1 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250110 250110.1 250110.2 250110.3
2 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250110 250110.1 250110.2 250110.3
Von Buchners (FG 362) Zuneigung erfuhr Hübner (FG 25) aus dem Bericht Paul Alberts
und aus Briefen Buchners an Heinrich Kitsch, welche dieser Hübner zusammen mit
einem deutschen Gedicht Buchners gesandt hatte. — Hübner schickt einige Köthener
Drucke seiner Dichtungen und eine Schrift mit der Leichpredigt auf Pz. Ludwig d. J. v.
Anhalt-Köthen (FG 6). Deren Gedichte stammen alle von Hübner, ausgenommen eine
Klage F. Ludwigs (FG 2) über den Tod seines Sohnes. — Wenn BuchnerHübners
Ausgabe und Übersetzung der Judith von Guillaume de Saluste sieur Du Bartas noch
nicht besitzt, will er sie ihm mitteilen, obgleich darin und in der Erstausgabe der
Übersetzung von SalustesLa Seconde Sepmaine noch vieles zu verbessern bleibe. Er
beginne nämlich einen deutschen Vers zu verabscheuen, der — außer am Anfang und
nach der Zäsur — nicht aus reinen Jamben besteht. Da die Bemessung der deutschen
wie auch der französischen Silben vom Akzent und Ton herzuleiten sei, könnten selbst
die Franzosen zur Nachahmung eingeladen oder sogar übertroffen werden. Das habe
nicht einmal Opitz bemerkt, der sich seit mindestens zwei Jahren als Erfinder solcher
deutscher Verse in festen Maßen aufspiele. Diederich v. dem Werder (FG 31), dessen
Übersetzung von TassosLa Gerusalemme liberata schon im Drucke sei, habe es aber in
seinen Stanzen beachtet. — Für Buchners Sonett überschickt Hübner auch zweimal drei
Sonette verschiedener Verslänge mit der Versicherung, sie befolgten im Reim und der
Zäsur streng die Regeln und wichen daher von der Opitz zugeschriebenen Form ab. —
Er fügt handschriftlich ein der Fn. Agnesa v. Anhalt-Dessau (TG 25) in den Mund
gelegtes Klage- und Trostgedicht auf den Tod ihres Söhnleins Moritz bei. Die deutschen
und lateinischen Epigramme, die Hübner darauf zusätzlich verfaßt hat, will er Buchner
gleich nach ihrer Veröffentlichung schicken.
3 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250110 250110.1 250110.2 250110.3
Von Buchners (FG 362) Zuneigung erfuhr Hübner (FG 25) aus dem Bericht Paul Alberts
und aus Briefen Buchners an Heinrich Kitsch, welche dieser Hübner zusammen mit
einem deutschen Gedicht Buchners gesandt hatte. — Hübner schickt einige Köthener
Drucke seiner Dichtungen und eine Schrift mit der Leichpredigt auf Pz. Ludwig d. J. v.
Anhalt-Köthen (FG 6). Deren Gedichte stammen alle von Hübner, ausgenommen eine
Klage F. Ludwigs (FG 2) über den Tod seines Sohnes. — Wenn BuchnerHübners
Ausgabe und Übersetzung der Judith von Guillaume de Saluste sieur Du Bartas noch
nicht besitzt, will er sie ihm mitteilen, obgleich darin und in der Erstausgabe der
Übersetzung von SalustesLa Seconde Sepmaine noch vieles zu verbessern bleibe. Er
beginne nämlich einen deutschen Vers zu verabscheuen, der — außer am Anfang und
nach der Zäsur — nicht aus reinen Jamben besteht. Da die Bemessung der deutschen
wie auch der französischen Silben vom Akzent und Ton herzuleiten sei, könnten selbst
die Franzosen zur Nachahmung eingeladen oder sogar übertroffen werden. Das habe
nicht einmal Opitz bemerkt, der sich seit mindestens zwei Jahren als Erfinder solcher
deutscher Verse in festen Maßen aufspiele. Diederich v. dem Werder (FG 31), dessen
Übersetzung von TassosLa Gerusalemme liberata schon im Drucke sei, habe es aber in
seinen Stanzen beachtet. — Für Buchners Sonett überschickt Hübner auch zweimal drei
Sonette verschiedener Verslänge mit der Versicherung, sie befolgten im Reim und der
Zäsur streng die Regeln und wichen daher von der Opitz zugeschriebenen Form ab. —
Er fügt handschriftlich ein der Fn. Agnesa v. Anhalt-Dessau (TG 25) in den Mund
gelegtes Klage- und Trostgedicht auf den Tod ihres Söhnleins Moritz bei. Die deutschen
und lateinischen Epigramme, die Hübner darauf zusätzlich verfaßt hat, will er Buchner
gleich nach ihrer Veröffentlichung schicken.
