Suchbegriff: opitz_martin
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1 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250110 250110.1 250110.2 250110.3

Von Buchners (FG 362) Zuneigung erfuhr Hübner (FG 25) aus dem Bericht Paul Alberts und aus Briefen Buchners an Heinrich Kitsch, welche dieser Hübner zusammen mit einem deutschen Gedicht Buchners gesandt hatte. — Hübner schickt einige Köthener Drucke seiner Dichtungen und eine Schrift mit der Leichpredigt auf Pz. Ludwig d. J. v. Anhalt-Köthen (FG 6). Deren Gedichte stammen alle von Hübner, ausgenommen eine Klage F. Ludwigs (FG 2) über den Tod seines Sohnes. — Wenn BuchnerHübners Ausgabe und Übersetzung der Judith von Guillaume de Saluste sieur Du Bartas noch nicht besitzt, will er sie ihm mitteilen, obgleich darin und in der Erstausgabe der Übersetzung von SalustesLa Seconde Sepmaine noch vieles zu verbessern bleibe. Er beginne nämlich einen deutschen Vers zu verabscheuen, der — außer am Anfang und nach der Zäsur — nicht aus reinen Jamben besteht. Da die Bemessung der deutschen wie auch der französischen Silben vom Akzent und Ton herzuleiten sei, könnten selbst die Franzosen zur Nachahmung eingeladen oder sogar übertroffen werden. Das habe nicht einmal Opitz bemerkt, der sich seit mindestens zwei Jahren als Erfinder solcher deutscher Verse in festen Maßen aufspiele. Diederich v. dem Werder (FG 31), dessen Übersetzung von TassosLa Gerusalemme liberata schon im Drucke sei, habe es aber in seinen Stanzen beachtet. — Für Buchners Sonett überschickt Hübner auch zweimal drei Sonette verschiedener Verslänge mit der Versicherung, sie befolgten im Reim und der Zäsur streng die Regeln und wichen daher von der Opitz zugeschriebenen Form ab. — Er fügt handschriftlich ein der Fn. Agnesa v. Anhalt-Dessau (TG 25) in den Mund gelegtes Klage- und Trostgedicht auf den Tod ihres Söhnleins Moritz bei. Die deutschen und lateinischen Epigramme, die Hübner darauf zusätzlich verfaßt hat, will er Buchner gleich nach ihrer Veröffentlichung schicken.


2 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250110 250110.1 250110.2 250110.3

Von Buchners (FG 362) Zuneigung erfuhr Hübner (FG 25) aus dem Bericht Paul Alberts und aus Briefen Buchners an Heinrich Kitsch, welche dieser Hübner zusammen mit einem deutschen Gedicht Buchners gesandt hatte. — Hübner schickt einige Köthener Drucke seiner Dichtungen und eine Schrift mit der Leichpredigt auf Pz. Ludwig d. J. v. Anhalt-Köthen (FG 6). Deren Gedichte stammen alle von Hübner, ausgenommen eine Klage F. Ludwigs (FG 2) über den Tod seines Sohnes. — Wenn BuchnerHübners Ausgabe und Übersetzung der Judith von Guillaume de Saluste sieur Du Bartas noch nicht besitzt, will er sie ihm mitteilen, obgleich darin und in der Erstausgabe der Übersetzung von SalustesLa Seconde Sepmaine noch vieles zu verbessern bleibe. Er beginne nämlich einen deutschen Vers zu verabscheuen, der — außer am Anfang und nach der Zäsur — nicht aus reinen Jamben besteht. Da die Bemessung der deutschen wie auch der französischen Silben vom Akzent und Ton herzuleiten sei, könnten selbst die Franzosen zur Nachahmung eingeladen oder sogar übertroffen werden. Das habe nicht einmal Opitz bemerkt, der sich seit mindestens zwei Jahren als Erfinder solcher deutscher Verse in festen Maßen aufspiele. Diederich v. dem Werder (FG 31), dessen Übersetzung von TassosLa Gerusalemme liberata schon im Drucke sei, habe es aber in seinen Stanzen beachtet. — Für Buchners Sonett überschickt Hübner auch zweimal drei Sonette verschiedener Verslänge mit der Versicherung, sie befolgten im Reim und der Zäsur streng die Regeln und wichen daher von der Opitz zugeschriebenen Form ab. — Er fügt handschriftlich ein der Fn. Agnesa v. Anhalt-Dessau (TG 25) in den Mund gelegtes Klage- und Trostgedicht auf den Tod ihres Söhnleins Moritz bei. Die deutschen und lateinischen Epigramme, die Hübner darauf zusätzlich verfaßt hat, will er Buchner gleich nach ihrer Veröffentlichung schicken.


