. Wilhelms mit denen des Tollen Christian (7./ 9. 3. 1623 n. St.) Kommandant zu Quenstedt (Mansfelder Gebirgskreis/Hettsted). BA I.1, Nr. 80 u. 106; Documenta Bohemica II, Nr. 843 u. ö., Klopp II, 37 u. 39, Opel I, 422. Hz. Wilhelm sandte Frenck Mitte Januar 1623 mit Nachrichten an F. Ludwig, der ihn am 19. 1. 1623 mit der Bemerkung zurückschickte: So viell an ietzo beyhanden gewesen, vnd mittgebrachtt werden können, wirdt der Oberste Frencke bey sich haben, vnd was er zu seinem eigenen thuen nichtt nöttig bedarff, El. folgen lassen [...]. Thür. HSTA Weimar: Fürstl. Haus A 205, Bl. 150r. Am 20. 2. 1623 war der Oberst wieder bei Ludwig und wurde laut Schreiben des Fürsten in dessen Angelegenheiten wieder an Wilhelm gesandt, wobei ihn Ludwigs Kanzler Johannes Stalmann (FG 214) zur Beratung in seiner eigenen Sache begleiten durfte. Thür. HSTA Weimar, a. a. O., Bl. 148r.