4 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250110 250110.1 250110.2 250110.3
Von Buchners (FG 362) Zuneigung erfuhr Hübner (FG 25) aus dem Bericht Paul Alberts
und aus Briefen Buchners an Heinrich Kitsch, welche dieser Hübner zusammen mit
einem deutschen Gedicht Buchners gesandt hatte. — Hübner schickt einige Köthener
Drucke seiner Dichtungen und eine Schrift mit der Leichpredigt auf Pz. Ludwig d. J. v.
Anhalt-Köthen (FG 6). Deren Gedichte stammen alle von Hübner, ausgenommen eine
Klage F. Ludwigs (FG 2) über den Tod seines Sohnes. — Wenn BuchnerHübners
Ausgabe und Übersetzung der Judith von Guillaume de Saluste sieur Du Bartas noch
nicht besitzt, will er sie ihm mitteilen, obgleich darin und in der Erstausgabe der
Übersetzung von SalustesLa Seconde Sepmaine noch vieles zu verbessern bleibe. Er
beginne nämlich einen deutschen Vers zu verabscheuen, der — außer am Anfang und
nach der Zäsur — nicht aus reinen Jamben besteht. Da die Bemessung der deutschen
wie auch der französischen Silben vom Akzent und Ton herzuleiten sei, könnten selbst
die Franzosen zur Nachahmung eingeladen oder sogar übertroffen werden. Das habe
nicht einmal Opitz bemerkt, der sich seit mindestens zwei Jahren als Erfinder solcher
deutscher Verse in festen Maßen aufspiele. Diederich v. dem Werder (FG 31), dessen
Übersetzung von TassosLa Gerusalemme liberata schon im Drucke sei, habe es aber in
seinen Stanzen beachtet. — Für Buchners Sonett überschickt Hübner auch zweimal drei
Sonette verschiedener Verslänge mit der Versicherung, sie befolgten im Reim und der
Zäsur streng die Regeln und wichen daher von der Opitz zugeschriebenen Form ab. —
Er fügt handschriftlich ein der Fn. Agnesa v. Anhalt-Dessau (TG 25) in den Mund
gelegtes Klage- und Trostgedicht auf den Tod ihres Söhnleins Moritz bei. Die deutschen
und lateinischen Epigramme, die Hübner darauf zusätzlich verfaßt hat, will er Buchner
gleich nach ihrer Veröffentlichung schicken.
5 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250110 250110.1 250110.2 250110.3
Von Buchners (FG 362) Zuneigung erfuhr Hübner (FG 25) aus dem Bericht Paul Alberts
und aus Briefen Buchners an Heinrich Kitsch, welche dieser Hübner zusammen mit
einem deutschen Gedicht Buchners gesandt hatte. — Hübner schickt einige Köthener
Drucke seiner Dichtungen und eine Schrift mit der Leichpredigt auf Pz. Ludwig d. J. v.
