Suchbegriff: mecklenburg_güstrow_johann_albrecht
Treffer: 5

1 - Fürst Ludwig d. J. von Anhalt-Köthen an Fürst Ludwig / 210729

Wohl Hzn. Elisabeth (1596-1625), Gattin Hz. Johann Albrechts II. v. Mecklenburg-Güstrow (FG 158), Tochter Lgf. Moritz' v. Hessen- Kassel (FG 80). Vgl. Schillings Brief: Es befindt sich J. F. G. herrn Landgraff Moritzen zue heßen Gemahlin benebenst der hertzogin auß Mekelnburg alhier, vndt wie ich zue Esweg vernommen, so werden J. F. G. die Fürstliche Landtgräffliche Wittib daselbsten alß vbermorgen vber acht tage auch alhero komen. vndt also zusamen eine Cuhr halten. Vbermorgen wirdt der Printz den Saurbrunnen zugebrauchen anfangen [...].

2 - Fürst Christian II. von Anhalt-Bernburg an Fürstin Anna von Anhalt-Bernburg / 200318

Pzn. Eleonora Maria (AL 1617; TG 16); sie heiratete 1626 Hz. Johann Albrecht II. v. Mecklenburg-Güstrow (FG 158). Pz. Christian (FG 51) erwähnte Antwortschreiben an seine Mutter, Fn. Anna (AL 1617, TG 16), und seine Schwester in seinem Tagebuch am 28. 3. 1620 n. St. S. Tagebuch des Prinzen Christian von Anhalt, über die Kriegsvorfälle des Iahres 1620. In: Beyträge zur Geschichte und Literatur, hg. v. Joh. Christ, v. Aretin, III. 2 [Iulius] (München 1804), 69. Da der vorliegende Brief nach dem neuen Stil datiert ist, muß die Datierungsnummer in der Ausgabe dem alten Stil folgen (200318).

3 - Kartell / 250500

Begriff des Turnierwesens, der hier nicht „die festsetzung der kampfregeln" (DW V, 239 „Kartel", n.), sondern im übertragenen Sinn den Plan — bzw. ein dem heutigen Drehbuch vergleichbares Regiebuch — für eine festliche Veranstaltung bezeichnet. Durch die Aufnahme der Rollentexte gehen solche Kartelle zu Ringelrennen oder Aufzügen verschiedener Art über bloße Regieanweisungen hinaus. Vgl. 250218A V-VII. Das Kartell und die ihm in der Handschrift vorausgehenden und folgenden Gedichte sind von einer unbekannten Hand geschrieben und an einigen Stellen von Diederich v. dem Werder (FG 31, PA) korrigiert worden (s. T). Der oder die Verfasser bzw. Verfasserinnen dürften schon deshalb in den Kreisen der FG oder PA zu suchen sein. Die Handschrift könnte von Anhalt nach Hessen geschickt worden sein. Auf die PA (s. 231206 u. ö.) weisen auch die bukolischen Namen aus dem Roman L'Astrée von Honoré d'Urfé hin. In den damit abgesteckten zeitlichen Rahmen (Ende 1623 bis spätestens 1628) fügt sich auch die Prosodie und Metrik der Verse, welche nicht an die Regeln des Martin Opitz (FG 200) gebunden sind, sondern mit der Nachahmung italienischer Endecasillabi (Bl. 44r u. ö.) ein eigenes, im Kreise um F. Ludwig aufgestelltes Programm verfolgen. Vgl. 230819. Deshalb, auch wegen der eigenhändigen Korrekturen Diederichs v. dem Werder bleibt zu erwägen, ob dieser Übersetzer Tassos und ehemalige Kasseler Hofmann der Autor des Kartells ist. Der von den Hirten ausgetragene Streit über ihre Liebesauffassungen legt die Vermutung nahe, daß die Aufzüge anläßlich einer Hochzeit aufgeführt wurden. Da Fürsten oder Fürstinnen von Anhalt, Brandenburg (Administrator des Erzbst. Magdeburg zu Halle/Saale), Braunschweig-Wolfenbüttel, Hessen-Kassel und Sachsen-Weimar an den Rollenspielen der PA teilnahmen, sind in dem genannten Zeitraum die folgenden Vermählungen in Betracht zu ziehen: Weimar 23. 5. 1625 Fn. Eleonora Dorothea v. Anhalt-Dessau (PA; TG 4) u. Hz. Wilhelm IV. v. Sachsen-Weimar (FG 5, PA); 7. 5. 1626 [n. St.?] Fn. Eleonora Maria v. Anhalt-Bernburg (AL 1617, TG 17) u. Hz. Johann Albrecht II. v. Mecklenburg-Güstrow (FG 158); 16. 12. 1627 [n. St.?] Fn. Sibylla Christina v. Anhalt-Dessau (PA) u. Gf. Philipp Moritz v. Hanau-Münzenberg (FG 144). Die Hochzeit F. Christians II. v. Anhalt-Bernburg (FG 51) mit Hzn. Eleonora Sophia v. Schleswig-Holstein-Sonderburg (TG 39) am 28. 2. 1625 fand wohl ohne solche Festspiele statt (Christian: Tageb.). Nur für die Weimarer Vermählung wurde, soweit bekannt, ein Kartell [mit Versen Tobias Hübners (FG 25, PA)] zu einem Ritterspiel geschrieben (250609). Obgleich der von Hübner in 250609 erwähnte Aufzug eines Turniers nicht in der vorliegenden Quelle enthalten ist, könnte doch auch dieser Dessauer Hofmann, der als Erfinder von Kartellen ausgewiesen ist (s. 250218A K 16, K V 1 u. K VII), als Verfasser unseres Textes (für die Vermählung einer Dessauer Prinzessin!) angesehen werden. Vgl. in 250609 K 17 die Zeugnisse über seinen festfreudigen jungen Fürsten Johann Casimir v. Anhalt-Dessau (FG 10, PA). Lt. Thür. HSTA Weimar: Fürstl. Haus A 118, Bl. 190r waren am 25. 5. 1625 in Weimar „Rinckrennen" (Plural) und für den folgenden Tag noch unbestimmte „Exercitia" vorgesehen. Vgl. 250609. Das vorliegende Kartell läßt sich auch deshalb am besten mit diesem Ereignis verknüpfen, weil aus den folgenden Jahren nur noch wenige verstreute Hinweise auf die kurzlebige PA bekannt sind.