3 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250110 250110.1 250110.2 250110.3

Vgl. Martini Opitii Buch von der Deutschen Poeterey (Breßlaw 1624) [in: Opitz II. 1, 392f.]: Nachmals ist auch ein jeder verß entweder ein iambicus oder trochaicus; nicht zwar das wir auff art der griechen vnnd lateiner eine gewisse grosse der sylben können inn acht nemen; sondern das wir aus den accenten vnnd dem thone erkennen/ welche sylbe hoch vnnd welche niedrig gesetzt soll werden. [...] Wiewol nun meines wissens noch niemand/ ich auch vor der zeit selber nicht/ dieses genawe in acht genommen/ scheinet es doch so hoch von nöthen zue sein/ als hoch von nöthen ist/ das die Lateiner nach den quantitatibus oder grössen der sylben jhre verse richten vnd reguliren.Hübner bezieht sich allerdings aus inhaltlichen und zeitlichen Gründen nicht auf diese Stelle. Da Opitz (FG 200) Buchner das Buch erst am 15. 2. 1625 n. St. senden konnte [Opitz: Briefe (Geiger), 340; umdatierter Brief d. d. 15 kal. Mart, stili novi Anno 1624] und Hübner es am 12. 4. 1625 a. St. erhielt (s. 250413; vgl. auch 250609 K 5), muß Hübners Reaktion — wenn sie nicht durch eine briefliche Mitteilung über Opitz' Anspruch verursacht wurde — auf ein früheres Werk des Schlesiers bezogen werden, d. h. auf Julius Wilhelm Zincgrefs Ausgabe: Martini Opicii. Teutsche Poemata vnd Aristarchvs Wieder die Verachtung Teutscher Sprach, Item Verteutschung Danielis Heinsij Lobgesangs Iesu Christi, vnd Hymni in Bachum Sampt einem anhang Mehr auserleßener geticht anderer Teutscher Pöeten (Straßburg 1624) [in: Opitz II. 1, 161-292], Vgl. Opitz' Vorrede An den Leser, S. 175f.: So kan man auch keines weges zugeben/ es sey vnser Teutsches dermassen grob vnd harte/ daß es in diese gebundene Art zuschreiben nit könne füglich gebracht werden [... ]. Ihm sey aber doch wie jhm wolle/ bin ich die Bahn zu brechen/ vnd durch diesen anfang vnserer Sprache Glückseeligkeit zu erweisen bedacht gewesen. [...] Es werden vieleicht auch hier nit wenig Sachen gefunden werden/ so dem andern an der güte der wort vnd erfindung nit gleichen/ weil sie zum theil vor dieser Zeit geschrieben worden. Zu dieser letzten Einschränkung vgl. 250218A. Hübners Formulierung ante biennium saltern könnte durchaus auf einen Text in Zincgrefs Ausgabe bezogen sein, da dieser vor der Drucklegung, also etwa 1623 abgeschlossen gewesen sein mußte. Vielleicht zielt Hübner aber auch auf eine frühere Äußerung von Opitz, welche er dem der Ausgabe Zincgrefs (a. a. O., S. 112) einverleibten Aristarchus entnehmen konnte: Juvit diligentiam natura, & facilitas provocavit audaciam. Primum itaque illud versuum genus tentavi, quod Alexandrinum (ab autore Italo, ut ferunt, ejus nominis) Gallis dicitur, & loco Hexametrorum Latinorum ab ijs habetur. Dann hätte Hübner allerdings Opitz mißverstanden und Primum mit Primus verwechselt, wie dies Witkowski, 8 Anm. 1 und andere annahmen. Leider kennen wir nicht den Brief Buchners an Kitsch, der Hübners Schreiben 250110 auslöste, jedoch könnte auch er — oder andere Mitteilungen — die für Hübner anstößige Äußerung enthalten haben. Vgl. unten â dicto mihi. Vgl. auch die Formulierung Hübners: [...] primum, uti præ se ferre videtur, inventorem esse, vix est, ut mihi persvaderi patiar.250218A.

4 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250110 250110.1 250110.2 250110.3

Vgl. Martini Opitii Buch von der Deutschen Poeterey (Breßlaw 1624) [in: Opitz II. 1, 392f.]: Nachmals ist auch ein jeder verß entweder ein iambicus oder trochaicus; nicht zwar das wir auff art der griechen vnnd lateiner eine gewisse grosse der sylben können inn acht nemen; sondern das wir aus den accenten vnnd dem thone erkennen/ welche sylbe hoch vnnd welche niedrig gesetzt soll werden. [...] Wiewol nun meines wissens noch niemand/ ich auch vor der zeit selber nicht/ dieses genawe in acht genommen/ scheinet es doch so hoch von nöthen zue sein/ als hoch von nöthen ist/ das die Lateiner nach den quantitatibus oder grössen der sylben jhre verse richten vnd reguliren.Hübner bezieht sich allerdings aus inhaltlichen und zeitlichen Gründen nicht auf diese Stelle. Da Opitz (FG 200) Buchner das Buch erst am 15. 2. 1625 n. St. senden konnte [Opitz: Briefe (Geiger), 340; umdatierter Brief d. d. 15 kal. Mart, stili novi Anno 1624] und Hübner es am 12. 4. 1625 a. St. erhielt (s. 250413; vgl. auch 250609 K 5), muß Hübners Reaktion — wenn sie nicht durch eine briefliche Mitteilung über Opitz' Anspruch verursacht wurde — auf ein früheres Werk des Schlesiers bezogen werden, d. h. auf Julius Wilhelm Zincgrefs Ausgabe: Martini Opicii. Teutsche Poemata vnd Aristarchvs Wieder die Verachtung Teutscher Sprach, Item Verteutschung Danielis Heinsij Lobgesangs Iesu Christi, vnd Hymni in Bachum Sampt einem anhang Mehr auserleßener geticht anderer Teutscher Pöeten (Straßburg 1624) [in: Opitz II. 1, 161-292], Vgl. Opitz' Vorrede An den Leser, S. 175f.: So kan man auch keines weges zugeben/ es sey vnser Teutsches dermassen grob vnd harte/ daß es in diese gebundene Art zuschreiben nit könne füglich gebracht werden [... ]. Ihm sey aber doch wie jhm wolle/ bin ich die Bahn zu brechen/ vnd durch diesen anfang vnserer Sprache Glückseeligkeit zu erweisen bedacht gewesen. [...] Es werden vieleicht auch hier nit wenig Sachen gefunden werden/ so dem andern an der güte der wort vnd erfindung nit gleichen/ weil sie zum theil vor dieser Zeit geschrieben worden. Zu dieser letzten Einschränkung vgl. 250218A. Hübners Formulierung ante biennium saltern könnte durchaus auf einen Text in Zincgrefs Ausgabe bezogen sein, da dieser vor der Drucklegung, also etwa 1623 abgeschlossen gewesen sein mußte. Vielleicht zielt Hübner aber auch auf eine frühere Äußerung von Opitz, welche er dem der Ausgabe Zincgrefs (a. a. O., S. 112) einverleibten Aristarchus entnehmen konnte: Juvit diligentiam natura, & facilitas provocavit audaciam. Primum itaque illud versuum genus tentavi, quod Alexandrinum (ab autore Italo, ut ferunt, ejus nominis) Gallis dicitur, & loco Hexametrorum Latinorum ab ijs habetur. Dann hätte Hübner allerdings Opitz mißverstanden und Primum mit Primus verwechselt, wie dies Witkowski, 8 Anm. 1 und andere annahmen. Leider kennen wir nicht den Brief Buchners an Kitsch, der Hübners Schreiben 250110 auslöste, jedoch könnte auch er — oder andere Mitteilungen — die für Hübner anstößige Äußerung enthalten haben. Vgl. unten â dicto mihi. Vgl. auch die Formulierung Hübners: [...] primum, uti præ se ferre videtur, inventorem esse, vix est, ut mihi persvaderi patiar.250218A.