Anhalt-Köthen (FG 6). Deren Gedichte stammen alle von Hübner, ausgenommen eine
Klage F. Ludwigs (FG 2) über den Tod seines Sohnes. — Wenn BuchnerHübners
Ausgabe und Übersetzung der Judith von Guillaume de Saluste sieur Du Bartas noch
nicht besitzt, will er sie ihm mitteilen, obgleich darin und in der Erstausgabe der
Übersetzung von SalustesLa Seconde Sepmaine noch vieles zu verbessern bleibe. Er
beginne nämlich einen deutschen Vers zu verabscheuen, der — außer am Anfang und
nach der Zäsur — nicht aus reinen Jamben besteht. Da die Bemessung der deutschen
wie auch der französischen Silben vom Akzent und Ton herzuleiten sei, könnten selbst
die Franzosen zur Nachahmung eingeladen oder sogar übertroffen werden. Das habe
nicht einmal Opitz bemerkt, der sich seit mindestens zwei Jahren als Erfinder solcher
deutscher Verse in festen Maßen aufspiele. Diederich v. dem Werder (FG 31), dessen
Übersetzung von TassosLa Gerusalemme liberata schon im Drucke sei, habe es aber in
seinen Stanzen beachtet. — Für Buchners Sonett überschickt Hübner auch zweimal drei
Sonette verschiedener Verslänge mit der Versicherung, sie befolgten im Reim und der
Zäsur streng die Regeln und wichen daher von der Opitz zugeschriebenen Form ab. —
Er fügt handschriftlich ein der Fn. Agnesa v. Anhalt-Dessau (TG 25) in den Mund
gelegtes Klage- und Trostgedicht auf den Tod ihres Söhnleins Moritz bei. Die deutschen
und lateinischen Epigramme, die Hübner darauf zusätzlich verfaßt hat, will er Buchner
gleich nach ihrer Veröffentlichung schicken.
6 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250110 250110.1 250110.2 250110.3
Von Buchners (FG 362) Zuneigung erfuhr Hübner (FG 25) aus dem Bericht Paul Alberts
und aus Briefen Buchners an Heinrich Kitsch, welche dieser Hübner zusammen mit
einem deutschen Gedicht Buchners gesandt hatte. — Hübner schickt einige Köthener
Drucke seiner Dichtungen und eine Schrift mit der Leichpredigt auf Pz. Ludwig d. J. v.
Anhalt-Köthen (FG 6). Deren Gedichte stammen alle von Hübner, ausgenommen eine
Klage F. Ludwigs (FG 2) über den Tod seines Sohnes. — Wenn BuchnerHübners
Ausgabe und Übersetzung der Judith von Guillaume de Saluste sieur Du Bartas noch
nicht besitzt, will er sie ihm mitteilen, obgleich darin und in der Erstausgabe der
Übersetzung von SalustesLa Seconde Sepmaine noch vieles zu verbessern bleibe. Er
beginne nämlich einen deutschen Vers zu verabscheuen, der — außer am Anfang und
nach der Zäsur — nicht aus reinen Jamben besteht. Da die Bemessung der deutschen
wie auch der französischen Silben vom Akzent und Ton herzuleiten sei, könnten selbst
die Franzosen zur Nachahmung eingeladen oder sogar übertroffen werden. Das habe
nicht einmal Opitz bemerkt, der sich seit mindestens zwei Jahren als Erfinder solcher
deutscher Verse in festen Maßen aufspiele. Diederich v. dem Werder (FG 31), dessen
Übersetzung von TassosLa Gerusalemme liberata schon im Drucke sei, habe es aber in
seinen Stanzen beachtet. — Für Buchners Sonett überschickt Hübner auch zweimal drei
Sonette verschiedener Verslänge mit der Versicherung, sie befolgten im Reim und der
Zäsur streng die Regeln und wichen daher von der Opitz zugeschriebenen Form ab. —
Er fügt handschriftlich ein der Fn. Agnesa v. Anhalt-Dessau (TG 25) in den Mund
gelegtes Klage- und Trostgedicht auf den Tod ihres Söhnleins Moritz bei. Die deutschen
und lateinischen Epigramme, die Hübner darauf zusätzlich verfaßt hat, will er Buchner
gleich nach ihrer Veröffentlichung schicken.
7 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250110 250110.1 250110.2 250110.3
Von Buchners (FG 362) Zuneigung erfuhr Hübner (FG 25) aus dem Bericht Paul Alberts
und aus Briefen Buchners an Heinrich Kitsch, welche dieser Hübner zusammen mit
einem deutschen Gedicht Buchners gesandt hatte. — Hübner schickt einige Köthener
Drucke seiner Dichtungen und eine Schrift mit der Leichpredigt auf Pz. Ludwig d. J. v.