4 - Fürst Ludwig an Fürst Christian II. von Anhalt-Bernburg / 260619 260619.1

Stammte von wendischen Obotritenfürsten ab, die 1348 von Kg. Karl IV. als reichsunmittelbare Herzöge anerkannt wurden. Anlaß zu den folgenden Ausführungen Ludwigs gaben die von Christian in Beil. I erwähnten Einladungen (an C. u. seine Gattin Eleonora Sophia, TG 39) zur Vermählung Hz. Johann Albrechts II. v. Mecklenburg-Güstrow (FG 158) mit Christians Schwester Eleonora Maria (AL 1617, TG 17). Zu Ahrensbök (Kr. Eutin) heiratete Christian am 27. 2. 1625Eleonora Sophia, die Schwester Hz. Joachim Ernsts von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Plön. Vgl. Anm. 13. u. 250218 K 15. Noch auf dem Regensburger Reichstag von 1640/41 nahmen die gottorfischen und dänischen Gesandten des Hzt.s Holstein nicht an den Sitzungen des Fürstenrats teil und reichten ihr Votum nur schriftlich ein. Aus Präzedenzgründen und wegen eines Vormundschaftsstreits mit der zum Reichstag zugelassenen Hzn. Eleonora Maria nahm der Gesandte Hz. Adolph Friedrichs v. Mecklenburg-Schwerin (FG 175) seinen Platz nicht ein und gab nicht einmal sein Votum ab. Kathrin Bierther: Der Regensburger Reichstag von 1640/1641. Kallmünz 1971 (Regensburger historische Forschungen 1), 54f.

5 - Fürst Ludwig an Fürst Christian II. von Anhalt-Bernburg / 261010

Nach der Niederlage von Lutter am Barenberg (27. 8. 1626 n. St.) hoffte Kg. Christian IV. v. Dänemark zwar auf eine Fortführung des Krieges, jedoch wurde er weder von den meisten Mitgliedern des Niedersächsischen Kreises noch von der Haager Allianz ausreichend unterstützt. Von den Kreisfürsten blieben ihm, abgesehen von seinen Söhnen Friedrich (Bf. v. Verden, Westf. Kreis) und Ulrich (Bf. v. Schwerin) und dem flüchtigen Administrator des Ebt. Magdeburg (Mgf. Christian Wilhelm v. Brandenburg), nur die mecklenburg. Herzöge Adolph Friedrich I. (FG 175) und Johann Albrecht II. (FG 158) treu. Sein Neffe Hz. Friedrich Ulrich v. Braunschweig-Wolfenbüttel (FG 38), dessen Festungs- und Residenzstadt die Dänen bis zur Eroberung durch Gf. Gottfried Heinrich v. Pappenheim (1627) behaupteten, versprach bereits zwölf Tage nach der Schlacht Tilly die Öffnung seines Landes. Christian zog sich selber ins Erzstift Bremen (Stade) zurück und beherrschte nur noch die Unterelbe bis zur unteren Weser hin. Ritter: Deutsche Geschichte III, 338ff.