5 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250110 250110.1 250110.2 250110.3

Vgl. Martini Opitii Buch von der Deutschen Poeterey (Breßlaw 1624) [in: Opitz II. 1, 392f.]: Nachmals ist auch ein jeder verß entweder ein iambicus oder trochaicus; nicht zwar das wir auff art der griechen vnnd lateiner eine gewisse grosse der sylben können inn acht nemen; sondern das wir aus den accenten vnnd dem thone erkennen/ welche sylbe hoch vnnd welche niedrig gesetzt soll werden. [...] Wiewol nun meines wissens noch niemand/ ich auch vor der zeit selber nicht/ dieses genawe in acht genommen/ scheinet es doch so hoch von nöthen zue sein/ als hoch von nöthen ist/ das die Lateiner nach den quantitatibus oder grössen der sylben jhre verse richten vnd reguliren.Hübner bezieht sich allerdings aus inhaltlichen und zeitlichen Gründen nicht auf diese Stelle. Da Opitz (FG 200) Buchner das Buch erst am 15. 2. 1625 n. St. senden konnte [Opitz: Briefe (Geiger), 340; umdatierter Brief d. d. 15 kal. Mart, stili novi Anno 1624] und Hübner es am 12. 4. 1625 a. St. erhielt (s. 250413; vgl. auch 250609 K 5), muß Hübners Reaktion — wenn sie nicht durch eine briefliche Mitteilung über Opitz' Anspruch verursacht wurde — auf ein früheres Werk des Schlesiers bezogen werden, d. h. auf Julius Wilhelm Zincgrefs Ausgabe: Martini Opicii. Teutsche Poemata vnd Aristarchvs Wieder die Verachtung Teutscher Sprach, Item Verteutschung Danielis Heinsij Lobgesangs Iesu Christi, vnd Hymni in Bachum Sampt einem anhang Mehr auserleßener geticht anderer Teutscher Pöeten (Straßburg 1624) [in: Opitz II. 1, 161-292], Vgl. Opitz' Vorrede An den Leser, S. 175f.: So kan man auch keines weges zugeben/ es sey vnser Teutsches dermassen grob vnd harte/ daß es in diese gebundene Art zuschreiben nit könne füglich gebracht werden [... ]. Ihm sey aber doch wie jhm wolle/ bin ich die Bahn zu brechen/ vnd durch diesen anfang vnserer Sprache Glückseeligkeit zu erweisen bedacht gewesen. [...] Es werden vieleicht auch hier nit wenig Sachen gefunden werden/ so dem andern an der güte der wort vnd erfindung nit gleichen/ weil sie zum theil vor dieser Zeit geschrieben worden. Zu dieser letzten Einschränkung vgl. 250218A. Hübners Formulierung ante biennium saltern könnte durchaus auf einen Text in Zincgrefs Ausgabe bezogen sein, da dieser vor der Drucklegung, also etwa 1623 abgeschlossen gewesen sein mußte. Vielleicht zielt Hübner aber auch auf eine frühere Äußerung von Opitz, welche er dem der Ausgabe Zincgrefs (a. a. O., S. 112) einverleibten Aristarchus entnehmen konnte: Juvit diligentiam natura, & facilitas provocavit audaciam. Primum itaque illud versuum genus tentavi, quod Alexandrinum (ab autore Italo, ut ferunt, ejus nominis) Gallis dicitur, & loco Hexametrorum Latinorum ab ijs habetur. Dann hätte Hübner allerdings Opitz mißverstanden und Primum mit Primus verwechselt, wie dies Witkowski, 8 Anm. 1 und andere annahmen. Leider kennen wir nicht den Brief Buchners an Kitsch, der Hübners Schreiben 250110 auslöste, jedoch könnte auch er — oder andere Mitteilungen — die für Hübner anstößige Äußerung enthalten haben. Vgl. unten â dicto mihi. Vgl. auch die Formulierung Hübners: [...] primum, uti præ se ferre videtur, inventorem esse, vix est, ut mihi persvaderi patiar.250218A.