Anhalt-Köthen (FG 6). Deren Gedichte stammen alle von Hübner, ausgenommen eine
Klage F. Ludwigs (FG 2) über den Tod seines Sohnes. — Wenn BuchnerHübners
Ausgabe und Übersetzung der Judith von Guillaume de Saluste sieur Du Bartas noch
nicht besitzt, will er sie ihm mitteilen, obgleich darin und in der Erstausgabe der
Übersetzung von SalustesLa Seconde Sepmaine noch vieles zu verbessern bleibe. Er
beginne nämlich einen deutschen Vers zu verabscheuen, der — außer am Anfang und
nach der Zäsur — nicht aus reinen Jamben besteht. Da die Bemessung der deutschen
wie auch der französischen Silben vom Akzent und Ton herzuleiten sei, könnten selbst
die Franzosen zur Nachahmung eingeladen oder sogar übertroffen werden. Das habe
nicht einmal Opitz bemerkt, der sich seit mindestens zwei Jahren als Erfinder solcher
deutscher Verse in festen Maßen aufspiele. Diederich v. dem Werder (FG 31), dessen
Übersetzung von TassosLa Gerusalemme liberata schon im Drucke sei, habe es aber in
seinen Stanzen beachtet. — Für Buchners Sonett überschickt Hübner auch zweimal drei
Sonette verschiedener Verslänge mit der Versicherung, sie befolgten im Reim und der
Zäsur streng die Regeln und wichen daher von der Opitz zugeschriebenen Form ab. —
Er fügt handschriftlich ein der Fn. Agnesa v. Anhalt-Dessau (TG 25) in den Mund
gelegtes Klage- und Trostgedicht auf den Tod ihres Söhnleins Moritz bei. Die deutschen
und lateinischen Epigramme, die Hübner darauf zusätzlich verfaßt hat, will er Buchner
gleich nach ihrer Veröffentlichung schicken.
8 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250110 250110.1 250110.2 250110.3
Heinrich Kitsch (1560 - nach 1623), aus Leipzig, Baccalaureus
und Magister der Medizin (s. u. LP des Vaters), 1600 Schulrektor in Dessau,
Bibliothekar in Zerbst [vgl. in
Adelung III, 1810 die beiden Titel
Tabella exactissima
titulorum bibliothecae Anhaldinae (Servestae 1609) und
Discursus de bibliotheca instituenda
(ib. 1609)], seit 1613 Prof. der Ethik u. Politik am anhalt. Gymnasium Zerbst, darauf
Direktor des fürstl. Schloßgartens in Köthen.
DBI 654, 96-103, vgl. bes.
Schmidt: Anh.
Schriftsteller-Lexikon, 173f.,
Adelung III, 1810 (mit Bibliographie) u.
Zedler XV, 830.
Nach
LP Roth 8238 (SuUB Göttingen: Conc. fun. 203) heiratete Catharina Peilike
(Peilicke) († 2. 11. 1623 in Zerbst) am 9. 4. 1583 in zweiter Ehe den Magister Heinrich
Kitschius. In ihrer LP (Zerbst 1623) wird berichtet, daß das Paar 1593 in schweren
Zeiten [Verfolgung der Kryptocalvinisten] Leipzig verlassen mußte. Kitsch wurde Lehrer
am kurpfälz. Gymnasium zu Neuhausen (Stadt Worms). F. Johann Georg I. v.
Anhalt-Dessau (FG 9) berief ihn 1599 zum Rektor der Schule in Dessau. Beim Tode
seiner Frau war er 63 Jahre alt. Sein Vater war wohl der Leipziger Bürger und Ratsherr
Heinrich Kitsch (Kitsche; um 1526-1598), vgl.
Stolberg 14104. Dessen Sohn übersetzte
Brottuff: Genealogia ins Lateinische: Chronici Anhaltini translatio, prout illud in vernacula
lingua ab Ernesto Brotufio Martispyrgensi olim circa annum LVI, novissime autem
Ambergae Bojorum 1602 editum prostat (ungedruckt), veröffentlichte die
Leges des
fürstl. Gartens (in
Beckmann II, 35f.) und verfaßte u. a. auch: Symbologia heroica
hexaglottos. Ex quibusque auctoribus Græcis, Latinis, Germanicis, Italis, Gallis, &
Hispanis [...] Cui accesserunt Auctarij loco diversorum auctorum opuscula aliquot
moralia, principum institutioni mirè conducentia. Nec non Peculiaris tractatus de magistratibus
Romanis eorumq; criteriis. Leipzig (1603-1607) [BB Dessau 11813; das Werk
enthält u. a. antike Sentenzen und Sinnsprüche, aus denen
Beckmann V, 208f. einige
anhaltische Devisen auswählte, dazu unter eigenem Titelblatt
De magistratibus rei publicæ
Romanæ (Leipzig 1607)]. Vgl.
