Suchbegriff: lehr_cyriacus
Treffer: 2

1 - Fürst Ludwig an Herzog Johann Ernst d. J. von Sachsen-Weimar / 181225

In seinem Schreiben vom 24. 12. 1618 (Thür. HSTA Weimar: Fl. Haus A 285, Bl. 47) kündigte Ludwig seinem Neffen Johann Ernst (FG 3) die Entsendung des Sekretärs Zacharias Straub (mehrfach erwähnt in IP 81r, 188v–299r; † nicht vor 1638 nach IP 188v, der Eintragung einer Generalregistratur bis 1638 von der Hand Straubs), des Münzmeisters und des Geräts an, das für die geplante Weimarer Münze benötigt wurde. Seit dem 31. 12. 1618 arbeitete Cyriacus v. Lehr (Löhr, Löhra) probeweise in Weimar, wo er im April 1619 zum Münzmeister bestellt wurde. Viktor Bornemann: Die Kippermünzen der Herzöge von Sachsen-Weimar. Halle 1930, 3f. Zur Beschaffung des Geräts vgl. 181207 u. 190220. Ludwig deutete Johann Ernst in seinem Brief auch seinen Vorschlag für eine aus der Besoldung der Münzwerker zu leistende Bürgschaft an und empfahl ihm die Anstellung eines guten Kontrolleurs. Ludwig versprach, er werde sich dem auszuhandelnden Abkommen Johann Ernsts mit dem Münzmeister und einem anderen Meister anschließen. Vgl. 181222 Anm. 8 .

2 - Fürst Ludwig an Herzog Johann Ernst d. J. von Sachsen-Weimar / 190220

Lt. Rezeß v. 4. 5. 1619 (Hirsch, a. a. O.) wurde im sachsen-weimarischen Münzbetrieb ein Ziehe- oder DruckWerk benutzt, d. i. ein Walzprägewerk (Druckwerk), in dem die Münzplatten zwischen zwei Walzen (mit Stempeln für den Avers bzw. Revers der Münzen) hindurchgezogen wurden. War der Frankfurter Konvent aber über den Stand der Weimarer Technik informiert? Vgl. Bornemann, 4: War es vielleicht eine Spindelpresse mit Differenzialgewinde? Der künftige weimarische Münzmeister Cyriacus v. Lehr hatte ein neuartiges Instrument mit Schrauben und Pompen: versprochen, dessen Schrauben nur in zwei deutschen Städten hergestellt werden konnten.