6 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250110 250110.1 250110.2 250110.3

Vgl. Martini Opitii Buch von der Deutschen Poeterey (Breßlaw 1624) [in: Opitz II. 1, 392f.]: Nachmals ist auch ein jeder verß entweder ein iambicus oder trochaicus; nicht zwar das wir auff art der griechen vnnd lateiner eine gewisse grosse der sylben können inn acht nemen; sondern das wir aus den accenten vnnd dem thone erkennen/ welche sylbe hoch vnnd welche niedrig gesetzt soll werden. [...] Wiewol nun meines wissens noch niemand/ ich auch vor der zeit selber nicht/ dieses genawe in acht genommen/ scheinet es doch so hoch von nöthen zue sein/ als hoch von nöthen ist/ das die Lateiner nach den quantitatibus oder grössen der sylben jhre verse richten vnd reguliren.Hübner bezieht sich allerdings aus inhaltlichen und zeitlichen Gründen nicht auf diese Stelle. Da Opitz (FG 200) Buchner das Buch erst am 15. 2. 1625 n. St. senden konnte [Opitz: Briefe (Geiger), 340; umdatierter Brief d. d. 15 kal. Mart, stili novi Anno 1624] und Hübner es am 12. 4. 1625 a. St. erhielt (s. 250413; vgl. auch 250609 K 5), muß Hübners Reaktion — wenn sie nicht durch eine briefliche Mitteilung über Opitz' Anspruch verursacht wurde — auf ein früheres Werk des Schlesiers bezogen werden, d. h. auf Julius Wilhelm Zincgrefs Ausgabe: Martini Opicii. Teutsche Poemata vnd Aristarchvs Wieder die Verachtung Teutscher Sprach, Item Verteutschung Danielis Heinsij Lobgesangs Iesu Christi, vnd Hymni in Bachum Sampt einem anhang Mehr auserleßener geticht anderer Teutscher Pöeten (Straßburg 1624) [in: Opitz II. 1, 161-292], Vgl. Opitz' Vorrede An den Leser, S. 175f.: So kan man auch keines weges zugeben/ es sey vnser Teutsches dermassen grob vnd harte/ daß es in diese gebundene Art zuschreiben nit könne füglich gebracht werden [... ]. Ihm sey aber doch wie jhm wolle/ bin ich die Bahn zu brechen/ vnd durch diesen anfang vnserer Sprache Glückseeligkeit zu erweisen bedacht gewesen. [...] Es werden vieleicht auch hier nit wenig Sachen gefunden werden/ so dem andern an der güte der wort vnd erfindung nit gleichen/ weil sie zum theil vor dieser Zeit geschrieben worden. Zu dieser letzten Einschränkung vgl. 250218A. Hübners Formulierung ante biennium saltern könnte durchaus auf einen Text in Zincgrefs Ausgabe bezogen sein, da dieser vor der Drucklegung, also etwa 1623 abgeschlossen gewesen sein mußte. Vielleicht zielt Hübner aber auch auf eine frühere Äußerung von Opitz, welche er dem der Ausgabe Zincgrefs (a. a. O., S. 112) einverleibten Aristarchus entnehmen konnte: Juvit diligentiam natura, & facilitas provocavit audaciam. Primum itaque illud versuum genus tentavi, quod Alexandrinum (ab autore Italo, ut ferunt, ejus nominis) Gallis dicitur, & loco Hexametrorum Latinorum ab ijs habetur. Dann hätte Hübner allerdings Opitz mißverstanden und Primum mit Primus verwechselt, wie dies Witkowski, 8 Anm. 1 und andere annahmen. Leider kennen wir nicht den Brief Buchners an Kitsch, der Hübners Schreiben 250110 auslöste, jedoch könnte auch er — oder andere Mitteilungen — die für Hübner anstößige Äußerung enthalten haben. Vgl. unten â dicto mihi. Vgl. auch die Formulierung Hübners: [...] primum, uti præ se ferre videtur, inventorem esse, vix est, ut mihi persvaderi patiar.250218A.

7 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250110 250110.1 250110.2 250110.3