Beckmann II, 3. 208f. 262 u. VII, 346. Sechs Briefe
Buchners an Kitsch in
Bu 1720, 491-497.
9 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250110 250110.1 250110.2 250110.3
Vielleicht
unbekannte, bei Gelegenheit entstandene Gedichte Tobias Hübners (FG 25), ähnlich
einigen der kleinen poetischen Arbeiten, die in den Beilagen zu 250110 und 250218AHübner zugeschrieben bzw. zum erstenmal wiederveröffentlicht werden. Die Produktion
der Köthener fürstlichen Presse ist noch nicht vollständig erfaßt und erschlossen
(vgl.
Dünnhaupt: Druckerei u.
Conermann: Nachlaßinventar). Seine Ausgabe und Übersetzung
La seconde sepmaine de Guillaume de Saluste Seigneur du Bartas. Die Andere
Woche Wilhelms von Saluste Herrn zu Bartas (Cöthen 1622) könnte Hübner in diesem
Kontext nur schlecht als
lusus bezeichnet haben. Hübners Annahme zufolge müßte sie
Buchner (FG 362) ebenso wie das in Anm. 7 erwähnte Köthener Buch bekannt gewesen
sein. Hübner dürfte auch keinen Anlaß gehabt haben, die früher erschienenen, inzwischen
überholten Teilausgaben und -Übersetzungen aus Salustes
La seconde sepmaine
[Reimen-Gedichte genand Die Alt- Väter (Cöthen 1619); La Vocation Oder Der Beruff
(Cöthen 1619)] seinem Briefe beizulegen.
10 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250110 250110.1 250110.2 250110.3
Vgl. Martini Opitii Buch von der Deutschen Poeterey (Breßlaw 1624) [in:
Opitz II. 1,
392f.]:
Nachmals ist auch ein jeder verß entweder ein iambicus oder trochaicus; nicht
zwar das wir auff art der griechen vnnd lateiner eine gewisse grosse der sylben können
inn acht nemen; sondern das wir aus den accenten vnnd dem thone erkennen/ welche
sylbe hoch vnnd welche niedrig gesetzt soll werden. [...] Wiewol nun meines wissens
noch niemand/ ich auch vor der zeit selber nicht/ dieses genawe in acht genommen/
scheinet es doch so hoch von nöthen zue sein/ als hoch von nöthen ist/ das die Lateiner
nach den quantitatibus oder grössen der sylben jhre verse richten vnd reguliren.Hübner
bezieht sich allerdings aus inhaltlichen und zeitlichen Gründen nicht auf diese Stelle.
Da Opitz (FG 200)
Buchner das Buch erst am 15. 2. 1625 n. St. senden konnte [
Opitz:
Briefe (Geiger), 340; umdatierter Brief d. d.
15 kal. Mart, stili novi Anno 1624] und
Hübner es am 12. 4. 1625 a. St. erhielt (s. 250413; vgl. auch 250609 K 5), muß Hübners
Reaktion — wenn sie nicht durch eine briefliche Mitteilung über Opitz' Anspruch verursacht
wurde — auf ein früheres Werk des Schlesiers bezogen werden, d. h. auf Julius
Wilhelm Zincgrefs Ausgabe: Martini Opicii. Teutsche Poemata vnd Aristarchvs Wieder
die Verachtung Teutscher Sprach, Item Verteutschung Danielis Heinsij Lobgesangs Iesu
Christi, vnd Hymni in Bachum Sampt einem anhang Mehr auserleßener geticht anderer
Teutscher Pöeten (Straßburg 1624) [in:
Opitz II. 1, 161-292], Vgl. Opitz' Vorrede
An
den Leser, S. 175f.:
So kan man auch keines weges zugeben/ es sey vnser Teutsches
dermassen grob vnd harte/ daß es in diese gebundene Art zuschreiben nit könne füglich
gebracht werden [... ]. Ihm sey aber doch wie jhm wolle/ bin ich die Bahn zu brechen/
vnd durch diesen anfang vnserer Sprache Glückseeligkeit zu erweisen bedacht gewesen.
