1 - Fürst Ludwig an Herzog Johann Ernst d. J. von Sachsen-Weimar / 181225
In seinem Schreiben vom 24. 12. 1618 (Thür. HSTA Weimar: Fl. Haus A 285, Bl.
47) kündigte Ludwig seinem Neffen Johann Ernst (FG 3) die Entsendung des Sekretärs
Zacharias Straub (mehrfach erwähnt in
IP 81r, 188v–299r; † nicht vor 1638 nach
IP
188v, der Eintragung einer Generalregistratur bis 1638 von der Hand Straubs), des
Münzmeisters und des Geräts an, das für die geplante Weimarer Münze benötigt wurde.
Seit dem 31. 12. 1618 arbeitete
Cyriacus v. Lehr (Löhr, Löhra) probeweise in Weimar,
wo er im April 1619 zum Münzmeister bestellt wurde. Viktor Bornemann: Die Kippermünzen
der Herzöge von Sachsen-Weimar. Halle 1930, 3f. Zur Beschaffung des Geräts
vgl. 181207 u. 190220. Ludwig deutete Johann Ernst in seinem Brief auch seinen Vorschlag
für eine aus der Besoldung der Münzwerker zu leistende Bürgschaft an und
empfahl ihm die Anstellung eines guten Kontrolleurs. Ludwig versprach, er werde sich
dem auszuhandelnden Abkommen Johann Ernsts mit dem Münzmeister und
einem
anderen Meister anschließen. Vgl. 181222 Anm. 8 .
2 - Fürst Ludwig an Herzog Johann Ernst d. J. von Sachsen-Weimar / 190220
Lt. Rezeß v. 4. 5. 1619 (Hirsch, a. a. O.) wurde im sachsen-weimarischen
Münzbetrieb ein
Ziehe- oder DruckWerk benutzt, d. i. ein
Walzprägewerk (Druckwerk), in dem die Münzplatten zwischen zwei Walzen
(mit Stempeln für den Avers bzw. Revers der Münzen) hindurchgezogen
wurden. War der Frankfurter Konvent aber über den Stand der Weimarer
Technik informiert? Vgl. Bornemann, 4:
War es vielleicht eine Spindelpresse mit
Differenzialgewinde? Der künftige weimarische Münzmeister
Cyriacus v. Lehr hatte
ein neuartiges Instrument
mit Schrauben und Pompen:
versprochen, dessen Schrauben nur in zwei deutschen Städten hergestellt
werden konnten.