Vgl. Martini Opitii Buch von der Deutschen Poeterey (Breßlaw 1624) [in: Opitz II. 1, 392f.]: Nachmals ist auch ein jeder verß entweder ein iambicus oder trochaicus; nicht zwar das wir auff art der griechen vnnd lateiner eine gewisse grosse der sylben können inn acht nemen; sondern das wir aus den accenten vnnd dem thone erkennen/ welche sylbe hoch vnnd welche niedrig gesetzt soll werden. [...] Wiewol nun meines wissens noch niemand/ ich auch vor der zeit selber nicht/ dieses genawe in acht genommen/ scheinet es doch so hoch von nöthen zue sein/ als hoch von nöthen ist/ das die Lateiner nach den quantitatibus oder grössen der sylben jhre verse richten vnd reguliren.Hübner bezieht sich allerdings aus inhaltlichen und zeitlichen Gründen nicht auf diese Stelle. Da Opitz (FG 200) Buchner das Buch erst am 15. 2. 1625 n. St. senden konnte [Opitz: Briefe (Geiger), 340; umdatierter Brief d. d. 15 kal. Mart, stili novi Anno 1624] und Hübner es am 12. 4. 1625 a. St. erhielt (s. 250413; vgl. auch 250609 K 5), muß Hübners Reaktion — wenn sie nicht durch eine briefliche Mitteilung über Opitz' Anspruch verursacht wurde — auf ein früheres Werk des Schlesiers bezogen werden, d. h. auf Julius Wilhelm Zincgrefs Ausgabe: Martini Opicii. Teutsche Poemata vnd Aristarchvs Wieder die Verachtung Teutscher Sprach, Item Verteutschung Danielis Heinsij Lobgesangs Iesu Christi, vnd Hymni in Bachum Sampt einem anhang Mehr auserleßener geticht anderer Teutscher Pöeten (Straßburg 1624) [in: Opitz II. 1, 161-292], Vgl. Opitz' Vorrede An den Leser, S. 175f.: So kan man auch keines weges zugeben/ es sey vnser Teutsches dermassen grob vnd harte/ daß es in diese gebundene Art zuschreiben nit könne füglich gebracht werden [... ]. Ihm sey aber doch wie jhm wolle/ bin ich die Bahn zu brechen/ vnd durch diesen anfang vnserer Sprache Glückseeligkeit zu erweisen bedacht gewesen. [...] Es werden vieleicht auch hier nit wenig Sachen gefunden werden/ so dem andern an der güte der wort vnd erfindung nit gleichen/ weil sie zum theil vor dieser Zeit geschrieben worden. Zu dieser letzten Einschränkung vgl. 250218A. Hübners Formulierung ante biennium saltern könnte durchaus auf einen Text in Zincgrefs Ausgabe bezogen sein, da dieser vor der Drucklegung, also etwa 1623 abgeschlossen gewesen sein mußte. Vielleicht zielt Hübner aber auch auf eine frühere Äußerung von Opitz, welche er dem der Ausgabe Zincgrefs (a. a. O., S. 112) einverleibten Aristarchus entnehmen konnte: Juvit diligentiam natura, & facilitas provocavit audaciam. Primum itaque illud versuum genus tentavi, quod Alexandrinum (ab autore Italo, ut ferunt, ejus nominis) Gallis dicitur, & loco Hexametrorum Latinorum ab ijs habetur. Dann hätte Hübner allerdings Opitz mißverstanden und Primum mit Primus verwechselt, wie dies Witkowski, 8 Anm. 1 und andere annahmen. Leider kennen wir nicht den Brief Buchners an Kitsch, der Hübners Schreiben 250110 auslöste, jedoch könnte auch er — oder andere Mitteilungen — die für Hübner anstößige Äußerung enthalten haben. Vgl. unten â dicto mihi. Vgl. auch die Formulierung Hübners: [...] primum, uti præ se ferre videtur, inventorem esse, vix est, ut mihi persvaderi patiar.250218A.

8 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250218A 250218A.1 250218A.2 250218A.3 250218A.4 250218A.5 250218A.6 250218A.7

Tobias Hübner (FG 25) bestätigt am 13. 2. 1625, Augustus Buchners (FG 362; 1641) Brief vom 25. 1. 1625 empfangen zu haben. Von den beigefügten gedruckten und handschriftlichen Gedichten Buchners in lateinischer bzw. deutscher Sprache seien letztere an einigen Stellen fehlerhaft aufgeschrieben. — Hübner sendet die Leichenpredigt Pz. Moritz' v. Anhalt-Dessau und unterwirft seine dabei gedruckten sechs lateinischdeutschen Doppelepigramme Buchners Prüfung ebenso wie die anderen Beilagen: sein Doppelepigramm auf die Wiedervermählung Ernsts v. Freyberg (FG 75) und F. Ludwigs deutsches Trauergedicht auf Fn. Anna v. Anhalt- Bernburg (AL 1617, TG 16). — Der Tasso-Übersetzer Diederich v. dem Werder (FG 31) werde schon Grabschriften auf seine Gattin und Tochter ersinnen, die soeben in seiner Abwesenheit gestorben seien. Hübner fügt zwei Sarginschriften auf die Toten bei und verspricht, das Trauergedicht des Gatten nachzusenden. — Auf Martin Opitz' (FG 200; 1629) Poetik, die Buchner angekündigt habe, sei Hübner gespannter als auf Opitz' verbesserte Gedichtausgabe. Hübner wünscht sich, Opitz und Buchner zu treffen, welche er beide bewundere. Wenn Opitz aber nicht schon vor fünfzehn oder mehr Jahren deutsche Verse in festen Maßen geschrieben habe, könne er ihn nicht, worauf Opitz Anspruch zu erheben scheine, als deren Erfinder anerkennen. Er habe solche Verse sich selbst beigebracht und sie zehn Jahre lang geschrieben, bevor er von Opitz gehört habe. Um dies zu beweisen, schicke er Buchner vor elf und beinahe zwölf Jahren gedruckte Spielereien. Zum Dank für dessen Cato füge er einige poetische Frühgeburten bei, obgleich sie ihm heute als Fehlgeburten erschienen. — Da der Überbringer des Schreibens, (Frh.) Adolph Wilhelm v. Krosigk (FG 248; 1634), seine Reise nach Anhalt wegen einer Erkrankung verschieben mußte, konnte Hübner am 18. Februar noch ein Postskript zu seinem Briefe schreiben. Er legt nun auch eigene Dichtungen zu Ritterspielen bei, an denen er teilgenommen hat. Buchner möge ihm jedoch die Tuba Palladis zurückschicken, da er nur noch dieses Exemplar besitze.