[...] Es werden vieleicht auch hier nit wenig Sachen gefunden werden/ so dem andern
an der güte der wort vnd erfindung nit gleichen/ weil sie zum theil vor dieser Zeit
geschrieben worden. Zu dieser letzten Einschränkung vgl. 250218A. Hübners Formulierung
ante biennium saltern könnte durchaus auf einen Text in Zincgrefs Ausgabe
bezogen sein, da dieser vor der Drucklegung, also etwa 1623 abgeschlossen gewesen
sein mußte. Vielleicht zielt Hübner aber auch auf eine frühere Äußerung von Opitz,
welche er dem der Ausgabe Zincgrefs (a. a. O., S. 112) einverleibten Aristarchus entnehmen
konnte:
Juvit diligentiam natura, & facilitas provocavit audaciam. Primum itaque
illud versuum genus tentavi, quod Alexandrinum (ab autore Italo, ut ferunt, ejus nominis)
Gallis dicitur, & loco Hexametrorum Latinorum ab ijs habetur. Dann hätte Hübner
allerdings Opitz mißverstanden und
Primum mit
Primus verwechselt, wie dies
Witkowski,
8 Anm. 1 und andere annahmen. Leider kennen wir nicht den Brief
Buchners an Kitsch,
der Hübners Schreiben 250110 auslöste, jedoch könnte auch er — oder andere Mitteilungen
— die für Hübner anstößige Äußerung enthalten haben. Vgl. unten
â dicto
mihi. Vgl. auch die Formulierung Hübners:
[...] primum, uti præ se ferre videtur,
inventorem esse, vix est, ut mihi persvaderi patiar.250218A.
11 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250110 250110.1 250110.2 250110.3
Vgl. Martini Opitii Buch von der Deutschen Poeterey (Breßlaw 1624) [in:
Opitz II. 1,
392f.]:
Nachmals ist auch ein jeder verß entweder ein iambicus oder trochaicus; nicht
zwar das wir auff art der griechen vnnd lateiner eine gewisse grosse der sylben können
inn acht nemen; sondern das wir aus den accenten vnnd dem thone erkennen/ welche
sylbe hoch vnnd welche niedrig gesetzt soll werden. [...] Wiewol nun meines wissens
noch niemand/ ich auch vor der zeit selber nicht/ dieses genawe in acht genommen/
scheinet es doch so hoch von nöthen zue sein/ als hoch von nöthen ist/ das die Lateiner
nach den quantitatibus oder grössen der sylben jhre verse richten vnd reguliren.Hübner
bezieht sich allerdings aus inhaltlichen und zeitlichen Gründen nicht auf diese Stelle.
Da Opitz (FG 200)
Buchner das Buch erst am 15. 2. 1625 n. St. senden konnte [
Opitz:
Briefe (Geiger), 340; umdatierter Brief d. d.
15 kal. Mart, stili novi Anno 1624] und
Hübner es am 12. 4. 1625 a. St. erhielt (s. 250413; vgl. auch 250609 K 5), muß Hübners
Reaktion — wenn sie nicht durch eine briefliche Mitteilung über Opitz' Anspruch verursacht
wurde — auf ein früheres Werk des Schlesiers bezogen werden, d. h. auf Julius
Wilhelm Zincgrefs Ausgabe: Martini Opicii. Teutsche Poemata vnd Aristarchvs Wieder
die Verachtung Teutscher Sprach, Item Verteutschung Danielis Heinsij Lobgesangs Iesu
Christi, vnd Hymni in Bachum Sampt einem anhang Mehr auserleßener geticht anderer
Teutscher Pöeten (Straßburg 1624) [in:
Opitz II. 1, 161-292], Vgl. Opitz' Vorrede
An
den Leser, S. 175f.:
So kan man auch keines weges zugeben/ es sey vnser Teutsches
dermassen grob vnd harte/ daß es in diese gebundene Art zuschreiben nit könne füglich
gebracht werden [... ]. Ihm sey aber doch wie jhm wolle/ bin ich die Bahn zu brechen/
vnd durch diesen anfang vnserer Sprache Glückseeligkeit zu erweisen bedacht gewesen.