9 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250218A 250218A.1 250218A.2 250218A.3 250218A.4 250218A.5 250218A.6 250218A.7

Tobias Hübner (FG 25) bestätigt am 13. 2. 1625, Augustus Buchners (FG 362; 1641) Brief vom 25. 1. 1625 empfangen zu haben. Von den beigefügten gedruckten und handschriftlichen Gedichten Buchners in lateinischer bzw. deutscher Sprache seien letztere an einigen Stellen fehlerhaft aufgeschrieben. — Hübner sendet die Leichenpredigt Pz. Moritz' v. Anhalt-Dessau und unterwirft seine dabei gedruckten sechs lateinischdeutschen Doppelepigramme Buchners Prüfung ebenso wie die anderen Beilagen: sein Doppelepigramm auf die Wiedervermählung Ernsts v. Freyberg (FG 75) und F. Ludwigs deutsches Trauergedicht auf Fn. Anna v. Anhalt- Bernburg (AL 1617, TG 16). — Der Tasso-Übersetzer Diederich v. dem Werder (FG 31) werde schon Grabschriften auf seine Gattin und Tochter ersinnen, die soeben in seiner Abwesenheit gestorben seien. Hübner fügt zwei Sarginschriften auf die Toten bei und verspricht, das Trauergedicht des Gatten nachzusenden. — Auf Martin Opitz' (FG 200; 1629) Poetik, die Buchner angekündigt habe, sei Hübner gespannter als auf Opitz' verbesserte Gedichtausgabe. Hübner wünscht sich, Opitz und Buchner zu treffen, welche er beide bewundere. Wenn Opitz aber nicht schon vor fünfzehn oder mehr Jahren deutsche Verse in festen Maßen geschrieben habe, könne er ihn nicht, worauf Opitz Anspruch zu erheben scheine, als deren Erfinder anerkennen. Er habe solche Verse sich selbst beigebracht und sie zehn Jahre lang geschrieben, bevor er von Opitz gehört habe. Um dies zu beweisen, schicke er Buchner vor elf und beinahe zwölf Jahren gedruckte Spielereien. Zum Dank für dessen Cato füge er einige poetische Frühgeburten bei, obgleich sie ihm heute als Fehlgeburten erschienen. — Da der Überbringer des Schreibens, (Frh.) Adolph Wilhelm v. Krosigk (FG 248; 1634), seine Reise nach Anhalt wegen einer Erkrankung verschieben mußte, konnte Hübner am 18. Februar noch ein Postskript zu seinem Briefe schreiben. Er legt nun auch eigene Dichtungen zu Ritterspielen bei, an denen er teilgenommen hat. Buchner möge ihm jedoch die Tuba Palladis zurückschicken, da er nur noch dieses Exemplar besitze.


10 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250218A 250218A.1 250218A.2 250218A.3 250218A.4 250218A.5 250218A.6 250218A.7

Tobias Hübner (FG 25) bestätigt am 13. 2. 1625, Augustus Buchners (FG 362; 1641) Brief vom 25. 1. 1625 empfangen zu haben. Von den beigefügten gedruckten und handschriftlichen Gedichten Buchners in lateinischer bzw. deutscher Sprache seien letztere an einigen Stellen fehlerhaft aufgeschrieben. — Hübner sendet die Leichenpredigt Pz. Moritz' v. Anhalt-Dessau und unterwirft seine dabei gedruckten sechs lateinischdeutschen Doppelepigramme Buchners Prüfung ebenso wie die anderen Beilagen: sein Doppelepigramm auf die Wiedervermählung Ernsts v. Freyberg (FG 75) und F. Ludwigs deutsches Trauergedicht auf Fn. Anna v. Anhalt- Bernburg (AL 1617, TG 16). — Der Tasso-Übersetzer Diederich v. dem Werder (FG 31) werde schon Grabschriften auf seine Gattin und Tochter ersinnen, die soeben in seiner Abwesenheit gestorben seien. Hübner fügt zwei Sarginschriften auf die Toten bei und verspricht, das Trauergedicht des Gatten nachzusenden. — Auf Martin Opitz' (FG 200; 1629) Poetik, die Buchner angekündigt habe, sei Hübner gespannter als auf Opitz' verbesserte Gedichtausgabe. Hübner wünscht sich, Opitz und Buchner zu treffen, welche er beide bewundere. Wenn Opitz aber nicht schon vor fünfzehn oder mehr Jahren deutsche Verse in festen Maßen geschrieben habe, könne er ihn nicht, worauf Opitz Anspruch zu erheben scheine, als deren Erfinder anerkennen. Er habe solche Verse sich selbst beigebracht und sie zehn Jahre lang geschrieben, bevor er von Opitz gehört habe. Um dies zu beweisen, schicke er Buchner vor elf und beinahe zwölf Jahren gedruckte Spielereien. Zum Dank für dessen Cato füge er einige poetische Frühgeburten bei, obgleich sie ihm heute als Fehlgeburten erschienen. — Da der Überbringer des Schreibens, (Frh.) Adolph Wilhelm v. Krosigk (FG 248; 1634), seine Reise nach Anhalt wegen einer Erkrankung verschieben mußte, konnte Hübner am 18. Februar noch ein Postskript zu seinem Briefe schreiben. Er legt nun auch eigene Dichtungen zu Ritterspielen bei, an denen er teilgenommen hat. Buchner möge ihm jedoch die Tuba Palladis zurückschicken, da er nur noch dieses Exemplar besitze.


11 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250218A 250218A.1 250218A.2 250218A.3 250218A.4 250218A.5 250218A.6 250218A.7

Tobias Hübner (FG 25) bestätigt am 13. 2. 1625, Augustus Buchners (FG 362; 1641) Brief vom 25. 1. 1625 empfangen zu haben. Von den beigefügten gedruckten und handschriftlichen Gedichten Buchners in lateinischer bzw. deutscher Sprache seien letztere an einigen Stellen fehlerhaft aufgeschrieben. — Hübner sendet die Leichenpredigt Pz. Moritz' v. Anhalt-Dessau und unterwirft seine dabei gedruckten sechs lateinischdeutschen Doppelepigramme Buchners Prüfung ebenso wie die anderen Beilagen: sein Doppelepigramm auf die Wiedervermählung Ernsts v. Freyberg (FG 75) und F. Ludwigs deutsches Trauergedicht auf Fn. Anna v. Anhalt- Bernburg (AL 1617, TG 16). — Der Tasso-Übersetzer Diederich v. dem Werder (FG 31) werde schon Grabschriften auf seine Gattin und Tochter ersinnen, die soeben in seiner Abwesenheit gestorben seien. Hübner fügt zwei Sarginschriften auf die Toten bei und verspricht, das Trauergedicht des Gatten nachzusenden. — Auf Martin Opitz' (FG 200; 1629) Poetik, die Buchner angekündigt habe, sei Hübner gespannter als auf Opitz' verbesserte Gedichtausgabe. Hübner wünscht sich, Opitz und Buchner zu treffen, welche er beide bewundere. Wenn Opitz aber nicht schon vor fünfzehn oder mehr Jahren deutsche Verse in festen Maßen geschrieben habe, könne er ihn nicht, worauf Opitz Anspruch zu erheben scheine, als deren Erfinder anerkennen. Er habe solche Verse sich selbst beigebracht und sie zehn Jahre lang geschrieben, bevor er von Opitz gehört habe. Um dies zu beweisen, schicke er Buchner vor elf und beinahe zwölf Jahren gedruckte Spielereien. Zum Dank für dessen Cato füge er einige poetische Frühgeburten bei, obgleich sie ihm heute als Fehlgeburten erschienen. — Da der Überbringer des Schreibens, (Frh.) Adolph Wilhelm v. Krosigk (FG 248; 1634), seine Reise nach Anhalt wegen einer Erkrankung verschieben mußte, konnte Hübner am 18. Februar noch ein Postskript zu seinem Briefe schreiben. Er legt nun auch eigene Dichtungen zu Ritterspielen bei, an denen er teilgenommen hat. Buchner möge ihm jedoch die Tuba Palladis zurückschicken, da er nur noch dieses Exemplar besitze.


12 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250218A 250218A.1 250218A.2 250218A.3 250218A.4 250218A.5 250218A.6 250218A.7

Tobias Hübner (FG 25) bestätigt am 13. 2. 1625, Augustus Buchners (FG 362; 1641) Brief vom 25. 1. 1625 empfangen zu haben. Von den beigefügten gedruckten und handschriftlichen Gedichten Buchners in lateinischer bzw. deutscher Sprache seien letztere an einigen Stellen fehlerhaft aufgeschrieben. — Hübner sendet die Leichenpredigt Pz. Moritz' v. Anhalt-Dessau und unterwirft seine dabei gedruckten sechs lateinischdeutschen Doppelepigramme Buchners Prüfung ebenso wie die anderen Beilagen: sein Doppelepigramm auf die Wiedervermählung Ernsts v. Freyberg (FG 75) und F. Ludwigs deutsches Trauergedicht auf Fn. Anna v. Anhalt- Bernburg (AL 1617, TG 16). — Der Tasso-Übersetzer Diederich v. dem Werder (FG 31) werde schon Grabschriften auf seine Gattin und Tochter ersinnen, die soeben in seiner Abwesenheit gestorben seien. Hübner fügt zwei Sarginschriften auf die Toten bei und verspricht, das Trauergedicht des Gatten nachzusenden. — Auf Martin Opitz' (FG 200; 1629) Poetik, die Buchner angekündigt habe, sei Hübner gespannter als auf Opitz' verbesserte Gedichtausgabe. Hübner wünscht sich, Opitz und Buchner zu treffen, welche er beide bewundere. Wenn Opitz aber nicht schon vor fünfzehn oder mehr Jahren deutsche Verse in festen Maßen geschrieben habe, könne er ihn nicht, worauf Opitz Anspruch zu erheben scheine, als deren Erfinder anerkennen. Er habe solche Verse sich selbst beigebracht und sie zehn Jahre lang geschrieben, bevor er von Opitz gehört habe. Um dies zu beweisen, schicke er Buchner vor elf und beinahe zwölf Jahren gedruckte Spielereien. Zum Dank für dessen Cato füge er einige poetische Frühgeburten bei, obgleich sie ihm heute als Fehlgeburten erschienen. — Da der Überbringer des Schreibens, (Frh.) Adolph Wilhelm v. Krosigk (FG 248; 1634), seine Reise nach Anhalt wegen einer Erkrankung verschieben mußte, konnte Hübner am 18. Februar noch ein Postskript zu seinem Briefe schreiben. Er legt nun auch eigene Dichtungen zu Ritterspielen bei, an denen er teilgenommen hat. Buchner möge ihm jedoch die Tuba Palladis zurückschicken, da er nur noch dieses Exemplar besitze.