[...] Es werden vieleicht auch hier nit wenig Sachen gefunden werden/ so dem andern
an der güte der wort vnd erfindung nit gleichen/ weil sie zum theil vor dieser Zeit
geschrieben worden. Zu dieser letzten Einschränkung vgl. 250218A. Hübners Formulierung
ante biennium saltern könnte durchaus auf einen Text in Zincgrefs Ausgabe
bezogen sein, da dieser vor der Drucklegung, also etwa 1623 abgeschlossen gewesen
sein mußte. Vielleicht zielt Hübner aber auch auf eine frühere Äußerung von Opitz,
welche er dem der Ausgabe Zincgrefs (a. a. O., S. 112) einverleibten Aristarchus entnehmen
konnte:
Juvit diligentiam natura, & facilitas provocavit audaciam. Primum itaque
illud versuum genus tentavi, quod Alexandrinum (ab autore Italo, ut ferunt, ejus nominis)
Gallis dicitur, & loco Hexametrorum Latinorum ab ijs habetur. Dann hätte Hübner
allerdings Opitz mißverstanden und
Primum mit
Primus verwechselt, wie dies
Witkowski,
8 Anm. 1 und andere annahmen. Leider kennen wir nicht den Brief
Buchners an Kitsch,
der Hübners Schreiben 250110 auslöste, jedoch könnte auch er — oder andere Mitteilungen
— die für Hübner anstößige Äußerung enthalten haben. Vgl. unten
â dicto
mihi. Vgl. auch die Formulierung Hübners:
[...] primum, uti præ se ferre videtur,
inventorem esse, vix est, ut mihi persvaderi patiar.250218A.
12 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250110 250110.1 250110.2 250110.3
Augustus Buchners Sonett zur Vermählung des Verlegers
Zacharias Schürer
13 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250110 250110.1 250110.2 250110.3
Dünnhaupt: Handbuch (1990), 866f. verzeichnet sieben deutsche gedruckte
Gedichte
Buchners, von denen als das von Hübner erwähnte Sonett hier nur
JN Lächerlicher
Tracht/ in Frembder Kleider Arten/ (Dünnhaupt, Nr. 21) in Betracht
kommt. Nach
Buchners Gedicht sollte die Hochzeit während der Fastnachtszeit stattfinden.
Auf den 10. 2. 1625 als Hochzeitstag weist ein anderes, anläßlich der Hochzeit
(vielleicht v. M. Joh. Segetus, dem Rektor der Stadtschule in Wittenberg) verfaßtes
deutsches Gedicht hin. Es beginnt:
WAnn Februarius nicht so gar grawsamlich/
Hett in der Lufft/ auff Erd/ im Meer erzeiget sich/
Gestürmet vnd tumultuiert alß wer er toll/
Da bald sein schein den Zehenden wolt werden voll/APPLAUSUS FESTTVI, Quos NUPTIIS [...] DN. ZACHARIӔ Schürers Junioris,
Bibliopolæ Lipsiensis primarii Sponsi, Ut & [...] MARGARITӔ, [...] DN. MICHAELIS
Blumen/ Mercatoris & Senatoris Reipubl. Wittebergensis [...] filiæ Sponsæ [...]
Fautores, Cognati, Affines & Amici dederunt. [Wittebergæ o. J.: Christianus Tham], Bl.
[A4]v - B r, hier [A4]v. HAB: 50.6 Poet. [61]). Der Hochzeitstag wurde offenbar
verschoben, denn die Leichenpredigten auf Zacharias Schürer d. J. (1597-1629) und
seine Frau Margarita (1607-1647) geben übereinstimmend den 1. 3. 1625 als Tag ihrer
Vermählung an.
LP Stolberg I, 186 (Nr. 2303, 4315 u. 4711) u. IV. 1, 242 (Nr. 20638);
LP Braunschweig I, 315f.;
LP Roth R 5726 u. R 8826.
Benzing: Verleger, 1264.
Buchners
Gedicht kann Hübner erst handschriftlich vorgelegen haben.