13 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250218A 250218A.1 250218A.2 250218A.3 250218A.4 250218A.5 250218A.6 250218A.7

Tobias Hübner (FG 25) bestätigt am 13. 2. 1625, Augustus Buchners (FG 362; 1641) Brief vom 25. 1. 1625 empfangen zu haben. Von den beigefügten gedruckten und handschriftlichen Gedichten Buchners in lateinischer bzw. deutscher Sprache seien letztere an einigen Stellen fehlerhaft aufgeschrieben. — Hübner sendet die Leichenpredigt Pz. Moritz' v. Anhalt-Dessau und unterwirft seine dabei gedruckten sechs lateinischdeutschen Doppelepigramme Buchners Prüfung ebenso wie die anderen Beilagen: sein Doppelepigramm auf die Wiedervermählung Ernsts v. Freyberg (FG 75) und F. Ludwigs deutsches Trauergedicht auf Fn. Anna v. Anhalt- Bernburg (AL 1617, TG 16). — Der Tasso-Übersetzer Diederich v. dem Werder (FG 31) werde schon Grabschriften auf seine Gattin und Tochter ersinnen, die soeben in seiner Abwesenheit gestorben seien. Hübner fügt zwei Sarginschriften auf die Toten bei und verspricht, das Trauergedicht des Gatten nachzusenden. — Auf Martin Opitz' (FG 200; 1629) Poetik, die Buchner angekündigt habe, sei Hübner gespannter als auf Opitz' verbesserte Gedichtausgabe. Hübner wünscht sich, Opitz und Buchner zu treffen, welche er beide bewundere. Wenn Opitz aber nicht schon vor fünfzehn oder mehr Jahren deutsche Verse in festen Maßen geschrieben habe, könne er ihn nicht, worauf Opitz Anspruch zu erheben scheine, als deren Erfinder anerkennen. Er habe solche Verse sich selbst beigebracht und sie zehn Jahre lang geschrieben, bevor er von Opitz gehört habe. Um dies zu beweisen, schicke er Buchner vor elf und beinahe zwölf Jahren gedruckte Spielereien. Zum Dank für dessen Cato füge er einige poetische Frühgeburten bei, obgleich sie ihm heute als Fehlgeburten erschienen. — Da der Überbringer des Schreibens, (Frh.) Adolph Wilhelm v. Krosigk (FG 248; 1634), seine Reise nach Anhalt wegen einer Erkrankung verschieben mußte, konnte Hübner am 18. Februar noch ein Postskript zu seinem Briefe schreiben. Er legt nun auch eigene Dichtungen zu Ritterspielen bei, an denen er teilgenommen hat. Buchner möge ihm jedoch die Tuba Palladis zurückschicken, da er nur noch dieses Exemplar besitze.


14 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250218A 250218A.1 250218A.2 250218A.3 250218A.4 250218A.5 250218A.6 250218A.7

Martin Opitz: Buch von der Deutschen Poeterey (Breßlaw 1624). Opitz konnte Buchner erst am 15. 2. 1625 n. St. aus Liegnitz ein Exemplar senden. Opitz: Briefe (Geiger), 340 (Brief falsch datiert: 16. 2. 1625). Vgl. 250413 u. 250609.

15 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250413 250413.1 250413.2 250413.3 250413.4

Hübner (Der Nutzbare, FG 25) hat Buchners (FG 362; 1641) Schreiben am 12. 4. 1625 empfangen. Hübner entnimmt ihm, daß sein Brief vom 13./ 18. 2. 1625 und seine Gedichte Buchner nicht unwillkommen waren. Buchners Gedichte, die seinem jüngsten Schreiben beilagen, können sich nach Hübners Meinung mit denen von Martin Opitz (FG 200; 1629) messen. — Verhinderungen bei der Lektüre der Poetik von Opitz, die BuchnerHübner gesandt hatte. Zur Verteilung an Freunde wie Opitz schickt HübnerBuchner sechs Exemplare seiner Clag vnd Trostwort Der Fürstlichen Fraw Mutter über den Tod Pz. Moritz' v. Anhalt-Dessau. Auch mit dem beiliegenden Gedicht Diederichs v. dem Werder (FG 31), Selbst eigene Gottselige Thränen, und mit einem der beiden übersandten Exemplare von F. Ludwigs neuen Versen könne BuchnerOpitz bedienen, damit dieser wisse, daß sich auch die Vornehmsten schon vor dem Erscheinen seiner Poetik der Dichtkunst gewidmet hätten. — Hübner leiht Buchner auf ein bis zwei Monate ein begehrtes Statius-Manuskript der fürstlichen Bibliothek in Dessau. Mit der Bitte um Rücksendung schickt er Buchner auch die Vorrede zu seiner Übertragung von SalustesLa semaine. Die Erste Woche übertreffe seine Andere Woche (1622), jedoch entspreche sie wohl nicht in allem Opitz' subtilen Regeln. Sie soll daher allein Buchner gezeigt und noch nicht veröffentlicht werden.