14 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250110 250110.1 250110.2 250110.3
Dünnhaupt: Handbuch (1990), 866f. verzeichnet sieben deutsche gedruckte
Gedichte
Buchners, von denen als das von Hübner erwähnte Sonett hier nur
JN Lächerlicher
Tracht/ in Frembder Kleider Arten/ (Dünnhaupt, Nr. 21) in Betracht
kommt. Nach
Buchners Gedicht sollte die Hochzeit während der Fastnachtszeit stattfinden.
Auf den 10. 2. 1625 als Hochzeitstag weist ein anderes, anläßlich der Hochzeit
(vielleicht v. M. Joh. Segetus, dem Rektor der Stadtschule in Wittenberg) verfaßtes
deutsches Gedicht hin. Es beginnt:
WAnn Februarius nicht so gar grawsamlich/
Hett in der Lufft/ auff Erd/ im Meer erzeiget sich/
Gestürmet vnd tumultuiert alß wer er toll/
Da bald sein schein den Zehenden wolt werden voll/APPLAUSUS FESTTVI, Quos NUPTIIS [...] DN. ZACHARIӔ Schürers Junioris,
Bibliopolæ Lipsiensis primarii Sponsi, Ut & [...] MARGARITӔ, [...] DN. MICHAELIS
Blumen/ Mercatoris & Senatoris Reipubl. Wittebergensis [...] filiæ Sponsæ [...]
Fautores, Cognati, Affines & Amici dederunt. [Wittebergæ o. J.: Christianus Tham], Bl.
[A4]v - B r, hier [A4]v. HAB: 50.6 Poet. [61]). Der Hochzeitstag wurde offenbar
verschoben, denn die Leichenpredigten auf Zacharias Schürer d. J. (1597-1629) und
seine Frau Margarita (1607-1647) geben übereinstimmend den 1. 3. 1625 als Tag ihrer
Vermählung an.
LP Stolberg I, 186 (Nr. 2303, 4315 u. 4711) u. IV. 1, 242 (Nr. 20638);
LP Braunschweig I, 315f.;
LP Roth R 5726 u. R 8826.
Benzing: Verleger, 1264.
Buchners
Gedicht kann Hübner erst handschriftlich vorgelegen haben.
15 - Tobias Hübner an Augustus Buchner / 250110 250110.1 250110.2 250110.3
Dünnhaupt: Handbuch (1990), 866f. verzeichnet sieben deutsche gedruckte
Gedichte
Buchners, von denen als das von Hübner erwähnte Sonett hier nur
JN Lächerlicher
Tracht/ in Frembder Kleider Arten/ (Dünnhaupt, Nr. 21) in Betracht
kommt. Nach
Buchners Gedicht sollte die Hochzeit während der Fastnachtszeit stattfinden.
Auf den 10. 2. 1625 als Hochzeitstag weist ein anderes, anläßlich der Hochzeit
(vielleicht v. M. Joh. Segetus, dem Rektor der Stadtschule in Wittenberg) verfaßtes
deutsches Gedicht hin. Es beginnt:
WAnn Februarius nicht so gar grawsamlich/
Hett in der Lufft/ auff Erd/ im Meer erzeiget sich/
Gestürmet vnd tumultuiert alß wer er toll/
Da bald sein schein den Zehenden wolt werden voll/APPLAUSUS FESTTVI, Quos NUPTIIS [...] DN. ZACHARIӔ Schürers Junioris,
Bibliopolæ Lipsiensis primarii Sponsi, Ut & [...] MARGARITӔ, [...] DN. MICHAELIS
Blumen/ Mercatoris & Senatoris Reipubl. Wittebergensis [...] filiæ Sponsæ [...]
Fautores, Cognati, Affines & Amici dederunt. [Wittebergæ o. J.: Christianus Tham], Bl.
[A4]v - B r, hier [A4]v. HAB: 50.6 Poet. [61]). Der Hochzeitstag wurde offenbar
verschoben, denn die Leichenpredigten auf Zacharias Schürer d. J. (1597-1629) und
seine Frau Margarita (1607-1647) geben übereinstimmend den 1. 3. 1625 als Tag ihrer
Vermählung an.
LP Stolberg I, 186 (Nr. 2303, 4315 u. 4711) u. IV. 1, 242 (Nr. 20638);
LP Braunschweig I, 315f.;
LP Roth R 5726 u. R 8826.
Benzing: Verleger, 1264.
Buchners
Gedicht kann Hübner erst handschriftlich vorgelegen haben.